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Neuköllner Begegnungsstätte, Moschee in der Flughafenstraße.

© Mike Wolff

"Begegnungsstätte" in Neukölln: Der Verfassungsschutz lässt sich vom Moscheeverein nicht täuschen - gut so!

Die "Neuköllner Begegnungsstätte" gibt sich tolerant. Der Verfassungsschutz verdächtigte sie trotzdem des Extremismus. Das ist beruhigend. Ein Kommentar.

Von Frank Jansen

Der Imam gibt sich tolerant, er verurteilt den Terrorismus und gibt auch einem Juden oder einem Schwulen die Hand. Liegt der Berliner Verfassungsschutz also daneben, wenn er bei der Dar-as-Salam-Moschee den Verdacht extremistischer Bestrebungen hegt? Zumal sich der Moscheeverein betont integrativ „Neuköllner Begegnungsstätte“ nennt? Das Verwaltungsgericht hat sich jedenfalls im Rechtsstreit zwischen Moscheeverein und Nachrichtendienst nicht von freundlichem Vokabular beeindrucken lassen. Die Richter lehnten den Antrag des Vereins ab, dem Verfassungsschutz die Nennung der Moschee in seinem Jahresbericht zu untersagen.

Das ist zu begrüßen. Der Verdacht ist nicht abwegig, dass die „Begegnungsstätte“ dem Umfeld der islamistischen Muslimbruderschaft zuzurechnen ist. Diese versucht schon lange, bundesweit ihren Einfluss in muslimischen Milieus auszuweiten, auch bei Flüchtlingen. Die Bruderschaft agiert jedoch geschickter als die polternden Salafisten. Anstatt den Staat mit martialischen Parolen zu provozieren, verpacken die Muslimbrüder ihre gottesstaatlichen Ambitionen mit rhetorischer Watte.

Die Zivilgesellschaft bekommt zu hören, was sie gerne hören möchte: dass sich Muslime integrieren, dass sie keine Ressentiments gegen Juden hegen, dass sie den Terror strikt ablehnen. Gut zu wissen, dass sich der Verfassungsschutz nicht täuschen lässt. Und auch bei einer „Begegnungsstätte“ dem Verdacht auf Extremismus nachgeht.

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