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Fotos von General Qassem Soleimani werden bei einer Trauerfeier gezeigt.

© imago images/Xinhua/Bilal Jawich

„Beihilfe durch Unterlassen zum Mord“: Linke stellen nach Tötung Soleimanis Anzeige gegen Merkel

Wurde die Tötung des iranischen Generals Soleimani über die US-Airbase Ramstein gesteuert? Acht Linke fordern Ermittlungen des Generalbundesanwalts.

Bundestagsabgeordnete der Linken haben im Zusammenhang mit der Tötung des iranischen Generals Qassem Soleimani Strafanzeige gegen Mitglieder der Bundesregierung beim Generalbundesanwalt gestellt. Gegen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Mitglieder ihrer Regierung gebe es einen Tatverdacht wegen „Beihilfe durch Unterlassen zum Mord“ an Soleimani sowie an dem Vizechef der irakischen Volksmobilisierungskräfte, Abu Mahdi al Muhandis, heißt es in der am Donnerstag gestellten Anzeige der acht Abgeordneten.

Ermittlungen wegen Tötung Soleimanis beantragt

Hintergrund sind Berichte und Erklärungen, wonach Datenströme für US-Drohnenangriffe über den US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz laufen. Soleimani war am 3. Januar in der Nähe des Flughafens Bagdad mit Raketen getötet worden, die von einer US-amerikanischen Reaper-Drohne aus abgefeuert wurden. Qassem Soleimani Er war Kommandeur der Al-Kuds-Brigaden im Iran. Genannt werden in der Anzeige auch die Tötung eines Flughafenmitarbeiters, der zufällig in der Nähe war, sowie vier weiterer Menschen in der Fahrzeugkolonne.

Zuständige deutsche Bundesminister hätten es „offenbar bislang unterlassen“, sich durch „geeignete Maßnahmen“ zu vergewissern, dass über das Datennetz Ramstein keine völkerrechtswidrigen Drohnenangriffe gesteuert werden, so die Linken-Politiker in der Anzeige. Äußerungen, wonach Kampfdrohnen von Ramstein „weder gestartet noch gesteuert“ würden, gingen am Thema vorbei.

Beantragt werden umgehende Ermittlungen. Namentlich genannt werden Außenminister Heiko Maas (SPD), Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) und Innenminister Horst Seehofer (CSU).

Die Abgeordneten verweisen auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 19. März 2019 (4 A 1361/15), bei dem die zentrale Rolle Ramsteins bei der Weiterleitung von Drohnen-Daten beleuchtet und die sachliche Richtigkeit angenommen hat. Die Bundesregierung habe sicherzustellen, dass vom deutschen Staatsgebiet aus keine Völkerrechtsverletzungen ausgehen.

Tötung Soleimanis sei strafrechtlich heimtückischer Mord

„Eine Steuerung von US-Kampfdrohnen unmittelbar aus den Einsatzgebieten im Nahen und Mittleren Osten heraus erfolgt nicht“, heißt es in der Anzeige. „Es ist stattdessen davon auszugehen, dass die Steuerbefehle für den US-Drohnenangriff über eine Satelliten-Relaisstation auf deutschem Staatsgebiet - auf der US-Airbase in Ramstein in Rheinland-Pfalz - weitergeleitet wurden, da dies aufgrund der Erdkrümmung derzeit der einzige Weg ist, über den die US-Kräfte aus den USA heraus Steuersignale für Reaper Drohnen im Irak übertragen und die korrespondierenden Signale sowie Sensordaten der Drohnen empfangen können.“

Die gezielte Tötung in Bagdad auf Anordnung der Regierung von US-Präsident Donald Trump sei strafrechtlich als heimtückischer Mord mit gemeingefährlichen Mitteln zu werten, so die Linken-Politiker. Der Angriff sei außerhalb eines internationalen bewaffneten Konflikts und auch nicht zur Abwehr gegenwärtiger Gefahren für Leib und Leben erfolgt. „Zu dieser tatbestandsmäßigen, rechtswidrigen Haupttat haben die angezeigten Mitglieder der Bundesregierung Beihilfe durch Unterlassen geleistet“, heißt es.

Von einem „Doppelstandard“ bei der Beachtung internationalen Rechts sprach Alexander Neu, Linken-Obmann im Verteidigungsausschuss und einer der Unterzeichner. „Völkerrechtsbrüche nicht-westlicher Drittstaaten anzuprangern, aber selbst bewusst die Augen vor dem Missbrauch deutschen Staatsgebietes für US-amerikanische Militäreinsätze zu verschließen, ist pure Heuchelei“, kritisierte er. „Das deutsche Ramstein ist ein Dreh- und Angelpunkt für die globale Gewaltpolitik der USA.“ (dpa)

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