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Windräder stehen auf einem Feld im Sönke Nissen Koog nahe der Nordsee bei Bordelum.

© dpa/Christian Charisius

„Ausbau erneuerbarer Energien drastisch beschleunigen“: Bundesregierung will Abstandsregeln für Windräder offenbar aushebeln

Zwei Prozent der Fläche in Deutschland sollen für Windräder reserviert werden. Dazu plant das Kabinett einem Bericht zufolge ein umfangreiches Gesetzespaket.

Die Bundesregierung will Hürden für den Ausbau der Windenergie einreißen und die Abstands-Regelungen der Länder dafür aushebeln. Mit dem Gesetzespaket, das der Nachrichtenagentur Reuters am Mittwochmorgen vorlag, sollen rund zwei Prozent der Fläche Deutschlands für Windräder reserviert werden.

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Um dies durchzusetzen, soll nicht nur Planungs- und Baurecht, sondern auch das Naturschutz-Gesetz geändert werden. Zwar können die Abstandsregeln für Windräder zu Wohngebäuden dem Vorhaben zufolge zunächst in Kraft bleiben. Verfehlt ein Bundesland aber seine Flächenvorgaben, werden diese Regelungen hinfällig. Regierungskreisen zufolge soll das Vorhaben noch am Mittwoch auf den Weg gebracht, noch im Juni vom Kabinett gebilligt und in den Bundestag eingebracht werden.

Die Bundesregierung begründet ihr Vorgehen mit einer dringend nötigen Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien mit dem Klimaschutz - aber auch mit dem Krieg in der Ukraine und der Sicherheitspolitik.

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"Es ist Teil eines umfassenden Regelungspaketes mit dem Ziel einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Energieversorgung, das den Ausbau der erneuerbaren Energien drastisch beschleunigen und alle Hürden und Hemmnisse für den beschleunigten Ausbau aus dem Weg räumen soll", heißt es zur Begründung im "Wind an Land"-Gesetz. Wesentliches Hemmnis für den Ausbau sei der Mangel an verfügbarer Fläche. Daher müssten zwei Prozent des Landes für Windräder ausgewiesen werden. "Dies erfordert mehr als eine Verdoppelung der ausgewiesenen Fläche in den kommenden Jahren."

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[Lesen Sie auch: Leise und intelligent gesteuert: Wie die Windkraft besser verträglich ausgebaut werden soll (T+)]

Derzeit sind lediglich rund 0,8 Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen. Tatsächlich genutzt werden 0,5 Prozent. Widerstand von Anwohnern und Naturschützern sowie lange Genehmigungsverfahren bremsen die Planungen. Ziel der Regierung ist es, die Leistung der Windräder an Land bis 2030 auf 115 Gigawatt zu verdoppeln. Mit dem Zwei-Prozent-Ziel sollen dann sogar 165 Gigawatt möglich sein. Bis 2030 sollen insgesamt 80 Prozent des Stromverbrauchs von erneuerbaren Energien gedeckt werden, bis 2035 nahezu 100 Prozent.

Jedes Bundesland erhält klare Vorgaben zum Ausbau von Windenergie

Um die Flächenziele durchzusetzen, sind im Windflächenbedarfsgesetz (WindBG) klare Vorgaben für jedes Land enthalten: Bayern beispielsweise muss bis Ende 2026 1,1 Prozent ausweisen und bis 2032 dann 1,8 Prozent. Gleiches gilt für Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Länder mit mehr Wind wie etwa Mecklenburg-Vorpommern haben Vorgaben von 1,4 und 2,1 Prozent.

Sind die Ziele in Gefahr verfehlt zu werden, fallen demnach auch die in den Ländern aufgestellten Abstands-Regeln: "Mindestabstandsregelungen sind nicht mehr anwendbar, wenn die Flächenbeitragswerte des Landes nach dem WindBG nicht erreicht werden", heißt es. Auch andere Beschränkungen greifen dann nicht mehr. "Festlegungen in Raumordnungsplänen oder Darstellungen in Flächennutzungsplänen können ihnen fortan nicht mehr entgegengehalten werden."

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Bundesklima-Minister Robert Habeck (Grüne) hatte mit Reisen in verschiedene Bundesländer zunächst versucht, diese zu einem freiwilligen ausweiten der Windenergie-Flächen zu bewegen. Etwa in Bayern war er aber auf entschiedenen Widerstand gestoßen. In Thüringen versucht die CDU - notfalls auch mit Stimmen von AfD - strengere Abstandsregeln gegen die Rot-Rot-Grüne Minderheitsregierung durchzusetzen.

Windenergieanlagen "im überragenden öffentlichen Interesse"

Für die Ausbau-Ziele wird es auch Einschnitte im Naturschutz-Recht geben. "Der Betrieb von Windenergieanlagen liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit", soll es dort nun heißen. Entsprechend werden die Flächen, die für Windräder infrage kommen, ausgeweitet.

Für Greifvögel, die durch die Rotorblätter besonders gefährdet sind, gibt es detaillierte Regelungen je nach Art. Nisthilfen dürfen so von Vogelschützern im Umkreis von 1,5 Kilometer von Windenergie-Gebieten nicht mehr angebracht werden, damit sich solche Arten dort gar nicht erst ansiedeln.

Um die Vögel zu schützen, müssen die Windkraft-Betreiber in sensiblen Gebieten aber auch zeitweise die Windräder abschalten. Sie können aber auch Ausweichgebiete schaffen, um die Vögel aus der Region wegzulocken. Artenschutzprogramme, die von der Windbranche mitbezahlt werden müsse, sollen zudem dafür sorgen, dass zumindest landes- oder bundesweit die Vogel-Zahl einer Art nicht sinkt. (Reuters)

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