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Mechaniker in einer Werkstatt.

© Friso Gentsch dpa/lnw

Arbeit-von-morgen-Gesetz: Gut gewappnet in möglichen Krisenzeiten

Arbeitsminister Hubertus Heil will Vorkehrungen für schwierige Zeiten treffen. Dass er Kurzarbeit mit Weiterbildung verknüpft, ist sinnvoll. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Cordula Eubel

Als Ende 2008 die weltweite Finanzkrise auch die deutsche Wirtschaft in Turbulenzen stürzte, entschied sich die damalige Bundesregierung, vor allem auf ein Instrument zu setzen, um Arbeitsplätze zu erhalten – die Kurzarbeit. Mit Erfolg: Der Abbau von Überstunden und Kurzarbeit retteten Millionen von Jobs. Nun will Arbeitsminister Hubertus Heil erneut Vorkehrungen treffen für den Fall, dass ab dem Herbst mehr als eine kleine Konjunkturdelle droht. Er wolle die Krise nicht herbeireden, sagt der SPD-Politiker, aber für alle Fälle gewappnet sein.

Sein Rezept lautet erneut Kurzarbeit, allerdings verknüpft mit Weiterbildung der Beschäftigten. Die Grundidee, die dahintersteckt, ist richtig. In einer stark verflochten Weltwirtschaft ist es schwieriger geworden, präzise Konjunkturprognosen zu treffen. Die deutsche Wirtschaft ist stark vom Export abhängig, und der Handelskonflikt zwischen den USA und China sowie der nahende Brexit sind schwer kalkulierbare Risiken.

In einem solch unsicheren Umfeld ist es gut, wenn die Politik schnell auf eine Krise reagieren kann. Auch der Vorschlag, Qualifizierung stärker zu fördern, ist in Zeiten einer sich schnell verändernden Arbeitswelt vernünftig. Entscheidend ist, ob die Betriebe Heils Ideen mit vertretbarem Aufwand umsetzen können. Wenn sie stärker auf Weiterbildung setzen, kann sich das jedenfalls für beide Seiten lohnen, für Arbeitnehmer ebenso wie Arbeitgeber.

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