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Politik: Aus Duldung wird Anerkennung

Der Asylantrag der Algerierin scheiterte. Die Frau hatte Anfang der 90er Jahre Flugblätter einer Oppositionspartei verteilt und war verhaftet worden.

Der Asylantrag der Algerierin scheiterte. Die Frau hatte Anfang der 90er Jahre Flugblätter einer Oppositionspartei verteilt und war verhaftet worden. Dann vergewaltigte sie ein Offizier. Im Gutachten des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hieß es: der Offizier sei "nicht als Vertreter einer staatlichen Behörde aufgetreten"; er habe sich "privat belustigt".

Das Asylgesetz schützt politisch Verfolgte. "Geschlechtsspezifische" Verfolgung fällt in Deutschland - im Gegensatz zu anderen Ländern - nicht darunter. Im besten Fall bedeutet das für den Betroffenen keine Abschiebung, sondern Duldung. Auch im geplanten Zuwanderungsgesetz wäre es kein Asylgrund. Nach der Einigung zwischen SPD und Grünen am Wochenende ist jetzt jedoch "ohne wenn und aber sichergestellt, dass die geschlechtsspezifischen Verfolgungsgründe anerkannt werden", wie der SPD-Fraktionschef Peter Struck am Donnerstag an seine Fraktion schrieb. Das verbessert die Rechtsposition der Verfolgten deutlich. Bereits seit den Massenvergewaltigungen im Bosnienkrieg Mitte der 90er Jahre sind Politik und Öffentlichkeit sensibler für das Thema. Damals zeigte sich auch: Einfach ist der Umgang damit nicht.

Mit Vergewaltigung oder Beschneidung wird jeder Mensch anders fertig. Dabei spielt seine Kultur eine große Rolle, sagt Anna Büllesbach von der UN-Flüchtlingsorganisation (UNHCR) in Nürnberg. Sie hat 1996 für das Bundesamt Schulungsprogramme entwickelt. Denn wenn dort die Kommunikation nicht funktioniert, erfährt vielleicht niemand, was den Betroffenen passiert ist. Büllesbach gibt ein Beispiel: Wird eine Muslima vergewaltigt, ist ihre gesamte Familie entehrt. Deshalb wird sie kaum darüber reden wollen oder können. Und eine Kongolesin, die von Militärs missbraucht wurde, reagiert wieder anders.

135 Entscheider ließen sich bisher für das Gespräch mit mit wegen ihres Geschlechts Verfolgten schulen, beziehungsweise mit Kindern und Folteropfern. Büllesbach betont, dass dazu auch Wissen über die Situation im jeweiligen Land notwendig ist. Geschlechtsspezifische Verfolgung dürfe sich nicht nur auf Formen wie Vergewaltigung beziehen. In Pakistan seien 80 Prozent der Frauen deshalb im Gefängnis, weil ihr Mann sie der Untreue beschuldige. Ein Entscheider müsse das wissen. Das, oder die Verfolgung von Kurdinnen, deren Männer in der PKK sind, fielen genauso unter den Begriff.

Afghanistan ist derzeit wohl das Land, in dem Frauen am massivsten verfolgt werden und ohne Rechte sind. Von dort flüchteten in den vergangenen Jahren auch die meisten Frauen, sagen Bundesamt, UNHCR und andere Flüchtlingsorganisationen übereinstimmend. Genaue Angaben über die gesamte Zahl dieser Flüchtlinge gibt es nicht. Jedoch kommen sie auch zum Beispiel aus nord- und westafrikanischen Ländern, wo Frauen nach wie vor beschnitten werden. Roland Dorfner vom Bundesamt nennt zudem die Türkei. Hier ginge es vor allem um die Frauen, die im Gefängnis von ihren Wärtern misshandelt werden. Aber, und das ist Dorfner wichtig, auch Männer würden wegen ihres Geschlechts verfolgt. Homosexuelle im Nordirak seien dafür ein Beispiel.

Zur Zeit werden noch mehr Einzelentscheider zu diesem diffzilen Thema geschult. Wenn sich das Gesetz ändert, rechnet Dorfner jedoch nicht mit mehr Menschen, die nach Deutschland kommen und bleiben dürften. Jetzt schon würden die Betroffenen zumindest nicht abgeschoben.

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