zum Hauptinhalt
Zurück auf Los? Bei Neuwahlen müssten wohl auch neue Wahlplakate her.

© Kai Pfaffenbach/Reuters

Bei Auflösung des Bundestags: Welchen Aufwand würde eine Neuwahl bedeuten?

Eine Option nach dem Scheitern von Jamaika ist die Auflösung des Bundestags. Parteien und Staat würde das vor große Herausforderungen stellen.

Von Carsten Werner

Sollte der Bundespräsident den Bundestag für Neuwahlen auflösen, müsste innerhalb von 60 Tagen ein neues Parlament gewählt werden. Gerüchten, dieser Wahltermin könnte der 22. April 2018 sein, wurde am Dienstag widersprochen – ein sinnvolles Datum wäre es, kurz nach den Osterferien, gleichwohl.

Denn die Parteien könnten dafür zwar inhaltlich auf ihre Vorarbeit und ihre Programme zur Bundestagswahl vom 24. September zurückgreifen – könnten aber im Licht der Entwicklungen der vergangenen acht Wochen auch neue programmatische Schwerpunkte setzen und ihre bisherigen Pläne und Forderungen mit Blick auf mögliche Koalitionen modifizieren. Die Landeslisten der Parteien müssen ebenso wie ihre Direktkandidaten in den Wahlkreisen neu gewählt werden. Die Kandidaten müssen sich auch alle wieder zur Wahl bereit erklären.

Gerade in der AfD hatte es vielfach Streit über die Aufstellung der Landeslisten und mehrfach juristische Überprüfungen gegeben, die Bundestagsmitglieder Frauke Petry und Mario Mieruch waren nach der Wahl aus der Partei ausgetreten, das gilt auch für einige Kandidaten. Aber auch in den anderen Parteien dürfte es Verschiebungen geben. So bestimmen auch jetzt schon mögliche Kandidaturen das politische Handeln – und die persönlichen Ansichten von Politikern dazu, ob Neuwahlen wünschenswert wären oder nicht:

Sie wären eine neue Chance für alle, die nicht in den Bundestag eingezogen sind – und ein Risiko für alle neuen Abgeordneten und deren gerade neu angestellten Mitarbeiter, also alle Abgeordneten von FDP und AfD, aber auch viele Einzelabgeordnete der anderen Parteien. Wer es nicht noch einmal in den Bundestag schafft, dem stehen für die Rückkehr in eine aufgegebene Arbeit oder die Aufgabe einer Wohnung in Berlin keine Übergangsgelder zu – die gäbe es erst nach einem Jahr Abgeordnetentätigkeit. Persönliche Investitionen in den Wahlkampf werden ohnehin nicht erstattet.

Der vergangene Wahlkampf kostete den Staat 92 Millionen Euro

Den Staat hat allein die Organisation der Bundestagswahl am 24. September nach einer Schätzung des Bundesinnenministeriums 92 Millionen Euro gekostet – vom Versand der Wahlunterlagen über die Auszählung bis zum Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer. Auch die Parteien müssten in einen neuen Wahlkampf investieren. 24 Millionen Euro hat die SPD der vergangene gekostet, 20 Millionen die CDU, die kleineren Parteien immerhin höhere einstellige Millionenbeträge.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false