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Nicht mehr in der Gegenwart. Um die Teilnahme von Demenzkranken an Arzneistudien gibt es heftigen Streit.

© picture alliance / dpa

Arzneiversuche an Demenzkranken: Widerstand aus allen Fraktionen gegen Gröhe

In allen Bundestagsfraktionen gibt es Widerstand gegen die Ausweitung von Arzneiversuchen an Demenzkranken. Nun sammeln die Kritiker gemeinsam Unterschriften.

Die Einigung ist gelungen, nun geht es ans Stimmensammeln. Mit einem gemeinsamen Änderungsantrag stemmen sich Abgeordnete aller vier Bundestagsfraktionen gegen den Plan von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), die Möglichkeiten für Arzneiversuche an Demenzkranken auszuweiten.

Unterzeichnet sind Antrag und erklärendes Begleitschreiben, die dem Tagesspiegel vorliegen, vom behindertenpolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Uwe Schummer (CDU), der früheren Gesundheitsministerin und amtierenden Bundestags-Vizepräsidentin, Ulla Schmidt (SPD) sowie den beiden Expertinnen von Links- und Grünenfraktion, Kathrin Vogler und Kordula Schulz-Asche.

Klinische Prüfungen, so heißt es in dem Änderungsantrag kurz und bündig, dürften an Nichteinwilligungsfähigen auch weiterhin nur durchgeführt werden, wenn zu erwarten sei, dass die Teilnahme „einen direkten Nutzen für die betroffene Person zur Folge hat, der die Risiken und Belastungen einer Teilnahme an der klinischen Prüfung überwiegt“. Gröhe dagegen möchte künftig auch Arzneitests an Demenzkranken erlauben, von denen die Probanden selber gar nichts haben. Bisher ist das in Deutschland verboten.

Bundestag entscheidet am Freitag nächster Woche

Über den umstrittenen Gesetzentwurf des Ministers will der Bundestag am Freitag nächster Woche entscheiden. Aufgrund der hohen ethischen Brisanz wurde dafür der Fraktionszwang aufgehoben. Für Aussprache und Beschluss sind knapp zwei Stunden angesetzt. Vorher hatte es zweimal den Versuch gegeben, die Änderungen in wesentlich kürzerer Zeit beschließen zu lassen. Das Thema flog dann aufgrund heftiger Kritik jeweils wieder von der Tagesordnung.

Gröhes Vorhaben würde „die hohen Schutzstandards, die es in Deutschland für Studien an Nichteinwilligungsfähigen gibt, erheblich unterhöhlen“, schreiben die Antragsteller. Gleichzeitig verweisen sie darauf, dass eine Änderung der Rechtslage nicht zwingend sei. Die umzusetzende EU-Verordnung gestehe den einzelnen Mitgliedsstaaten ausdrücklich zu, Nichteinwilligungsfähige „weiterhin von einer rein fremdnützigen Forschung auszunehmen“. Zudem gebe es keinen Bedarf für solche Studien. Bislang sei „kein Forschungsvorhaben bekannt, das an der bisherigen Rechtslage gescheitert wäre“.

Die Opposition wird dem Vernehmen nach nahezu einhellig für den Änderungsantrag stimmen. Die Grünen verweisen darauf, dass die darin enthaltenen Forderungen dem Beschluss ihres Fraktionsvorstandes weitgehend entsprechen. Und bei den Linken heißt es, dass sogar die forschungspolitischen Experten gegen Gröhes Pläne votierten.

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