zum Hauptinhalt
Hohe Dunkelziffer: Die meisten Behandlungsfehler passieren bei Operationen.

© Georg Wendt/dpa

Ärzte sollen Haftpflichtversicherung abschließen müssen: AOK und SPD fordern mehr Patientenrechte

Ob Haftpflicht für Ärzte, schnellere Gerichtsverfahren oder leichtere Beweislast: Die AOK verlangt mehr Patientenrechte. Und die SPD ist mit im Boot.

Wenn Mediziner ihren Patienten ohne Grund Einsicht in die Behandlungsunterlagen verwehren, sollte das rechtliche Konsequenzen haben. Das wünschen sich 83 Prozent der Bundesbürger, wie eine repräsentative Online-Umfrage im Auftrag der AOK ergeben hat. Sie haben Anlass zu solcher Forderung: Nach eigenen Angaben hat jeder Vierte seinen Arzt schon einmal gebeten, die ihn betreffenden Einträge sichten zu dürfen. Mehr als jedem siebten Antragsteller sei solcher Einblick verweigert worden.

Viele Patienten lassen Behandlungsfehler aus Unsicherheit auf sich beruhen

Dass solche Mediziner-Renitenz sanktioniert gehört, findet sich nun auch in einem Positionspapier, mit dem Ortskrankenkassen auf eine Reform des geltenden Patientenrechtegesetzes drängen. Das Paragrafenwerk ist gerade mal sechs Jahre alt, reicht aber aus Krankenkassensicht hinten und vorne nicht. So schreckten nach wie vor viele Patienten davor zurück, Ansprüche wegen vermuteter Behandlungsfehler geltend zu machen, sagte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch.

Sein Forderungskatalog sieht hier vor, dass Ärzte ihre Patienten künftig generell über mögliche Behandlungsfehler zu informieren haben – und nicht nur, wenn die Betroffenen gezielt danach fragen oder wenn ihnen Gesundheitsgefahren drohen. Das befürworten auch 90 Prozent der Befragten.

SPD will das Thema im nächsten Jahr angehen

Unterstützt wird das Reformanliegen des Kassenverbands von der SPD. „Mit Blick auf die Situation der Opfer von Behandlungsfehlern dürfen wir uns mit dem Status quo nicht zufriedengeben“, sagte deren gesundheitspolitische Sprecherin Sabine Dittmar. Nach wie vor gebe es für die Patienten „zu hohe Hürden, um im Schadensfall eigene Rechte durchsetzen zu können“.

Konkret gehe es etwa um Erleichterungen bei der Beweislast für Patienten, um schnellere Gerichtsverfahren oder auch um verpflichtende Schadensabsicherungen für behandelnde Ärzte durch Haftpflichtversicherungen. Die Regelungen von 2013 müssten auf den Prüfstand, forderte Dittmar. Im nächsten Jahr, so versprach sie, werde die SPD darüber mit der Union reden. Vereinbart habe man das ja ohnehin im Koalitionsvertrag.

Autofahrer müssen Schadensabsicherung haben, Ärzte nicht

Beispiel Haftpflicht. Dass Ärzte trotz hohen Risikos bisher nicht zum Abschluss einer solchen Versicherung verpflichtet sind und somit auch nicht gewährleistet ist, dass Betroffene im Fall von Behandlungsfehlern angemessen entschädigt werden, weiß nicht mal jeder dritte Befragte.

Die Einführung einer Pflichtversicherung für Behandelnde ist eine der Kernforderungen des Kassenverbandes. „Es kann nicht sein“, sagt AOK-Chef Litsch, „dass jeder Autofahrer in Deutschland im Falle eines Unfalls selbstverständlich über die Haftpflicht abgesichert ist, während es für Ärzte keine verpflichtende Absicherung gibt“.

Auch die Grünen wollen eine Reform

Die Grünen schlossen sich der Forderung nach einer Reform des Patientenrechtegesetzes an. Es sei "lange überfällig, die Rechte von Patientinnen und Patienten beim Verdacht auf Behandlungsfehlern zu stärken", sagte Fraktionsexpertin Maria Klein-Schmeink.

Damit die Opfer von Behandlungsfehlern eine faire Chance vor Gericht hätten, müsse die Beweislast für Geschädigte herabgesetzt werden. Zudem brauche es einen Härtefallfonds, um Patienten in ungeklärten Fällen existienziell entlasten zu können. Auch die Linke forderte die Einführung eines Härtefallfonds

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false