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Die Täter im U-Bahnhof Schönleinstraße wurden von einer Videokamera aufgezeichnet.

© Kai-Uwe Heinrich

Angriff auf einen Obdachlosen in Berlin: Brauchen wir mehr Videoüberwachung?

Junge Männer zünden einen Obdachlosen an – Überwachungskameras zeichnen die Tat auf. Kurz darauf stellen sich sechs Verdächtige. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Ausgerechnet ein besonders schwaches Mitglied der Gesellschaft hatten sie sich ausgesucht, die Jugendlichen und jungen Männer, die in der Heiligen Nacht versuchten, einen Obdachlosen in einem Berliner U-Bahnhof anzuzünden. Auch deshalb war die Empörung so groß, nachdem Bilder aus einem Überwachungsvideo zur Fahndung veröffentlicht worden waren. Das Video zeigte offenbar Wirkung: Sechs Verdächtige stellten sich, ein weiterer wurde nahe seiner Meldeanschrift in Hohenschönhausen von Zivilfahndern festgenommen. Der brutale Kriminalfall verschärft nun den politischen Streit um die Sicherheitspolitik in der Hauptstadt. Der rot-rot-grüne Senat, der auch nach dem Anschlag vom Breitscheidplatz eine Ausweitung der Videoüberwachung strikt ablehnt, gerät unter erheblichen Druck.

Was weiß man über die Täter?

Sechs der Festgenommenen stammen nach Polizeiangaben aus Syrien, einer aus Libyen. Alle sind in diesem und den vergangenen beiden Jahren als Flüchtling nach Deutschland und auch nach Berlin gekommen. Der jüngste von ihnen ist 15 Jahre, vier sind 17, einer 18 Jahre alt. Der Älteste, ein 21-Jähriger, gilt als Haupttatverdächtiger. Der Status sei unterschiedlich, einige haben eine Aufenthaltsberechtigung, andere seien in einem laufenden Asylverfahren. Sie leben in Wedding, Reinickendorf und Tiergarten, in Heimen oder in betreutem Wohnen. Der Haupttatverdächtige Nour N. lebt in einem Plattenbau an der Zingster Straße in Hohenschönhausen. Zwei der jungen Männer sollen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, einer wegen Körperverletzung aktenkundig sein. Die Verfahren wurden allerdings eingestellt. Die Männer gelten als unschuldig.

Was passiert nun mit den Verdächtigen?

Sie wurden am Dienstag bei der Mordkommission in der Tiergartener Keithstraße vernommen. Die Tat wurde, wie berichtet, sofort als versuchter Mord gewertet. Darauf steht theoretisch nach Erwachsenenstrafrecht lebenslange Haft, das Gericht kann bei einem Versuch die Strafe aber mildern, die Mindeststrafe beträgt dann drei Jahre. Auf Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) kann Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet werden, je nach Reifegrad. Für Jugendliche (14 bis 17) gilt immer das Jugendstrafrecht. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat ein Richter am Dienstag für alle sieben Verdächtigen Haftbefehl wegen gemeinschaftlich begangenen Mordversuchs erlassen.

Was ist über das Opfer bekannt?

Wenig. Der Mann soll 37 Jahre alt sein. Zur Tatzeit soll er angetrunken gewesen sein; wie stark, ist unklar. Bei Opfern macht die Polizei keinen Alkoholtest. Nach Auskunft der Polizei hat er sich direkt nach der Tat nicht betreuen lassen wollen, er sei „gleich wieder seiner Wege gegangen“, sagte eine Sprecherin dem Tagesspiegel. Er habe großen Wert auf Anonymität gelegt. Bei den Bahnhofsmissionen ist der Mann offenbar auch nicht bekannt. Eine Mitarbeiterin der Bahnhofsmission am Zoo berichtete jedoch, dass einer der Täter offenbar schon einmal von Kollegen gesehen worden sei. Eine Mitarbeiterin habe ihn wieder erkannt.

Die Männer stellten sich, nachdem die Polizei Überwachungsbilder veröffentlicht hatte. Wie effektiv ist Videoüberwachung?

Darüber wird seit Jahren in der Politik gestritten. Die BVG setzt auf moderne Videotechnik. 45 der 173 Berliner U-Bahnhöfe sind bislang mit durchschnittlich 30 modernen Kameras ausgestattet, die schwenk- und zoombar sind. Erfasst werden alle Bereiche der Stationen, also auch Zugänge und Zwischengeschosse.

Die Station Schönleinstraße an der Bezirksgrenze zwischen Kreuzberg und Neukölln – wo die Tat geschah – gehörte zu den ersten mit moderner Technik. Den Ausbau hat die BVG 2011 begonnen er ist jetzt nahezu abgeschlossen. Ausgewählt wurden kriminalitätsbelastete Stationen und große Umsteigebahnhöfe. Insgesamt gab es Ende 2015 genau 2359 Kameras in U-Bahnhöfen. Die Aufnahmen werden 48 Stunden gespeichert und dann überschrieben. Die Polizei nutzt die Bilder immer intensiver. Die Zahl der Abfragen zu einzelnen Straftaten verdoppelte sich zwischen 2011 und 2015 auf gut 7000. Die Ausgaben für Vandalismusschäden sanken in diesem Zeitraum von sechs auf vier Millionen Euro. Im Jahr 2008 waren es noch zehn Millionen Euro gewesen. Anfang des Monats hatte die BVG angekündigt, nun alle 173 Stationen mit modernen Kameras nachzurüsten. 48 Millionen Euro hat der Aufsichtsrat dafür bewilligt.

Die Züge der U-Bahn sind seit 2012 alle mit Kameras ausgerüstet. Die von der Polizei veröffentlichten Fahndungsfotos stammen aus einem Zug der Linie 8, mit dem die Tatverdächtigen wegfuhren. Bei den Bussen sind mit Stand Ende 2015 genau 93 Prozent und bei der Straßenbahn 74 Prozent der Fahrzeuge mit Kameras ausgestattet. Ziel ist auch hier die Vollausstattung. Nach Angaben der BVG sind 83 Prozent der Fahrgäste für eine Videoüberwachung von Bahnhöfen. Dies habe eine Umfrage im Mai 2015 ergeben.

Wie viele Straftaten gibt es bei der BVG?

Die Zahl der Gewalttaten ist etwas gestiegen. 2015 waren es BVG-weit 3007, im Jahr 2013 genau 2868. Etwa 75 Prozent der Taten geschehen in U-Bahnhöfen und U-Bahn-Zügen.

Wie hoch wird der Druck auf den Senat, die Videoüberwachung doch auszuweiten?

Der Druck ist immens, denn auf Unterstützung aus dem Bund und anderen Bundesländern können Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller und sein Innensenator Andreas Geisel (beide SPD) nicht hoffen. Die Bundes-SPD hatte erst wenige Tage vor Weihnachten gemeinsam mit der Union im Bundeskabinett die Voraussetzung dafür geschaffen, die Videoüberwachung in Deutschland an öffentlichen Plätzen auszuweiten – eine Möglichkeit, von der Berlin nun keinen Gebrauch machen will. Dabei steht nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt die Frage im Raum, ob der Attentäter Anis Amri nicht eher hätte identifiziert und gefasst werden können, wenn auch der Breitscheidplatz von Kameras überwacht worden wäre.

Nicht nur Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) forderte nach dem Anschlag ein Einlenken des neuen Senats. Auch Sozialdemokraten aus der Bundestagsfraktion raten dazu, das Mittel zu nutzen. Natürlich geht es dabei auch um die Stimmung in der Bevölkerung. 60 Prozent der Deutschen wollen laut einer neuen Umfrage die Videoüberwachung stärker einsetzen. Auch in Berlin dürften sich viele Anhänger der Videoüberwachung durch den Erfolg der Fahndungsbilder im Obdachlosen-Fall bestätigt sehen. Für die CSU ist nun der Beweis erbracht, warum die Ausweitung nötig ist. Die jungen Männer, so sagt ihr Innenexperte Stephan Mayer, „hätten sich ohne die Veröffentlichung von Videoaufnahmen sicher nicht gestellt“.

Welche Kritik gibt es an verstärkter Videoüberwachung?

Dass ganz überwiegend Personen überwacht würden, die selbst keinen Anlass dafür geben – das sagte der Chef des Deutschen Richterbunds, Jens Gnisa, der Deutsche Presse-Agentur. Die Bilder könnten vielfältig ausgewertet, bearbeitet und mit anderen Informationen verknüpft werden. „So könnten beispielsweise mithilfe von Gesichtserkennungssoftware Bewegungsprofile erstellt werden.“ Ähnlich argumentiert Berlins Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk: „Mehr Videoüberwachung führt nicht automatisch zu mehr Sicherheit.“ Gerade Terroristen und irrational handelnde Einzeltäter, etwa unter Alkohol- und Drogeneinfluss, ließen sich durch eine Videoüberwachung nicht von schweren Straftaten abhalten.

Mit Blick auf den Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt sagt allerdings der ehemalige Datenschutzbeauftragte Peter Schaar: „Der Berliner Senat wird sich fragen müssen, ob die Gefährdungsanalyse richtig war.“ Die Entscheidung, diesen zentralen Weihnachtsmarkt nicht mit Videokameras zu überwachen, obwohl es eine bekannte Gefährdungslage für Weihnachtsmärkte gab und ein halbes Jahr vorher der Terroranschlag mit einem Lastwagen in Nizza stattgefunden habe, sei womöglich falsch gewesen, sagte Schaar.

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