zum Hauptinhalt
Sandra Scheeres (SPD) wird in Sachen MSA-Reform im Abgeordnetenhaus Überzeugungsarbeit leisten müssen.

© Annette Riedl/dpa

Behörden auf Twitter: Eine Lüge ist niemals neutral

Der Streit der Schulverwaltung mit Grünen-Spitzenkandidatin Jarasch zeigt: Ämter machen in sozialen Netzwerken die falsche Politik. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Neutral soll der Staat sein, lautet das Mantra der Berliner Schulverwaltung von Senatorin Sandra Scheeres (SPD) in der Diskussion um das Kopftuch. Weshalb es keine muslimische Lehrerin vor Schülerinnen tragen dürfe. Neutral, das klingt einfach, direkt, unverfälscht. Einleuchtend. Wahr!

Und ist doch schwierig. Denn wann der Staat wie neutral zu sein hat, wo er verpflichtet ist und wo er sich öffnen darf, das wird vielfältig diskutiert, geregelt, gelebt. Ein gutes, weil aktuelles Beispiel: die Schulverwaltung selbst.

Wie berichtet, hat sie sich, wie es für Regierungsstellen in Bund und Ländern üblich geworden ist, per Twitter zu Wort gemeldet. Darin reagierte sie auf Äußerungen der Grünen-Spitzenkandidatin Bettina Jarasch, die zum Kopftuch-Urteil des Bundesarbeitsgerichts gesagt hatte: „Wir haben jetzt eine höchstrichterliche Entscheidung. Unser Neutralitätsgesetz ist nicht verfassungskonform.“ Das Scheeres-Team setzte bei Twitter dagegen: „Frau Jarasch behauptet, das Bundesarbeitsgericht hätte das Berliner Neutralitätsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Fakt: Das Bundesarbeitsgericht kann das Gesetz nicht für verfassungswidrig erklären und hat es auch nicht getan.“

Die Verwaltung behauptet, Jarasch hätte behauptet, was sie nicht behauptet hat

So wird Recht für Politik benutzt. Oder missbraucht. Aber wer hat Recht? Das Neutralitätsgesetz, das Lehrerinnen in Berlin das Kopftuch verbietet, ist tatsächlich nicht verfassungskonform. Deshalb muss es verfassungskonform so ausgelegt werden, dass Lehrerinnen mit Kopftuch im allgemeinen Schuldienst tätig sein dürfen. Dies ist es, was das Bundesarbeitsgericht entschieden hat. Richtig ist aber auch, was die Beamten aus der Schulverwaltung schreiben: Das Bundesarbeitsgericht konnte das Gesetz nicht für verfassungswidrig – und damit nichtig – erklären. Dies darf in der Bundesrepublik nur das Bundesverfassungsgericht.

Die Verwaltung löschte den Tweet, verkündete aber zugleich, das habe keine rechtlichen Gründe; man habe das alles so sagen und schreiben dürfen.

Nein, hat man nicht. Und man muss dafür gar nicht das verfassungsrechtliche Neutralitätsgebot bemühen, das staatlichen Stellen bei ihrer öffentlichen Kommunikation strikt zu beachten haben. Es reicht, dass die amtlichen Twitterer behaupten, Frau Jarasch habe etwas behauptet, das sie gar nicht behauptet hat, jedenfalls nicht mit dem genannten Zitat. Darin hat die Politikerin gerade nicht davon gesprochen, das Gericht habe das Gesetz für verfassungswidrig erklärt.

Es fehlt an Aufrichtigkeit. Und Anstand

Verfassungswidrig ist es, als Amtsträger politischen Gegnern Aussagen unterzuschieben, die diese nicht getätigt haben. Es ist eines der beliebtesten Mittel im Meinungskampf: Die Worte anderer mit eigenen kleinen Veränderungen und Akzentsetzungen so wiederzugeben, dass die eigene Kritik daran begründet erscheint – oder sogar, wie hier, im Stil eine Faktenkontrolle daherkommt.

Das ist mehr als parteiisch, es ist anti-neutral. Hier fehlt es an Aufrichtigkeit, an Fairness, an Anstand. Das, was offenbar zwangsläufig verloren geht, wenn man sich in die politischen Schlachten der sozialen Medien begibt.

Zur Startseite