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Ein Kommen und Gehen - und alles wird erfasst: Promobild für ein modernes Verfahren zur Abrbeitszeiterfassung.

© dpa

Arbeitszeiterfassung: Jenseits der Stechuhren

Das Arbeitszeiturteil des EuGH ist gut und modern, der Streit der betroffenen Minister nicht. Gefordert ist ein bisschen mehr Kreativität. Ein Einspruch.

Immer wieder erstaunlich, wie Politiker Gerichtsurteile kommentieren. Etwa Wirtschaftsminister Peter Altmaier die Entscheidung in der Rechtssache C-55/18 des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dem Urteil zufolge sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, eine Pflicht für ein wirksames System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Der Richterspruch geht „in die falsche Richtung“, findet Altmaier.

Er steht damit nicht allein. Die Gewerkschaften freuen sich, die Arbeitgeber stöhnen. Mit den Schlagzeilen „Rückkehr zur Stechuhr“ ist die Formel gefunden. Altmaier will nach vorne, nicht zurück. So zu denken, ist sein Privileg als Politiker. Richtungsentscheidungen treffen ist die Domäne der ersten beiden Staatsgewalten. Die dritte tickt anders. Richter legen Gesetze aus. Im Fall des EuGH sind es EU-Vorschriften. Darin heißt es, dass die Mitgliedstaaten Arbeitnehmern wirksamen Schutz für Sicherheit und Gesundheit garantieren müssen.

Ohne Zeiterfassung keine beweiskräftige Grundlage

Zur Gesundheit gehört, dass man sich nicht krankarbeitet. Das aber kann passieren, wenn sich Überstunden häufen und Ruhezeiten kürzer werden. Im Streitfall müssen Gerichte kontrollieren können, ob sich alle an die Vorschriften halten. Wie soll das gehen ohne ein objektives System der Zeiterfassung, das die nötige Beweiskraft mitbringt? Die Antwort auf diese Frage – gar nicht – ist ein Produkt der Logik. Wenn Altmaier anderes will, muss er den EU-Arbeitnehmerschutz einschränken. Dann könnte die Rückkehr von Unangenehmerem drohen als der Stechuhr.

Zu beachten ist auch der Spielraum, den der EuGH lässt. Das System, das es geben soll, bleibt eher diffus. Eigenheiten von Branchen oder Unternehmen können berücksichtigt werden. Es wird auch nur beschrieben, wie das System beschaffen sein muss, und nicht, wie es konkret einzusetzen ist. Nun deutet sich ein Zwist zwischen Arbeits- und Wirtschaftsministerium an, weil die einen das Urteil mit neuen Regeln umsetzen wollen und die anderen meinen, das Arbeitszeitgesetz erfülle die Anforderungen schon jetzt. Im Ergebnis ist es egal.

Abschalten ist ein Ausdruck von Freiheit

Beide Varianten laufen auf dasselbe hinaus: Unternehmen sind verpflichtet, eine wirksame Arbeitszeiterfassung vorzuhalten. Wie das gehen soll? Kreative aller Länder, vereinigt euch. Sicher nicht mit Stechuhren. Viele Medienkommentare sind negativ, weil bei Journalistinnen und Journalisten Arbeit und Freizeit verschwimmen. Doch beim Gros der Arbeitnehmer liegt der Fall anders. Sie sind es, die Schutz verdienen.

Altmaier liegt auch mit seiner politischen Einschätzung falsch. Das Urteil weist in die richtige Richtung. Abschalten können ist ein Ausdruck von Freiheit, ein Akt der Souveränität. Vielen fällt es immer schwerer. Manchen gelingt es gar nicht mehr. Auch ihnen dient das Urteil. Sie sind nur zu beschäftigt, um es zu erkennen.

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