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Einer der Rechtsanwälte der KPD, der Ostberliner Friedrich Kaul (M), nach der Urteilsverkündung.

© dpa - Bildarchiv

Artikel 9 des Grundgesetzes: Wie Konrad Adenauer ein KPD-Verbot erwirkte

Artikel 9 gibt Bürgern das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Trotzdem war Kanzler Adenauer mit einem KPD-Verbot erfolgreich.

Zu beinahe jedem der Grundgesetz-Artikel hat das Gericht in der Geschichte bereits geurteilt, wir bringen Beispiele zu den ersten zehn Artikeln.

Artikel 9 gibt allen Deutschen das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Vereinigungen, die Gesetze brechen, sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten oder Völkerverständigung verhindern wollen, sind verboten. Das Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zusammenzuschließen, wird gewährleistet.

Der Fall und die Menschen

Der erste Kanzler der Republik, Konrad Adenauer, steht skeptisch zur Entwicklung des Bundesverfassungsgerichts. Er erkennt, dass es in Konflikten um politische Fragen eine eigene Dynamik entfaltet. „Dat ham wir uns so nich vorjestellt“, soll er später einmal bilanziert haben. Als Kläger ist er dennoch erfolgreich, wie beim zweiten und vorläufig letzten Parteiverbot der Geschichte, dem Verfahren gegen die KPD. Allerdings auch nicht ganz. Gerne hätte er zahlreiche „Tarnorganisationen“ der KPD mitverboten. Im Antrag seiner Bundesregierung, beim Bundesverfassungsgericht eingereicht im November 1951, sind sie aufgeführt.

Die Entscheidung und die Folgen

Urteil des Ersten Senats vom 17. August 1956, Az.: 1 BvB 2/51. Parteien sind schwierig zu verbieten, sie genießen wegen ihrer Funktion in einer parlamentarischen Demokratie besonderen Schutz. „Eine Partei ist nicht schon dann verfassungswidrig, wenn sie die obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung 12 F.]nicht anerkennt; es muss vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen“. Diese Merkmale sahen die Richter bei der KPD erfüllt. Die „Tarnorganisationen“ gehören nicht zur Partei, weshalb sie nicht mitverboten werden könnten. Sie müssten als Vereinigungen nach Artikel 9 verboten werden. Dann entfällt der Schutz als Partei, dennoch sind die Hürden hoch. „Die Verbotsbefugnis des Artikel 9 ist eng auszulegen“, betont das Gericht 2018. Aber es reicht für Spendeneintreiber der terroristischen Hamas oder verbrecherische Rockerclubs.

Auch zu den weiteren neun Artikeln am Anfang des Grundgesetzes haben wir Fälle zusammengetragen:

Artikel 1: Wie ein Junkie-Polizist den Strafvollzug verändert hat
Artikel 2: Wie ein Adenauer-Kritiker die neue Passregelungen erwirkte
Artikel 3: Wie Vanja die Behörden auf das "dritte Geschlecht" gebracht hat
Artikel 4: Wie Anthroposophen die Pflicht zu Schul-Kruzifixen aushebelten
Artikel 5: Wie gegen den „Jud Süß"-Regisseur ein bahnbrechendes Urteile erstritten wurde
Artikel 6: Wie ein Vater erfolgreich einklagte, sein Kind nicht sehen zu müssen
Artikel 7: Wie eine Waldorfschule das Recht von Privatschulen stärkte
Artikel 8: Wie die Loveparade die Versammlungsfreiheit einklagen wollte – und scheiterte
Artikel 10: Wie FDP-Politiker gegen die Vorratsdatenspeicherung kämpfen

Die deutsche Verfassung feiert am Donnerstag 70. Geburtstag. Der Erfolg des Grundgesetzes hängt eng mit der Arbeit des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zusammen. Wir haben Fälle zu den ersten zehn Artikeln zusammengetragen.

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