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Donald Trump, damaliger Präsident der USA, während einer Kundgebung seiner Unterstützer

© Evan Vucci/AP/dpa

Attacke auf das Kapitol: Trump erleidet gerichtliche Niederlage 

Wollte der Noch-Präsident seine Anhänger aufstacheln, um die Wahlniederlage im US-Kongress zu stoppen? Die Richter halten dass für „plausibel“.

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump hat im Zusammenhang mit der Erstürmung des Kapitols eine Niederlage vor Gericht erlitten. Zivilklagen gegen Trump könnten weiter verfolgt werden, entschied ein Bundesrichter. Trumps Rede am 6. Januar 2021 könne als „Aufruf zum kollektiven Handeln“ betrachtet werden, hieß es in der Entscheidung. Der Richter wies allerdings ähnliche Vorwürfe gegen Trumps Sohn Donald Trump Jr. und Anwalt Rudy Giuliani zurück.

Es sei „plausibel“, dass Trump damals seine Anhänger aufgestachelt habe, um so die offizielle Bestätigung seiner Wahlniederlage im US-Kongress zu stoppen. Trumps Äußerungen in Richtung seiner Anhänger seien „das Wesen einer zivilen Verschwörung“, schrieb Richter Amit Mehta und lehnte damit entsprechende Anträge Trumps ab, die Klagen abzuweisen. Es sei anzunehmen, dass der Ex-Präsident gewusst habe, dass Milizen bereit gewesen seien, ihn mit Gewalt zu verteidigen.

Trump-Anhänger hatten am Anfang Januar 2021 gewaltsam das Kapitol gestürmt, während der Kongress dort zusammengekommen war, um den Ausgang der Präsidentschaftswahl zu zertifizieren. Trump hatte seine Unterstützer kurz zuvor bei einer Kundgebung damit aufgewiegelt, dass ihm der Wahlsieg gestohlen worden sei. Dabei kamen fünf Menschen ums Leben, darunter ein Polizist. Auch Giuliani hatte bei der Kundgebung gesprochen.

Trump musste sich einem Amtsenthebungsverfahren stellen. Die für eine Verurteilung des Republikaners notwendige Mehrheit im Senat kam nicht zustande, weil die meisten seiner Parteifreunde in der Parlamentskammer zu Trump hielten. Der oberste Republikaner Mitch McConnell, der den Ex-Präsidenten in dem Verfahren selbst für unschuldig befunden hatte, rief damals indirekt dazu auf, vor Gericht gegen seinen Parteikollegen vorzugehen. Abgeordnete und Beamte der Kapitolpolizei hatten daraufhin die Zivilklagen angestrengt. (dpa)

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