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Das Endlager für schwach- und mittelradioaktive Stoffe, Schacht Konrad, befindet sich bereits in Bau.

© dpa/ Silas Stein

Atommüll: Kabinett beschließt Gesetz für Transparenz bei Endlagersuche

Im kommenden Jahr sollen erstmals Regionen genannt werden, die als Atommüll-Endlager infrage kommen. Das Geologiedatengesetz ist dafür ein wichtiger Baustein.

Sie werden immer mitgedacht, wenn es um die Suche nach einem Endlager für Atommüll geht. Die Erfahrungen aus Gorleben sind der Politik gegenwärtig: der starke Widerstand gegen das geplante Endlager, die massiven Proteste am Standort und gegen die Castortransporte durch das Wendland.

Aus diesem Grund sollen im kommenden Jahr, wenn erstmals Regionen genannt werden, die als Endlagerstandort infragekommen, Entscheidungen transparent erklärt werden. So wurde es beim Neustart der Suche vor wenigen Jahren gesetzlich verankert. Nun konnte ein wichtiger Baustein dafür auf den Weg gebracht werden. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Geologiedatengesetz beschlossen.

Das Gesetz, federführend vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) erarbeitet, soll die Bereitstellung und Veröffentlichung geologischer Daten regeln. Es löst zugleich das veraltete Lagerstättengesetz von 1934 ab. Doch gerade für die Suche nach einem Atommüll-Endlager wird es dringend benötigt. Bislang konnte die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), betraut mit der Endlagersuche, Daten nur veröffentlichten, wenn die Eigentümer dem zustimmten. Die Transparenz des Verfahrens stand damit auf dem Spiel.

Langes Ringen um Umgang mit Eigentumsrechten

Die beteiligten Bundesressorts hatten bis zuletzt um das Gesetz gerungen. Gerade das Justizressort äußerte Bedenken hinsichtlich des Umgangs mit Eigentumsrechten. Auch Umweltministerium und Wirtschaftsministerium verhandelten lange nach. In der vergangenen Woche platzte der Knoten. Der Kernpunkt des nun beschlossenen Gesetzes: Daten, die für Entscheidungen bei der Endlagersuche herangezogen werden, können veröffentlicht werden. Frühere Entwürfe des Gesetzes fielen dahinter deutlich zurück.

Im Fokus des Gesetzes stehen Datensätze privater Unternehmen, in vielen Fällen detaillierte Informationen über die Beschaffenheit des Untergrunds. Unternehmen sammeln sie beispielsweise bei der Suche nach Erdgas oder Erdöl. Gerade um jene Daten wurde im vergangenen Jahr zwischen den Ressorts massiv gerungen. Unternehmen meldeten beim BMWi starke Einwände an.

Weiterhin werden insbesondere Datensätze privater Unternehmen geschützt und im Grundsatz nicht veröffentlicht. Darunter fallen sogenannte Bewertungsdaten, wenn Unternehmen komplexe Modelle des Untergrunds erstellen, um sich etwa über die Konzentration von Rohstoffen zu informieren. Die Ergebnisse der teuren Analysen wollen sie vor der Konkurrenz geschützt wissen.

Auch Fachdaten, die im Zuge einer gewerblichen Tätigkeit entstanden sind, könnten je nach Fall erst fünf bis zehn Jahre nach ihrer Übermittlung an die Behörden veröffentlicht werden. Neuere Untersuchungen des Untergrunds ließen sich also nicht teilen. Die BGE kann diese aber veröffentlichten, wenn daran ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ besteht. Für Transparenz und die Vermeidung von Konflikten bei der Endlagersuche sollte diese gegeben sein, so sieht es auch die BGE.

"Wir werden auf Anhörungen drängen"

Eigentümer von Daten, die veröffentlicht werden, haben zudem das Recht angehört zu werden. Neu ist allerdings, dass die Anhörung keine aufschiebende Wirkung für die Veröffentlichung des Datensatzes hat. Anschließende Klagen der Eigentümer sind möglich. Auch könnten die Anhörungen in der BGE viele Kapazitäten binden. Die BGE sieht den Entwurf nun dennoch positiv, gerade weil Daten ohne aufschiebende Wirkung veröffentlicht werden könnten.

„Wenn wir unterstellen dürfen, dass bei von uns erstellten 3-D-Modellen die Rechtsfiktion des überwiegenden öffentlichen Interesses gilt, dann hilft uns das Geologiedatengesetz auf jeden Fall“, sagte Steffen Kanitz, einer der Geschäftsführer der BGE, zu Tagesspiegel Background. Kanitz lobte auch den arbeitsteiligen Ansatz, dass die BGE die geologischen Dienste der Länder bei der Kategorisierung der Daten durch eine Empfehlung unterstützen könnte, die Verantwortung dafür aber bei den Ländern verbliebe. „Das ist genau die richtige Rollenverteilung“, sagt er.

Kanitz ist nicht allein „Das ist eine gute Nachricht für die Endlagersuche. Denn die mit der Suche beauftragte BGE kann auf Basis dieses Gesetzes leichter und effizienter die Grundlagen ihrer Arbeit offenlegen. Für ein gutes Auswahlverfahren kommt es auf Transparenz an“, sagte Umweltministerin Svenja Schulze am Mittwoch.

Es folgt nun das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und Bundesrat. Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen. Dass das Gesetz nun endlich auf den Weg gebracht wird, begrüßt auch die Linke. „Wir werden jetzt sehr genau prüfen, ob mit diesem Gesetzentwurf nun Transparenz in der Endlagersuche auch wirklich gefördert und gewährleistet wird“, sagte Bundestagsabgeordneter Hubertus Zdebel. „Wir werden im Wirtschafts- und im Umweltausschuss auf Anhörungen drängen.“

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