zum Hauptinhalt
Ein Mädchen mit Cochlea-Implantat. Solche Geräte wandeln Schall in elektrische Impulse um, durch die der Hörnerv in der Hörschnecke stimuliert wird.

© Frank Rumpenhorst / picture-alliance/ dpa

Ärztliche Eingriffe: Was dem Kindeswohl dient, sollten die Eltern bestimmen

Können Eltern dazu verurteilt werden, ihrem tauben Kind eine Hörprothese einzupflanzen? Ein Fall zeigt: Behindert zu sein ist auch eine Frage des Selbstbewusstseins. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Gehörlose unterhalten sich in einer Gebärdensprache. Sie ist vielfältig. Allein in der Schweiz gibt es ein Dutzend Dialekte. Amerikaner und Briten können eher schwierig miteinander reden, während Franzosen in den USA auf offene Ohren stoßen. Trotzdem sind sich die Sprachen recht ähnlich. Gehörlose, die in fremden Ländern auf Gehörlose treffen, können sich im Allgemeinen verständigen. Sie verfügen über eine Sprache, die linguistisch auch als eine solche gilt. Man kann sie lernen wie andere auch. Wer mit ihr aufwächst, hat sie als Muttersprache.

Diese Perspektive wird wohl berücksichtigt werden müssen, wenn das Amtsgericht in Goslar demnächst darüber entscheiden soll, ob einem eineinhalb Jahre alten Kind ein Cochlea-Implantat eingepflanzt werden soll. Ein Arzt, der das Kind behandelt hat, hält das für so dringlich, dass er das Jugendamt einschaltete. Die Eltern, beide gehörlos, sind dagegen.

Das Gesetzbuch erlaubt die Abwehr von Gefährdungen

Die Hörprothese wandelt Schall in elektrische Impulse um und stimuliert den Hörnerv. Die Operation ist nicht risikofrei, aber Routine. Oft verbessert sie die Lebensumstände Betroffener und hilft beim Sprechenlernen. Die Eltern müssen sich vorhalten lassen, ihr behindertes Kind weiter zu behindern, wenn sie den Eingriff verweigern.

Das Bürgerliche Gesetzbuch erlaubt es Richtern, Amt und Medizinern, sich einzumischen. Bei einer „Gefährdung des Kindeswohls“, bestimmt Paragraf 1666, kann das Familiengericht Maßnahmen zur Gesundheitsfürsorge anordnen, wenn die Eltern „nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden“. Die Fälle machen Schlagzeilen. Etwa, wenn Eltern notwendige Bluttransfusionen aus religiösen Gründen ablehnen wie bei den Zeugen Jehovas.

Möglicherweise wäre es besser zu operieren - möglicherweise

Allerdings bedeutet etwas abzulehnen, was für ein Kind in seiner Entwicklung hilfreich sein könnte, noch nicht, sein Wohl zu gefährden. Und was gut für ein Kind ist, entscheiden prinzipiell die Eltern, so will es das Grundgesetz. Möglicherweise ist es die für das Kindeswohl bessere Wahl, das Kind zu operieren. Aber reicht diese Einsicht, um den Staat an die Stelle der Eltern zu setzen?

Nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht stellt hier beachtliche Hürden auf, um Eltern ihr Recht zu lassen. Deren Argumente, ihr Kind sei so behindert nicht, wie es in ärztlicher Sicht erscheint, verdienen Beachtung. Es ist auch Ausdruck davon, sich selbst nicht als in einem Maß defizitär wahrzunehmen, wie man von der Gesellschaft betrachtet wird. Gehörlose wollen kein Mitleid, sondern ein selbstbewusstes Leben führen. Ärzte hingegen wollen Heilungserfolge. Konflikte dieser Art sind vor Gericht schlecht aufgehoben. Sie sind Ergebnis gescheiterter Kommunikation und ein Beispiel dafür, dass auch Hörende Gefahr laufen, für ihre Mitmenschen taub zu werden.

Zur Startseite