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Immer mehr Länder setzen im Kampf gegen Corona auf 2G.

© Ina Fassbender/AFP

Update

Auf der Suche nach dem Königsweg: 2G, 2G plus, 3G – was gilt jetzt in welchem Bundesland?

Noch vor dem Corona-Gipfel mit dem Bund schaffen die meisten Länder regional Fakten. Einige jedoch zaudern noch. Ein Überblick.

Katastrophenfall in Bayern, „Alarmstufe“ in Baden-Württemberg: Das Coronavirus verbreitet sich weiter stark in der Republik und die meisten Länder verschärfen noch vor dem anstehenden Bund-Länder-Gipfel ihre „G“-Regelungen.

Die im Voraus von Fachleuten zuhauf ausgesprochenen Warnungen vor einem schweren Corona-Winter mit zehntausenden Neuansteckungen und überlasteten Intensivstationen sind eingetreten und nun versuchen Landesväter und -mütter eilig dem pandemischen Unheil noch Einhalt zu gebieten.

Doch heiligt der Zweck die Mittel? Die bundesweiten Virus-Daten bieten nur wenig Interpretationsspielraum. Das hohe Niveau der täglichen Neuinfektionen geht einher mit Impfquoten, die hinter den wissenschaftlich und politisch geforderten Zielmarken zurückbleiben. Zugleich arbeiten zahlreiche Kliniken am Limit und die Zahl der Covid-19-Toten steuert beschleunigt auf die 100.000er-Marke zu.

Dennoch soll die epidemische Lage von nationaler Tragweite am 25. November enden – so wollen es die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP, die voraussichtlich schon bald die künftige Bundesregierung stellen werden. Deshalb forcieren sie eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), die pandemiepolitische Zuständigkeiten größtenteils an die Länder rücküberträgt.

[Lesen Sie zudem: Kampf gegen Corona – Reicht 2G, um die vierte Welle zu brechen? (T+)]

Die Mehrheit der Länder jedoch will den für den Gesetzentwurf entscheidenden 18. November nicht abwarten - Stichwort Pandemiedynamik - und ist bereits in die Offensive gegangen. Andere Länder wiederum ringen noch um den adäquaten Kurs. Ein Überblick.

Berlin auf dem Weg zu 2G plus

Als erstes Bundesland verschärfte Sachsen seine Pandemiebeschränkungen. Seit 8. November gilt im Freistaat die 2G-Regel. Innengastronomie sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen sind folglich nur noch für Geimpfte und Genesene zugänglich. Doch damit nicht genug: In dem Land mit der bundesweit höchsten Sieben-Tage-Inzidenz und der niedrigsten Impfquote wird die Corona-Verordnung erneut angepasst, sodass unter anderem 2G auch für den Einzelhandel (nicht aber für Geschäfte der Grundversorgung) und für Weihnachtsmärkte gilt. Das sächsische Gesundheitssystem ist seit diesem Mittwoch offiziell überlastet.

Auch Bayern hat mit einer schier entfesselten Pandemie-Dynamik zu kämpfen. Die Inzidenzwerte bayerischer Regionen sind zusammen mit sächsischen Landkreisen bundesweit an der Spitze. Ministerpräsident Markus Söder hat deshalb vergangene Woche den Katastrophenfall angeordnet. Die bereits zuvor erlassene 2G-Regel wurde nun noch einmal verschärft „2G für fast alles“ hatte der CSU-Chef angekündigt. Arbeitsplätze, körpernahe Dienstleistungen, Gottesdienste und Uni-Veranstaltungen im größten Bundesland bleiben demnach 3G-privilegiert, ein Testnachweis ist hierbei also die dritte Option. Apropos Tests: Clubs und Bordelle können auf Wunsch 2G plus anwenden.

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Seit dieser Woche überschreitet die Zahl der Covid-19-Patientinnen und -Patienten auf Intensivstationen in Baden-Württemberg deutlich die Marke von 390 – ab dieser Schwelle stehen drastischere Maßnahmen ins Häusle. „Wir werden am Mittwoch die ‚Alarmstufe‘ erreichen", erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann und verwies auf weitreichende 2G-Regeln. Ähnlich wie etwa in Bayern gelten Ausnahmen: 3G im Einzelhandel und am Arbeitsplatz, zudem bleiben Gottesdienste, öffentliche Verkehrsmittel und Grundversorger unberührt.

Auf eine weitreichende 2G-Regel setzt seit dieser Woche auch Berlin. Doch der Senat um den Noch-Regierenden Bürgermeister Michael Müller will mehr als den Status quo: Aus den aktuellen Vorgaben für die Hauptstadt könnte schon kommende Woche eine sogenannte 2G-Plus-Regel werden. Schon zu Wochenbeginn warnte der SPD-Politiker: „Es wird ungemütlicher und komplizierter, nicht geimpft oder genesen zu sein.“ Nun also 2G Plus und somit noch mehr Ungemütlichkeit – in Form von Mindestabständen, Maskengeboten und Testnachweispflicht für alle. Die aktuellen Corona-Entwicklungen aus der Hauptstadt können Sie im Virus-Blog für Berlin nachverfolgen.

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Wie Berlin hat auch Brandenburg seine Vorgaben verschärft. Das Land mit dem bundesweit viertgrößten Fallaufkommen hat die Eindämmungsverordnung auf 2G angepasst, der Zugang zu Gaststätten, Hotels und Kinos ist somit limitiert. Die neuen Regeln sehen allerdings anders als in Berlin 3G etwa für körpernahe Dienstleistungen und Volksfeste mit bis zu 1000 Besuchern vor. Der Einzelhandel bleibt allerdings von jeglichen Gs unberührt. Die aktuellen Corona-Entwicklungen aus der Mark können Sie im Virus-Blog für Brandenburg nachverfolgen.

Sonderfälle Bremen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein

Bremen vermag vergleichsweise glimpflich durch die Pandemie kommen, deshalb setzt der Stadtstaat noch auf Freizügigkeit im Rahmen der bundesweiten Vorgaben. Das System von Warnstufen schlägt aktuell noch nicht Alarm.

Für die Menschen in Hamburg geht es strenger zu. Das bisher geltende 2G-Optionsmodell wandelt der Senat ab kommendem Samstag in eine 2G-Pflicht um. Gastronomie, Weihnachtsmärkte und körpernahe Dienstleistungen (Friseure ausgenommen) fallen nun unter die verschärften Beschränkungen – nicht aber der Einzelhandel und der ÖPNV. „Wir hoffen, dass sich die Lage in Hamburg damit weiter stabil entwickelt, dass wir gut durch den Winter kommen", sagte der Erste Bürgermeister Peter Tschentscher mit Blick auf die im bundesweiten Vergleich noch entspannte Lage in den Kliniken.

Vergleichsweise moderat sind die Beschränkungen in Hessen: Dort gilt gemäß Corona-Stufenplan seit 11. November das sogenannte 3G plus. Soll heißen: Ungeimpfte und nicht von Covid-19-Genesene müssen in der Gastronomie und bei Veranstaltungen einen negativen PCR-Test vorweisen. Für Veranstalter und Gastronomen ist 2G optional.

Im Nordosten sind die Vorgaben zerfasert: Zwei Regionen führen an diesem Mittwoch eine 2G-Pflicht ein – denn in Mecklenburg-Vorpommern bestimmt eine regionale Corona-Ampel das Vorgehen. Erreicht eine Region den Status Orange, greift die 2G-Pflicht. Eine entsprechende Änderung der Maßnahmevorgaben hatte die Regierung der wiedergewählten Ministerpräsidentin Manuela Schwesig zu Wochenbeginn vorgenommen. Bislang gilt im Land 3G, Schwesig rechnet jedoch mit einem baldigen Kurswechsel auf 2G. Für die Gastronomie gibt es bereits das 2G-Optionsmodell.

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Auch in Niedersachsen weist ein Stufenplan den Weg. Zwar gibt es eine entsprechende neue Verordnung, doch noch sind die Regeln vergleichsweise milde. Laut Ministerpräsident Stephan Weil wird das Land schrittweise auf 2G eingestellt, aktuell jedoch geschieht dies nur regional. Eine überarbeitete Verordnung mit strengeren Auflagen soll in Kürze kommen.

Noch sind in Nordrhein-Westfalen die Zügel verhältnismäßig locker, doch ein flächendeckendes 2G im Freizeitbereich wirft bereits seine Schatten voraus. Der neue Regierungschef Hendrik Wüst kündigte dies jüngst an – und zwar für kommende Woche. Mehr noch: In „Situationen mit besonders hohem Infektionsrisiko“ - namentlich bei Karnevalsfeiern und in Clubs - soll demnach 2G plus greifen. Wüst, der den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz inne hat, sprach sich derweil mit Blick auf die Bund-Länder-Runde am Donnerstag dafür aus, 2G bundesweit zu vereinheitlichen. Die 3G-Regel am Arbeitsplatz bleibt in NRW vorerst unangetastet.

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Wie etwa in Niedersachsen stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern von Rheinland-Pfalz erst in der kommenden Woche striktere Regeln bevor. Die Regierung in Mainz wartet offenbar die Beschlüsse der Bund-Länder-Rund ab, rechnet eigenen Angaben zudem fest mit pandemischen Zugzwängen. „Nächste Woche wird es auf jeden Fall strenger“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch dem SWR. Das Land vertraut aktuell auf ein Warnstufenmodell, das zunächst auf 2G plus setzt.

Der Saarländische Rundfunk titelt: „Hans will 2G im Saarland.“ So weit, so simpel. Bisher setzt das kleine Saarland großzügig auf 3G im Einklang mit dem Saarland-Plus-Modell. Doch Ministerpräsident Tobias Hans plant mit Blick auf das Pandemiegeschehen auch für sein Land verschärfte Maßnahmen – vorerst allerdings nur auf besagtes 2G in Innenbereichen. Eine entsprechende Änderung der Regeln ist für kommende Woche geplant.

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Auch Sachsen-Anhalt beharrt vorerst auf dem Status quo – und der lautet 3G. Eine neue Verordnung sieht zwar ein 2G-Optionsmodell vor. Doch gemeinhin wird davon ausgegangen, dass die Regierung in Magdeburg noch den Bund-Länder-Gipfel abwartet, um die Regeln abermals anzupassen.

Als Reaktion auf die zunehmend angespannte Coronalage führt auch Schleswig-Holstein ab der kommenden Woche eine 2G-Pflicht im Freizeitbereich ein. Die Regelung greift bei Freizeitveranstaltungen aller Art, in den Innenräumen von Gaststätten und bei Sport in Innenräumen, wie die Landesregierung am Mittwoch in Kiel nach Beratungen in der Koalition aus SPD, Grünen und FDP mitteilte. Auch touristische Übernachtungen werden erfasst.Demnach können Privatreisende nur noch in Hotels einchecken, wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind.

Zugleich begrenzt die Landesregierung ab dann private Zusammentreffen von Ungeimpften in geschlossenen Räumen auf maximal zehn Teilnehmer und setzt die erst kürzlich aufgehobene Maskenpflicht für Schüler im Unterricht erneut in Kraft.

Für Thüringen sieht es ähnlich wie in Sachsen laut Ministerpräsident Bodo Ramelow nicht gut aus. „Unser Gesundheitssystem ist am Leistungslimit angekommen“, sagte der Linke-Politiker am Dienstag und kündigte deutliche Verschärfungen an. Wohl ab Donnerstag gilt im Freistaat flächendeckend 2G, Einzelhandel und Gottesdienste ausgeschlossen.

Zu den „G“-Regelungen im aktuellen Werkzeugkasten der Länder sollen künftig offenbar auch Lockdowns gehören, wie aus kurzfristigen Änderungen des IfSG-Gesetzentwurfs im Hauptausschuss des Bundestags hervorgeht. Ursprünglich war vorgesehen, diese Maßnahme mit dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht mehr zu ermöglichen.

Doch nach den dem Tagesspiegel vorliegenden Änderungen soll der gesamte Instrumentenkasten mit Lockdowns, Ausgangssperren und Schulschließungen für die Bundesländer „bis längstens zum Ablauf des 15. Dezember 2021 für Schutzmaßnahmen“ möglich bleiben – allerdings nur, wenn die Bundesländer diese bis zum für den 25. November geplanten Auslaufen der epidemischen Lage anordnen. (mit dpa)

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