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Julian Assange (hier im Mai 2017).

© Justin Tallis/AFP

Update

Anhörung zu Antrag der USA: Auslieferungsverfahren gegen Assange ab 25. Februar

In den USA drohen dem Wikileaks-Gründer Assange bis zu 175 Jahre Haft. Über seine Auslieferung entscheidet die britische Justiz im nächsten Jahr.

Ein Gericht in London hat das Verfahren über den US-Auslieferungsantrag für den Wikileaks-Gründer Julian Assange auf Februar nächsten Jahres angesetzt. Die fünftägige Anhörung solle am 25. Februar beginnen, berichtete die britische Nachrichtenagentur PA am Freitag aus dem Gerichtssaal.

Assange, der per Videostream aus dem Gefängnis zugeschaltet war, will sich gegen die Auslieferung wehren. Innenminister Sajid Javid hatte das US-Auslieferungsersuchen in dieser Woche förmlich zugelassen. Die Entscheidung liegt aber bei der Justiz.

Die USA werfen Assange vor, der amerikanischen Whistleblowerin Chelsea Manning – damals noch Bradley Manning – geholfen zu haben, geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan zu veröffentlichen. Insgesamt liegen 18 Anklagepunkte vor. Bei einer Verurteilung in allen Punkten drohen ihm 175 Jahre Haft.

Assange sitzt seit April im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh im Osten der britischen Hauptstadt, nachdem ihm das Botschaftsasyl in der ecuadorianischen Landesvertretung entzogen worden war. Er hatte sich dort jahrelang verschanzt, um einer Auslieferung an Schweden zu entgehen. Dort wurde wegen Vergewaltigung gegen ihn ermittelt.

Assange behauptete stets, die Vorwürfe in Schweden seien nur ein Vorwand, um ihn festnehmen und an die USA ausliefern zu können. 2017 hatte die schwedische Staatsanwaltschaft die Vorermittlungen eingestellt, weil es ihr nicht gelungen war, die Vorwürfe ausreichend zu untersuchen. Später wurden sie wieder aufgenommen. Am 11. April dieses Jahres wurde Assange schließlich festgenommen. Er befindet sich in Haft, weil er mit der Flucht in die Botschaft gegen Kautionsauflagen verstoßen hatte.

Bei der Anhörung am Freitag sagte Assange: "175 Jahre meines Lebens stehen gewissermaßen auf dem Spiel." Wikileaks sei "nur ein Herausgeber", fügte der 47-jährige Australier hinzu. Assanges Anwalt Mark Summers sagte, im dem Auslieferungsverfahren müssten eine "Vielzahl tiefgreifender Fragen" behandelt werden. Das Auslieferungsgesuch der USA sei ein "ungeheuerlicher und frontaler Angriff auf die Rechte von Journalisten".

Das PEN-Zentrum Deutschland hat die Entscheidung der britischen Regierung verurteilt, Assange an die USA auszuliefern. Die Mitgliedstaaten der EU sollten Assange Asyl gewähren, forderte die Schriftstellervereinigung am Freitag in Darmstadt. „Ein Angriff auf den Schutz journalistischer Quellen wird gravierende Auswirkungen auf den Journalismus und die Pressefreiheit haben“, warnte die PEN-Präsidentin Regula Venske: „Sollte Assange an die USA ausgeliefert werden, wäre dies ein schwerer Schlag gegen die Freiheit des Wortes, die Pressefreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung.“ (dpa, AFP, epd)

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