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Gesetzlich oder privat? Beim Ärztehonorar macht sich der Versicherungsstatus des Patienten deutlich bemerkbar.

© dpa

Ärztehononorar für Privatpatienten: SPD will neue Gebührenordnung verhindern

Für ihre Privatpatienten brauchen die Ärzte dringend eine neue Gebührenordnung. Die SPD will das Projekt verhindern - weil dadurch aus ihrer Sicht das "System der Zwei-Klassen-Medizin zementiert" würde.

Bis zur Bundestagswahl sind es noch eineinhalb Jahre, doch in der Gesundheitspolitik macht die SPD schon mal auf Opposition.

Für gesetzlich Versicherte, so hat ihre Bundestagsfraktion nun auch formell beschlossen, soll es künftig keine Zusatzbeiträge mehr geben. Arbeitgeber sollen wieder genauso viel für die Krankenversicherung zahlen wie gesetzlich versicherte Arbeitnehmer. Und um an sein fast schon vergessenes Ziel einer Bürgerversicherung zu erinnern, stemmt sich der kleine Koalitionspartner jetzt auch noch gegen ein Projekt, das bisher neben Medizinern nur Privatversicherer interessiert hat: die Novellierung der veralteten Gebührenordnung für Ärzte, die Privatpatienten behandeln – kurz: GOÄ.

SPD will keine Besserstellung von Privatversicherten

Bei ihrer Klausur in der vergangenen Woche beschloss die SPD-Fraktion, die mühsam erarbeitete Novelle dieses Regelwerkes zu blockieren. Durch eine runderneuerte Gebührenordnung würde, so ihr Argument, „das System der Zwei-Klassen-Medizin zementiert“. Eine Besserstellung privat versicherter Patienten sei für die SPD jedoch „nicht akzeptabel“, heißt es in dem Beschluss. "Wir wollen, dass Gesundheit nicht vom Geldbeutel abhängt!"

Zudem versuche die Ärzteschaft, über die neue GOÄ „deutlich höhere Honorare durchzusetzen“. Die Kosten dafür bekämen nicht nur die privat Versicherten, sondern – über erhöhte Beihilfeansprüche der Beamten – letztlich alle Steuerzahler aufgebürdet.

Ärztepräsident sieht Rechtssicherheit gefährdet

Den Präsidenten der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, ärgert dieser Gegenkurs. „Wir werten das als Eröffnung des Bundestagswahlkampfes und geben der SPD den Rat, lieber eine kluge Politik für kleine Beamte und Privatversicherte zu machen“, sagte er dem Tagesspiegel.

Die Novellierung der über 30 Jahre alten Gebührenordnung sei dringend nötig. „Dabei geht es gar nicht so sehr um höhere Honorare, sondern um Rechtssicherheit“.

Vieles Leistungen sind in dem alten Regelwerk noch nicht abgebildet

Tatsächlich sind viele der gängigen Diagnosemethoden und Therapien in der Uralt-Honorarvereinbarung für Privatärzte aus den 80er Jahren bisher noch gar nicht abgebildet. Um sie dennoch abrechnen zu können, müssen Mediziner zu so genannten Analogabrechnungsziffern greifen – was, wegen des Interpretationsspielraums dabei, regelmäßig zu Ärger zwischen Arzt, Versicherer und Patienten führt.

Hinzu kommt, dass es zwischenzeitlich Verschiebungen im Preis-Leistungs-Verhältnis gab. Manche technische Leistung ist heute leichter zu erbringen und vom Honorar her zu hoch angesetzt. Die immer wichtiger werdende „sprechende Medizin“ dagegen ist in der Gebührenordnung eher unterbewertet.

"Weder vernünftig noch hilfreich"

„Die mehr als 8,8 Millionen Privatversicherten, davon über die Hälfte kleine Beamte des Bundes und der Länder, brauchen Sicherheit“, sagt Montgomery. Die Verweigerung der SPD, die ihre Grundsätze nun auf dem Rücken der Betroffenen durchzusetzen versuche, sei „weder vernünftig noch hilfreich.“ Klaus Reinhardt, der Chef des Hartmannbundes wird noch deutlicher. Es handle sich, so wettert er, um eine „ Kampfansage an den freien Beruf“ und einen „Schlag ins Gesicht von Millionen Privatversicherten“.

Dabei hat sich die SPD nur auf etwas besonnen, was ihr seit der Festlegung auf eine Bürgerversicherung vorschwebt: ein einheitliches Honorar für Ärzteleistungen, egal ob sie für Kassen- oder Privatpatienten erbracht werden. Was ja auch bedeuten könnte, dass - wenn die Ärzteeinkünfte durch Privatpatienten sinken - bei den Honoraren für Kassenpatienten ein bisschen draufgelegt wird.

Mediziner hoffen jetzt auf den Bundesrat

Die Mediziner dagegen fürchten eine „GKV-isierung der privaten Krankenversicherung“ und Beschränkungen ihrer Freiberuflichkeit. Und hoffen, so sie sich bei ihrem eigens anberaumten Sonderärztetag am 23. Januar auf eine neue GOÄ einigen können, auf die Länder.

Am Nein der SPD-Bundestagsfraktion müsse das Projekt nämlich nicht scheitern, sagt Montgomery. „Das bedeutet ja nicht automatisch, dass die Novelle auch im Bundesrat abgelehnt wird.“

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) kann die GOÄ nach einer Einigung der Beteiligten auch allein per Rechtsverordnung auf den Weg bringen. Dann muss nur noch der Bundesrat zustimmen. Und trotz SPD-Mehrheit in der Länderkammer: Landesregierungen haben wegen ihrer Beamten womöglich ein ganz anderes Interesse an einer funktionierenden Gebührenordnung als wahlkämpfende Abgeordnete in Berlin.

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