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Der Attentäter von Christchurch im Gerichtssaal

© AFP/John Kirk-Anderson/Pool

Angriffe auf zwei Moscheen in Neuseeland: Attentäter von Christchurch muss für Rest seines Lebens in Haft

Im März 2019 griff ein Rechtsextremer Moscheen in Christchurch an und tötete 51 Menschen. Nun bekommt er lebenslänglich – ohne Chance auf vorzeitige Entlassung.

Der Attentäter von Christchurch muss für den Rest seines Lebens in Haft. Richter Cameron Mander verurteilte den 29-jährigen Rechtsextremisten aus Australien am Donnerstag zu einer lebenslangen Haftstrafe ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung. Er kam damit auch der Forderung der Staatsanwaltschaft nach.

Ein solches Strafmaß hat es in Neuseeland bisher noch nie gegeben. Brenton Tarrant hatte im März 2019 zwei Moscheen in Neuseeland angegriffen und 51 Menschen getötet. 50 weitere wurden teilweise lebensgefährlich verletzt.

Das minutiös geplante Massaker übertrug der Täter per Helmkamera ins Internet. Das Verbrechen gilt als das schlimmste in der jüngeren Geschichte des Pazifikstaats. Viele Überlebende leiden bis heute unter den Folgen, sind arbeitsunfähig oder müssen mit starken Schmerzen leben. In Folge der Tat verschärfte die Regierung die Waffengesetze.

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Brenton Tarrant hatte nach der Tat zunächst auf nicht schuldig plädiert, sich aber im März plötzlich doch in allen Anklagepunkten schuldig bekannt. Deshalb entfiel eine Hauptverhandlung. Ihm wurden 51 Morde, 40 versuchte Morde und Terrorismus zur Last gelegt. Der Extremist ist der erste Angeklagte, der unter dem Gesetz gegen Terrorismus („Terrorism Suppression Act“) von 2002 verurteilt wurde.

Er hatte zuvor darauf verzichtet, sich noch selbst vor Gericht zu äußern. Die Ankündigung räumte monatelange Befürchtungen aus, der Angeklagte könnte den Gerichtssaal als Plattform zur Verbreitung seiner rechtsextremistischen Ansichten nutzen. Ein Pflichtanwalt verlas stattdessen eine kurze Erklärung.

In den vergangenen Tagen hatten mehr als 80 Überlebende und Hinterbliebene vor Gericht Erklärungen abgegeben. In emotionalen Statements wandten sie sich oft direkt an den Täter. Viele hatten den Richter eindringlich gebeten, den Attentäter für immer einzusperren. (dpa)

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