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Der NSU-Prozess am Oberlandesgericht München.

© dpa

Update

Aussage von BKA-Beamten im NSU-Prozess: V-Mann soll Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos zu Gewalt ermutigt haben

Die Aussagen eines BKA-Beamten im NSU-Prozess werfen einmal mehr kein gutes Licht auf den NPD-Funktionär und früheren V-Mann des BKA Tino Brandt: Er soll die spätere NSU-Terrorzelle in ihrem Gewaltkurs bestärkt haben.

Von Frank Jansen

Ein V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes hat offenbar in den 1990er Jahren die späteren Mitglieder der Terrorzelle NSU in ihrer Absicht bestärkt, Gewalt anzuwenden. „Wir gingen davon aus, dass Tino Brandt auf Seiten der Gewalt war“, sagte am Donnerstag ein Beamter des Bundeskriminalamts als Zeuge im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München. Der Rechtsextremist Tino Brandt war von 1994 bis zu seiner Enttarnung 2001 ein Spitzel des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz. Dafür erhielt er 200 000 D-Mark. Brandt trat zugleich als Anführer der rechtsextremen Szene auf. Er leitete die Neonazi-Kameradschaft „Thüringer Heimatschutz“ und war von 2000 bis 2001 Vizechef der NPD in Thüringen.  

Der Beamte des BKA hatte nach dem Ende des NSU im November 2011 mehrfach den Angeklagten Holger G. vernommen, der in seinem Geständnis auch Gewaltdebatten in einem kleinen Kreis Thüringer Neonazis erwähnte. Als Teilnehmer der Diskussionen nannte G. sich selbst, die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, die NSU-Mörder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, den mitangeklagten Ex-NPD-Funktionär Ralf Wohlleben sowie Tino Brandt. Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt tauchten im Januar 1998 unter, als die Polizei in einer von den dreien genutzten Garage in Jena Sprengstoff und Rohrbomben entdeckte. Schon zuvor hatte die Polizei gegen die drei wegen Sprengstoffdelikten ermittelt.

Holger G. hatte dem BKA gesagt, er und Ralf Wohlleben seien dagegen gewesen, gewaltsam gegen das politische System der Bundesrepublik zu kämpfen. Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt hätten sich dafür ausgesprochen. Am Donnerstag berichtete nun der BKA-Mann, laut Holger G. habe sich auch Brandt an den Debatten beteiligt. Da dieser von G. nicht als Gewaltgegner genannt wurde, geht das BKA davon aus, Brandt habe Militanz befürwortet. Weiter gebohrt wurde bei den Verhören von Holger G. jedoch nicht. Auf die Frage von Wohllebens Verteidigerin Nicole Schneiders, ob G. zu Brandts Rolle bei den Gewaltdiskussionen vernommen worden sei, sagte der Beamte „nein“.

Tino Brandt ist in dem Prozess als Zeuge geladen. Sein Doppelspiel als Szene-Anführer und V-Mann ist bis heute undurchsichtig. Sicherheitsexperten sagen, Brandt habe dem Verfassungsschutz viele zutreffende Hinweise aus den braunen Milieus gegeben. Der V-Mann war auch in die Suche nach den untergetauchten Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt eingeschaltet und soll sogar konspirativ mit Mundlos oder Böhnhardt  telefoniert haben. Wo die drei zu finden waren, konnte oder wollte Brandt jedoch dem Verfassungsschutz nicht sagen.

Der von dem BKA-Beamten vernommene Holger G. gilt im NSU-Prozess als eine Art Kronzeuge. Auf die Aussagen von G. im Ermittlungsverfahren stützt die Bundesanwaltschaft in Teilen ihre Anklage. Holger G. wird die Unterstützung der Terrorzelle vorgeworfen. Das BKA hält G. wie den ebenfalls geständigen Mitangeklagten Carsten S. an geheimen Orten versteckt, um sie vor Racheakten der rechten Szene zu schützen.    

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