zum Hauptinhalt
Angeklagt. Stephan Ernst, der mutmaßliche Mörder von Walter Lübcke, nach einem Haftprüfungstermin in Karlsruhe

© Uli Deck/dpa

Anklage im Mordfall Lübcke: Das wirft die Bundesanwaltschaft Neonazi Stephan Ernst vor – ein Überblick

Das Attentat auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist für die Bundesanwaltschaft ein rechtsextremer Mord. Angeklagt ist auch ein zweiter Mann.

Von Frank Jansen

Es war der erste Mord in einer Serie tödlicher rechtsextremer Anschläge, die mit den Angriffen in Halle und Hanau immer schlimmer wurden. Aber auch das Attentat auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke entsetzt die Republik noch heute. Jetzt gibt es einen Schritt vorwärts auf dem Weg zur Bestrafung der Täter.

Die Bundesanwaltschaft hat am Mittwoch beim Oberlandesgericht Frankfurt Anklage erhoben gegen den mutmaßlichen Mörder, den Neonazi Stephan Ernst (47), und gegen den ebenfalls rechtsextremen Markus H. (43), der ein Komplize gewesen sein soll. Ernst soll am späten Abend des 1. Juni 2019 den CDU-Politiker auf der Terrasse von dessen Haus im nordhessischen Wolfhagen-Istha mit einem Schuss in den Kopf getötet haben. Zwei Wochen später wurde der Neonazi festgenommen.

Ausschlaggebend für die Tat sei "die von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit getragene völkisch-nationalistische Grundhaltung" von Ernst gewesen, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Er habe seit 2016 geplant, Lübcke für dessen Haltung in der Flüchtlingspolitik abzustrafen. Es sei Ernst auch darauf angekommen, "durch die Ermordung ein öffentlich beachtetes Fanal gegen die von ihm abgelehnte gegenwärtige staatliche Ordnung zu setzen". Ernst habe sich am 1. Juni gegen 23.20 Uhr in der Dunkelheit zum Wohnhaus Lübckes geschlichen. Der Regierungspräsident saß auf der Terrasse. Ernst habe ihm aus kurzer Entfernung mit einem Revolver der Marke Rossi in den Kopf geschossen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Neonazi vor, er habe aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch den Regierungspräsidenten ermordet.  Das Attentat hat nach Ansicht der  Bundesanwaltschaft die Sicherheit der Bundesrepublik gefährdet.

Psychische Beihilfe zum Mord

Markus H. soll Ernst in seinem Willen bestärkt haben, Lübcke zu töten. Unter anderem auch mit gemeinsamen Schießübungen. Das ist für den Ankläger psychische Beihilfe zum Mord. Markus H. soll zudem den Kontakt zum Waffendealer Elmar J. hergestellt haben, der den beim Attentat eingesetzten Revolver Kaliber 38 an Ernst verkaufte. Ausgesagt hat Markus H. bislang nur wenig.

Er bestreitet alle Tatvorwürfe und verweist auf seine Tätigkeit in einer Rüstungsfirma, die Mitarbeiter einer Sicherheitsüberprüfung unterzieht. Dass Markus H. potenziell gefährlich ist, zeigt allerdings schon der Fund von Waffen und mehreren tausend Patronen in seiner Wohnung bei der Razzia nach der Festnahme Ende Juni 2019. Die Bundesanwaltschaft wirft Markus H. und Stephan Ernst auch Waffendelikte vor.

Bei Ernst geht es in der Anklage zudem um eine weitere Gewalttat. Die Bundesanwaltschaft hält ihn auch für verdächtig, am 6. Januar 2016 versucht zu haben, im Kasseler Vorort Lohfelden den Iraker Ahmad E. zu ermorden. Ebenfalls aus rechtsextremem Hass.

Ernst soll sich auf einem Fahrrad dem Asylbewerber von hinten genähert und ihm ein Messer in den Rücken gerammt haben. Das Opfer wurde schwer verletzt. Die Suche der Polizei nach einem Täter blieb lange erfolglos, doch bei den Ermittlungen im Fall Lübcke ergab sich ein Verdacht gegen Stephan Ernst. An einem Klappmesser, das die Polizei im Keller des Hauses von Ernst und seiner Familie sicherstellte, fand sich eine DNA-Spur, die mutmaßlich von dem Iraker stammt.

Nach seinem Geständnis führte Ernst die Polizei zu einem Erddepot

Ernst bestreitet in beiden Fällen, der Täter zu sein. Zumindest beim Attentat auf Lübcke hat die Bundesanwaltschaft allerdings keine Zweifel, dass der Neonazi den tödlichen Schuss abgegeben hat. Ernst hatte nur Tage nach der Festnahme im Juni 2019 ein umfassendes Geständnis abgelegt. Der Neonazi gab an, Lübcke wegen dessen Engagement für Flüchtlinge gehasst zu haben. Anlass war eine Äußerung des Regierungspräsidenten bei einer Einwohnerversammlung im Oktober 2015 in Lohfelden.

[Mehr zum Thema Rechtsradikalismus: Verfassungsschutz beobachtet "Institut für Staatspolitik" – Treffpunkt der Neuen Rechten als "Verdachtsfall" eingestuft]

Lübcke beschied rechten Krakeelern, Ernst und Markus H. waren dabei, sie könnten Deutschland verlassen, sollten sie mit den Werten des Landes nicht einverstanden sein. Seit der Bürgerversammlung habe Ernst seinen Fremdenhass zunehmend auch auf Lübcke projiziert, sagte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch. Spätestens seit den sexistischen Krawallen in der Silvesternacht 2015/2016 in Köln und dem verheerenden Anschlag eines Islamisten mit einem Lkw im Juli 2016 in Nizza soll Ernst den Entschluss gefasst haben, Lübcke zu töten.

Nach seinem Geständnis im Juni 2019 hatte Ernst die Polizei zu einem Erddepot geführt, in dem die Tatwaffe lag, ein Revolver Kaliber 38 der Marke Rossi. Versteckt waren dort auch eine Pumpgun, eine Maschinenpistole und zwei weitere Waffen.

Dass Ernst im Juli die Aussage widerrief, nachdem er seinen Verteidiger gewechselt hatte, ist für die Bundesanwaltschaft ein unglaubwürdiges Manöver. Auch die Einlassung vom November, in der Ernst eine neue Version des Todes von Lübcke präsentierte und Markus H. belastete, gilt als Schutzbehauptung.

Ernst sagte, er und Markus H. seien zu Lübcke gefahren, um ihm eine „Abreibung“ zu verpassen. Sie seien dem Regierungspräsidenten unmaskiert gegenübergetreten. Markus H. habe die Waffe in der Hand gehalten. Beim Streit mit Lübcke, der zweimal von seinem Stuhl habe aufstehen wollen, habe sich versehentlich der Schuss gelöst.

Ernst wird auch mit einem weiteren Anschlag in Verbindung gebracht

Nach den Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft bleibt es dabei, dass Ernst, wie er es zugegeben hatte, unbemerkt an den Regierungspräsidenten herantrat und schoss. An der Tatwaffe und der Munition darin wurde nur DNA von Ernst gefunden.

Auch bei dem toten Lübcke entdeckte die Polizei nur Hautpartikel von Ernst. Von Markus H. fand sich am Tatort nichts. Kriminaltechniker stellten zudem fest, dass der Schusskanal in Lübckes Kopf horizontal verlief. Hätte der Regierungspräsident bei dem Schuss auf einem Stuhl gesessen, wäre das Projektil von oben nach unten abgefeuert worden.

Bei einem weiteren Anschlag gilt Ernst auch als verdächtig, doch reichen die Indizien nicht für eine Anklage. Im Februar 2003 traf einen Schuss beinahe einen Lehrer, der sich gegen Rechtsextremismus engagiert. Der Mann stand in seiner Küche, als das Projektil das Fenster durchschlug und knapp an ihm vorbeiflog.

Der Name des Lehrers und ein Foto finden sich auf einem USB-Stick, den die Polizei auch im Keller des Hauses von Ernst und seiner Familie entdeckte. In den Dateien sind auch die Kasseler Synagoge und weitere mögliche Anschlagsziele verzeichnet. Die Bundesanwaltschaft ermittelt im Fall des Schusses auf den Lehrer gegen Ernst wegen des Verdachts auf versuchten Mord. Der Neonazi sagt, er habe mit dem Fall nichts zu tun.

Stephan Ernst ist schon seit Jahrzehnten als rechter Straftäter bekannt. Seit 1989 fällt er mit Delikten auf, mehrere Jahre verbrachte Ernst im Gefängnis. Zu den härtesten Taten zählen der beinahe tödliche Messerangriff auf einen türkischen Imam 1992 in Wiesbaden und der Anschlag mit einer Rohrbombe im selben Jahr auf eine Unterkunft von Flüchtlingen im südhessischen Hohenstein-Steckenroth.

Die letzte Straftat, für die Ernst ein Urteil kassierte, war die Teilnahme am Angriff mehrerer hundert Neonazis auf eine Kundgebung des DGB am 1. Mai 2009 in Dortmund. Markus H. soll ebenfalls dabei gewesen sein. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im hessischen Landtag, Günter Rudolph, forderte am Mittwoch "dringend" eine politische Klärung, wieso der gefährliche Rechtsterrorist aus dem Blickfeld der hessischen Sicherheitsbehörden verschwinden konnte.

Tatwaffe kostete 1100 Euro

Der Waffendealer Elmar J., der über Markus H. an Stephan Ernst den Revolver Kaliber 38 geliefert haben soll, war im Fall Lübcke zunächst für die Bundesanwaltschaft auch ein Beschuldigter und kam im Juni ebenfalls in Untersuchungshaft. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) ließ Elmar J. im Januar frei. Der Vorwurf der Bundesanwaltschaft, er habe auch Beihilfe zum Mord an Lübcke geleistet, ließ sich nicht belegen.

Der Verkauf der Tatwaffe an Stephan Ernst, für 1100 Euro, fand bereits 2016 statt. Es sei „nicht hochwahrscheinlich“, dass Elmar J. damals für möglich hielt und billigend in Kauf nahm, Ernst werde mit der Waffe politisch motiviertes Tötungsdelikte begehen, heißt es im Beschluss der Richter zur Aufhebung des Haftbefehls.

[Mehr zum Thema: Von Neuseeland bis Hanau – eine Chronik des rechtsterroristischen Wahns]

Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft zum Attentat auf Lübcke waren aufwändig. Es wurden mehr als 340 Zeugen vernommen. Die Polizei rückte zu 31 Durchsuchungen aus. Dabei wurden 450 elektronische Datenträger mit einem Datenvolumen von 20 Terrabyte sowie weitere 392 Asservate sichergestellt – und alles musste mühsam ausgewertet werden.

Für Ernst treten zwei höchst unterschiedliche Verteidiger an

Bundeskriminalamt und Landeskriminalamt Hessen mussten bei der Sichtung der zum teil verschlüsselten Datenträger externe IT-Experten hinzuziehen. Die Ermittlungsakten insgesamt füllen mehr als 190 Aktenbände.

Der Prozess gegen Ernst und Markus H. soll am Oberlandesgericht Frankfurt stattfinden. Für Ernst treten zwei höchst unterschiedliche Verteidiger an. Frank Hannig aus Dresden half der rassistischen Bewegung Pegida bei der Gründung eines Fördervereins, Mustafa Kaplan aus Köln ist Opferanwalt im NSU-Verfahren und wird selbst von Rechtsextremisten bedroht. Der Fall Lübcke sei hoch spannend und reize ihn, sagte Kaplan im Februar dem „Spiegel“. Moralische Erwägungen bei der Übernahme eines Mandats seien für ihn „nicht maßgeblich“.       

Am 16. April hatte die Bundeswaltschaft bereits den zweiten rechtsextremen Mörder aus dem vergangenen Jahr angeklagt. Der Antisemit Stephan Balliet hatte im Oktober 2019 mit Waffen und Sprengstoff vergeblich die vollbesetzte Synagoge in Halle attackiert und in seiner Wut zwei Passanten erschossen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false