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Lloyd Austin ist US-Vetreidigungsminister.

© ANDRE PAIN / AFP

Absprachen über Waffenhilfe: Was dürfen die USA in Deutschland, was nicht?

Die Ukraine-Konferenz auf der US-Basis ist diplomatisch ungewöhnlich. Was in Ramstein erlaubt ist, beschäftigte mehrfach deutsche Gerichte. Eine Analyse.

Die USA hatten zu der internationalen Konferenz nach Deutschland eingeladen: auf ihren Militärstützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz. Thema: Waffenhilfe für die Ukraine.

Deren Umfang ist jedoch in ihrem Gastland umstritten. Eine diplomatisch delikate Konstellation. Geht das einfach so? Hat die Bundesregierung ein Wort mitzureden? Dies war keine kontroverse Nutzung der Air Base. Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht nahm gerne teil.

Ein Drehkreuz - auch für den Transport in Folterlager?

In der Vergangenheit hat es jedoch mehrfach Streit gegeben, was das US-Militär in der Bundesrepublik darf und was nicht. Deutsche Gerichte wurden angerufen: Welche Militärgüter dürfen die USA nur mit, welche ohne deutsche Genehmigung über Ramstein transportieren?

Gast im eigenen Land: Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht auf dem US-Stützpunkt Ramstein.
Gast im eigenen Land: Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht auf dem US-Stützpunkt Ramstein.

© Kai Pfaffenbach/REUTERS

Dürfen sie Drohnen im Mittleren Osten von Ramstein aus steuern? Das fragten Verwandte von Opfern im Jemen. Es gab auch den Verdacht, dass Terrorverdächtige während des Afghanistankriegs über Ramstein in Folterlager gebracht wurden.

Ramstein ist der größte US-Luftwaffenstützpunkt außerhalb der USA und das Drehkreuz für Operationen von Afrika über den Mittleren Osten bis Zentralasien. Verwundete US-Soldaten aus dem Irak- und Afghanistankrieg wurden nach Ramstein ausgeflogen.

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Die Rechtsfragen sind in Stationierungsverträgen geregelt, die bis 1954 zurückreichen. 1990 hat das vereinte, souveräne Deutschland sie erneuert.

Nicht exterritorial, und doch ist deutsches Recht kaum durchzusetzen

Ramstein und andere Basen wie Grafenwöhr in Bayern, der größte Truppenübungsplatz der US Army außerhalb der USA, sind „nicht exterritorial“, erläutert der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags. Sie genießen aber gewiss Immunitätsrechte.

Das führt zu dem Widerspruch, dass deutsches Recht dort gilt, aber kaum durchsetzbar ist. Deutsche Behörden dürfen die Militärbasen nicht ohne Erlaubnis der Betreiber betreten. Und ausländische Militärs unterliegen bei Rechtsverletzungen der Gerichtsbarkeit, ihres Heimatlandes.

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Die Alliierten hatten 1990 angeboten, ihre Garnisonen aus der Besatzungszeit aufzugeben, erinnert Stephan Bierling, Politologe an der Universität Regensburg. „Kanzler Kohl wollte, dass sie bleiben – als Rückversicherung für die europäischen Nachbarn, dass Deutschland nicht wieder den Frieden stört.“

Müssen die USA sich um China kümmern, ist Russland Europas Problem

Zudem sind sie ein regionaler Wirtschaftsfaktor und sichern tausende Arbeitsplätze, sagt Bierling.

Josef Braml, Generalsekretär der deutschen Sektion der Trilateralen Kommission, warnt: „Wir werden bald größere Probleme haben als die Frage, was die USA hier dürfen und was nicht. Wenn ein neuer Trump Präsident wird, den Europa nicht interessiert, oder sie ihren Fokus nach Asien verlegen, weil China Taiwan angreift, wird Russland allein unser Problem sein.“

Europa müsse ein handlungsfähiges Militär aufbauen, rät Braml. "Wer sich das nicht leisten möchte, ist eingeschränkt souverän.“

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