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Felix Klein, Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus.

© imago images/Metodi Popow

Anklage wegen falscher Verdächtigung: Antisemitismusbeauftragter will Wende im Fall Ofarim nicht kommentieren

Felix Klein hatte sich wie mehrere Politiker an die Seite des Musikers gestellt und sich dessen Vorwürfe zu eigen gemacht. Nun gibt er sich wortkarg.

Der Beauftragte der Bundesregierung für den Kampf gegen Antisemitismus Felix Klein will sich entgegen früheren Absichten auch nach Abschluss der Ermittlungen zum Fall des Musikers Gil Ofarim nicht öffentlich äußern. Er sehe „keine Veranlassung, die Arbeit der unabhängigen Justiz zu kommentieren“, sagte eine Sprecherin Kleins auf Anfrage.

Zugleich veröffentlicht Klein auf seiner Webseite weiterhin eine Erklärung vom vergangenen Oktober, wonach es sich bei dem Vorfall um eine antisemitische Diskriminierung handele. Eine Anfrage, ob er an den damals getätigten Aussagen festhält und sie dauerhaft im Internet belassen will, beantwortet Klein nicht.

Nach Erkenntnissen der Leipziger Staatsanwaltschaft haben sich Schilderungen Ofarims, er sei vergangenen Oktober in einem Leipziger Hotel von einem Mitarbeiter antijüdisch angefeindet worden, nicht bestätigt.

Die Verfahren gegen den Mitarbeiter wurden mangels Tatverdacht eingestellt. Stattdessen wurde Anklage gegen Ofarim wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung erhoben.

Kritisiert wurde, dass die Vorwürfe Ofarims einseitig als Tatsache erschienen

Klein hatte unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe Ofarims neben verschiedenen Politikerinnen und Politikern wie etwa der schleswig-holsteinischen Kultusministerin Karin Prien (CDU) und dem damaligen Außenminister Heiko Maas (SPD) seine Anteilnahme für den jüdischen Sänger bekundet.

Kritisiert wurde daran, dass die Vorwürfe Ofarims vielfach einseitig als Tatsache dargestellt wurden. „Dass ein Mensch in der Öffentlichkeit einer gut besuchten Hotellobby antisemitisch diskriminiert und angefeindet wird, entsetzt mich“, heißt es etwa dazu in der weiterhin im Internet zugänglichen Pressemitteilung des Bundesbeauftragten Klein.

Es sei „gut und wichtig“, dass Ofarim den „inakzeptablen Vorgang“ öffentlich gemacht habe. Das Hotel lobt Klein dafür, umgehend personelle Konsequenzen gezogen und den Mitarbeiter freigestellt zu haben.

Als Zweifel auftauchten, wollte Klein seine Position überdenken

Als Zweifel an den Darstellungen Ofarims auftauchten, teilte Klein mit, seine Position möglicherweise nach Abschluss der Ermittlungen überdenken und sich „gegebenenfalls im Lichte der Erkenntnisse äußern“ zu wollen. Darauf möchte er jetzt offenbar verzichten.

Im weiteren Verfahren wird jetzt das Landgericht Leipzig zu entscheiden haben, ob es die Anklage gegen Ofarim zulässt. Unabhängig davon darf der von ihm beschuldigte Hotelmitarbeiter als entlastet gelten. Nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft hat es in der Hotel-Lobby damals keinen antisemitischen Vorfall gegeben.

Ofarim war bisher durchgehend bei seiner Version geblieben, er sei aufgefordert worden, seinen Davidstern einzupacken. Auf Anfrage äußerte sein Management zur Anklage: „Es können derzeit keine Auskünfte gegeben werden, wofür ich um Ihr Verständnis bitte.“

Die Antidiskriminierungsstelle will noch abwarten

Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, zuständig für die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), will die Vorgänge „aktuell nicht neu bewerten“. Noch sei offen, ob das Hauptverfahren gegen Gil Ofarim eröffnet werde, heißt es auf Anfrage. „Insoweit bleibt der Ausgang des Verfahrens abzuwarten“.

Bei Twitter hatte die Antidiskriminierungsstelle damals erklärt, es handele sich um einen „unfassbareren Fall von Antisemitismus“ und „in der Tat einen Verstoß gegen das AGG“, der nicht folgenlos bleiben könne.

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