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Auch der französische Südwesten wird derzeit von Hitzebränden heimgesucht.

© Reuters

Backofenhitze im Urlaubsland: Was tun, wenn's im Urlaub brennt?

Viele beliebte Urlaubsländer werden durch Hitze und Brände gefährlich. Was Verbraucherschutzverbände Reisenden raten.

Hotspot des internationalen Tourismus: Diesen Titel kann Rom gerade in doppelter Weise beanspruchen. Die Stadt von Kolosseum, Vatikan und Spanischer Treppe, auch sonst wenig erträglich im Juli und August, ist dieser Tage zum Backofen geworden.

„Was für eine tödliche Hitze!“ – mit diesem Seufzer beginnt jedes Gespräch mit denen, die nicht ans etwas angenehmere Meer fliehen konnten und arbeiten müssen. Selbst den Pizzaradlern und Stehroller-Touristinnen weht statt Erfrischung eine Art Wüstenwind ins Gesicht, wenn sie die abschüssige Via Cavour vom Bahnhof Termini aus Richtung Forum Romanum flitzen.

Eine ungute Rolle spielt dabei die Stadtpolitik: Bausünden, vernachlässigte Grünflächen, sterbende Bäume, deren Überleben durch immer mehr Klimaanlagen in der dicht bebauten Stadt und in den Limousinen im eher noch dichteren Verkehr noch unsicherer wird.

Nicht nur im Mezzogiorno romabwärts stöhnen sie über Rekordgrade – Italiens Bauernverband meldet regional bis zu 70 Prozent Ernteverlust, weil Gemüse und Obst auf den Feldern verbrennen. Bei 40 Grad plus soll es die nächsten Tage auch in Portugal, Spanien, Griechenland bleiben. Italien versprechen die Wettervorhersagen mindestens etwas Erleichterung, während Großbritannien zum ersten Mal in seiner Geschichte Alarmstufe rot wegen Hitze ausrufen wird: Der Inselrekord von 38,7 Grad dürfte dieser Tage gebrochen werden.

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Stornierung bei Bränden grundsätzlich möglich

In Frankreich kämpft die Gegend südlich von Bordeaux gegen gleich zwei Waldbrände, die sich dank anhaltender Trockenheit und starken Winden weiter ausbreiten. Es gilt die höchste Alarmstufe. Unzählige Waldbrände verschlimmern die Hitze aktuell auch in Portugal, Spanien und Griechenland weiter und schicken gefährliche Rauchwolken.

Richtiges Urlaubswetter ist das nicht. Was tun, wenn die Hitze Erholung unmöglich macht oder Brände sogar die Gesundheit angreifen? „Wenn das Urlaubsparadies wegen außergewöhnlicher Umstände zum Alptraum wird, können Sie bei einer Pauschalreise vom Vertrag zurücktreten oder die Reise vorzeitig abbrechen“, heißt es dazu auf der Info-Website der Verbraucherzentralen.

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Solche außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umstände, früher „höhere Gewalt“ genannt, sind demnach neben Fluglotsenstreiks, Kriegen, umfassenden politischen Unruhen und dem Ausbruch gefährlicher Krankheiten auch Revolten von Mutter Natur: „Vulkanausbrüche, Lawinenabgänge, Waldbrände, Erdbeben und Seebeben sowie andere Naturkatastrophen“ – sei es im Reisegebiet selbst oder in dessen unmittelbarer Nähe. Von allzufrüher Stornierung raten die Verbraucherschützer:innen ab: Die Schäden oder Beeinträchtigungen könnten bis zum Antritt der Reise längst behoben sein.

Dabei kommt es nicht auf die Einschätzung der Reisenden an, sondern auf, so die Verbraucherzentralen, „die Lage vor Ort“. Einschätzen darf die vor allem das Auswärtige Amt, aber auch hier bleibt die Lage vage: Dessen „formelle Warnungen“ seien „ein wichtiges Indiz, aber keine Voraussetzung“ dafür, dass Reisende von der Reise kostenfrei zurücktreten dürfen. In den "Reise- und Sicherheitswarnungen" des Außenamts sind unter "Natur und Klima" Hinweise enthalten, wenn in einem Land häufig Vulkane ausbrechen oder im Sommer regelmäßig Waldbrandgefahr besteht.

Auch Auswärtiges Amt warnt

Aktuell gibt es diese Hinweise unter anderem für die Türkei, Griechenland, Frankreich, Spanien und Portugal. Im Kapitel über Italien warnt das AA vor den Folgen des Dürrenotstands, der bis Dezember gelten soll mit der Folge, dass Trinkwasser rationiert wird.

Dass das AA wegen Bränden oder Lawinenabgängen vor Reisen warnt, sei tatsächlich sehr ungewöhnlich, sagt dazu Josephine Frindte vom Bereich Recht und Beratung der Verbraucherzentrale Berlin. Sie würden Land für Land ausgesprochen, solche Katastrophen beträfen aber meist einzelne Landesteile. „Wegen Waldbränden auf Korfu wird es keine Länderwarnung für ganz Griechenland geben.“

Frindte rät, in entsprechenden Fällen sehr schnell den Reiseveranstalter zu informieren und den Reisevertrag notfalls zu kündigen. Auch sie warnt: „Es genügt nicht, dass es auf einer Insel in Griechenland brennt. Betroffen muss der Urlaubsort sein oder dessen unmittelbare Umgebung.“ Die Verbraucherzentrale könne zu diesem Zeitpunkt noch nicht helfen.

Ob ein Rechtsstreit gegen den Veranstalter erfolgreich wird, hänge vom Einzelfall ab, „und in diesem Falle können sich Reisende wieder an uns wenden. Wir würden dabei helfen, einen Anspruch mit Aussicht auf Erfolg auch durchzusetzen.“ Dass Reiseveranstalter die kostenfreie Stornierung glatt ablehnten, sei unwahrscheinlich: „Wenn ein Urlaubsort wirklich nicht mehr zumutbar ist, liegt es auch im Interesse des Veranstalters vorzubeugen.“

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