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Die Grünen mit einem Foto der Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock zur Bundestagswahl im September 2021.

© imago images/Norbert Neetz

Aktion gegen Nazipartei: Jetzt hängen die Grünen in Zwickau Plakate auf

Die Wahlplakate des „III. Wegs“ mit dem Slogan „Hängt die Grünen“ in Zwickau dürfen trotz Verbots hängen bleiben. Nun wollen die Grünen ein Zeichen setzen.

Die Grünen wollen in Zwickau mit eigenen Wahlplakaten ein Zeichen gegen die rechtsextreme Splitterpartei „III. Weg“ setzen. Bei einer Aktion unter dem Motto „Demokrat*innen nicht hängen lassen“ sollten am Mittwochabend Mitglieder des sächsischen Landesverbands nach Zwickau kommen, um dort Wahlwerbung der Grünen aufzuhängen.

Die Aktion ist eine Reaktion auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz, das am Dienstag entschieden hatte, dass die Wahlplakate des „III. Wegs“ mit dem Slogan „Hängt die Grünen“ in Zwickau trotz eines Verbots der Stadt bleiben dürfen.

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Auflage des Gerichts ist allerdings, dass die Plakate der rechtsextremen Partei 100 Meter von Wahlwerbung der Grünen entfernt sein müssen. Die Stadt Zwickau hatte am Dienstag angekündigt, gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bautzen einzulegen.

Ziel der Plakatieraktion der Grünen ist jetzt laut der Partei, es dem „III. Weg“ unmöglich zu machen, diesen 100-Meter-Abstand einzuhalten. Der Grünen-Bundesverband will dazu kurzfristig 200 Wahlplakate nach Zwickau schicken.

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Der Präsident des Deutschen Städtetages, Burkhard Jung, hat den Gerichtsbeschluss zu den „Hängt die Grünen“-Plakaten der rechtsextremen Splitterpartei „III. Weg“ in Zwickau scharf kritisiert. Die Städte seien entsetzt über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz, dass die Plakate vorerst bleiben dürften, teilte der Städtetag am Mittwoch mit. Unterdessen kündigten die Grünen an, mit einer Plakataktion ein Zeichen gegen den „III. Weg“ zu setzen. Der SPD-Politiker Jung, der gleichzeitig Leipziger Oberbürgermeister ist, sagte, die Wahlplakate seien „blanke Hetze“. Er könne nicht verstehen, dass der Slogan nicht verboten werde. „In meinen Augen ist das nicht Ausdruck von Meinungsfreiheit - das ist ein Mordaufruf.

Die wichtigsten Tagesspiegel-Artikel zur Bundestagswahl 2021:

Ein Aufruf zur Gewalt darf im öffentlichen Raum nicht geduldet werden. Dieses Plakat ist kein Wahlkampf, sondern Hass. Das verstößt krass gegen die politischen Grundregeln in unserer Demokratie.“ Das Chemnitzer Gericht hatte entschieden, dass die Plakate, die zuerst in Zwickau aufgetaucht waren, weiter aufgehängt werden dürfen - allerdings nur in 100 Meter Entfernung zu Wahlwerbung der Grünen.

Die Stadt Zwickau hat angekündigt, gegen diese Entscheidung Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen zu wollen. In Bayern, wo ebenfalls Plakate des „III. Wegs“ aufgetaucht waren, werden diese grundsätzlich von der Polizei abgehängt.

Die Polizeipräsidien seien bereits am vergangenen Donnerstag angewiesen worden, solche Plakate aufgrund des Anfangsverdachts einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten abzunehmen, teilte das Innenministerium am Mittwoch in München mit.
Ein solches Vorgehen ist in Sachsen nicht geplant, wie eine Sprecherin des Innenministeriums in Dresden sagte. „Wenn das Gericht in Chemnitz die Anordnung der Stadt kippt, kann das Innenministerium nichts anderes tun.“ (dpa)

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