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Am Revers trägt Christian Wulff das Bundesverdienstkreuz als Anstecker.

© dpa

Anklage wegen Vorteilsnahme: Urteil im Wulff-Prozess möglicherweise schon im Januar

Nur noch ein Zeuge muss im Prozess gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff gehört werden - das Urteil fällt der Richter wohl am 22. Januar. Eine Einstellung des Verfahrens, die das Gericht zuvor angeregt hatte, lehnte Wulff ab.

Im Prozess gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff wird voraussichtlich noch im Januar das Urteil gesprochen. „Die Vernehmung heute hat nichts richtig Überraschendes ergeben“, sagte der Vorsitzende Richter Frank Rosenow am Donnerstag im Landgericht Hannover. Befragt worden war der Hauptermittler der Polizei. Beim nächsten Verhandlungstermin am 9. Januar soll nur noch ein zweiter leitender Polizist als Zeuge geladen werden, danach will das Gericht die Beweisaufnahme schließen.

Wulffs Verteidiger boten an, am 9. Januar bereits ihr Plädoyer zu halten. Zudem wollen sich die Verfahrensbeteiligten auf einen weiteren - wahrscheinlich letzten - Verhandlungstermin vor dem 22. Januar einigen.

In einem Zwischenfazit hatte das Gericht vor zwei Wochen eine Einstellung des Verfahrens angeregt, weil bis dahin nicht belegbar war, dass Wulff sich der Vorteilsannahme schuldig gemacht habe. Sowohl Anklage als auch Verteidigung hatten aber auf einem Urteil in der Sache beharrt.

Wulff soll sich für ein Filmprojekt des mitangeklagten David Groenewold bei der Siemens-Spitze stark gemacht haben, nachdem der Unternehmer für ihn einen Teil der Kosten des gemeinsamen Oktoberfestbesuchs 2008 übernommen hatte.(dpa)

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