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Gedenken am Jahrestag des Atombomben-Angriffs in Hiroshima.

© imago images/AFLO

Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki: Mord bleibt Mord, auch im Krieg

Vor 74 Jahren zündeten die USA Atombomben über Hiroshima und Nagasaki. Gezielt wurden Zivilisten getötet. Das war ein Kriegsverbrechen. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Malte Lehming

Im Krieg gilt keine Moral. Dem Ziel, gewinnen zu wollen, wird jeder Skrupel geopfert. Der Zweck heiligt die Mittel. Solche Sätze hört man oft.

Als der amerikanische Präsident Harry Truman im August 1945 den Befehl gab, Atombomben auf die japanischen Städte Hiroshima und Nagasaki abzuwerfen, wollte er das Ende des Zweiten Weltkriegs beschleunigen. Das gelang. Am 15. August verkündete Kaiser Hirohito die bedingungslose Kapitulation seines Landes. Der Krieg war vorbei, eine Landinvasion amerikanischer Truppen, mit womöglich langen und verlustvollen Schlachten auf beiden Seiten, vermieden worden.

Der Angriff japanischer Kampfflugzeuge im Dezember 1941 auf den US-Flottenstützpunkt Pearl Harbor löste den Kriegs-Eintritt der Vereinigten Staaten aus. Der Abwurf der Atombomben auf Hiroshima („Little Boy", so wurde die Bombe genannt, am 6. August) und auf Nagasaki („Fat Man“ am 9. August), bei denen mehr als 200.000 Menschen getötet worden waren, beendete den Krieg. Es war der in der Menschheitsgeschichte bisher erste und letzte Einsatz von Atomwaffen in einer militärischen Auseinandersetzung. Er jährt sich in diesen Tagen zum 74. Mal.

In den USA gilt die Tat als bedauerlich, aber notwendig

Im Mai 2016 reiste Barack Obama als erster amtierender amerikanischer Präsident nach Hiroshima. Es war eine mutige und überfällige Versöhnungsgeste. Doch weder entschuldigte er sich für die Tat, noch nannte er sie ein Kriegsverbrechen. Denn bis heute gilt in den USA der damalige Einsatz von Atomwaffen als zwar bedauerlich, aber notwendig.

Gilt im Krieg keine Moral? Sind alle Mittel erlaubt? Eine solche Auffassung widerspricht sowohl dem universellen Gültigkeitsanspruch ethischer Normen als auch den gängigen Urteilen über kriegerische Handlungen. Wenn alles erlaubt ist, gibt es zwischen einem Gewehrschuss und dem Einsatz bakterieller oder chemischer Kampfstoffe keinen Unterschied. Das Bombardement eines Mehrfamilienhauses, in dem sich neben Hunderten von Bewohnern angeblich auch ein gegnerischer Soldat befindet, dürfte dann eben so wenig Entrüstung verursachen wie das Foltern von Kindern, um deren Eltern zur Aufgabe zu zwingen. Die Beispiele zeigen: Auch über Kriegshandlungen werden moralische Urteile gefällt. Es wird durchaus unterschieden zwischen erlaubt und unerlaubt

Im Zweiten Weltkrieg haben Großbritannien, Frankreich, die USA und Russland gegen die sogenannten Achsenmächte Deutschland, Italien und Japan einen gerechten Krieg geführt. Die Aggressoren wurden besiegt, Tyrannen gestürzt, die überlebenden KZ-Insassen befreit. Die Alliierten hatten das Recht zum Krieg (ius ad bellum), das allerdings unabhängig ist vom Recht im Krieg (ius in bello). Das heißt: Ein Aggressor kann durchaus „sauber“ kämpfen, während ein legitimer Verteidiger Verbrechen begehen kann, etwa durch den Einsatz von Massenvernichtungswaffen.

Der Durchhaltewillen der Japaner sollte geschwächt werden

Immer und unter allen Umständen gilt auch im Krieg das Mordverbot. Absichtlich darf niemals ein Unschuldiger getötet werden. Unschuldig sind im Kriegsfall die Zivilisten. Sie absichtlich zu töten, heißt, ihren Tod gewollt zu haben. Dieser Tod ist also kein Kollateralschaden, der unbeabsichtigte Nebeneffekt einer anderen, militärisch notwendigen Handlung, sondern das erwünschte Resultat des Angriffs selbst. Die Bewohner von Hiroshima und Nagasaki sollten sterben, um den Durchhaltewillen der Japaner zu schwächen. Der Atombombenabwurf auf diese Städte war folglich ein Kriegsverbrechen.

Das Flächenbombardement auf die Stadt Dresden im Februar 1945 war ebenfalls ein Kriegsverbrechen. Auch damals wurden gezielt Zivilisten getötet. Begonnen mit diesen Verbrechen hatte die deutsche Luftwaffe, die bereits am 1. September 1939, nur Stunden nach Beginn des Zweiten Weltkriegs, den ersten Bombenangriff auf eine bewohnte Stadt flog. Dabei wurde das polnische Wieluń fast vollständig zerstört. Es folgten Rotterdam, Coventry und viele andere Städte. Kriegsverbrechen von Deutschen sind legendär.

Doch auch Dresden, Hiroshima und Nagasaki waren Unrecht. Vermindert das die Freude darüber, dass die Richtigen den Krieg gewannen? Nein. Beeinträchtigt es die Dankbarkeit für die Alliierten, Europa vom Faschismus und Japan vom Militarismus befreit zu haben? Nein.

Die Lehre heißt: Krieg soll nicht sein. Aber wenn er ist, sollen Menschen Menschen bleiben. Auch wenn Waffen sprechen, darf das Gewissen nicht schweigen.

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