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Abgelehnte Asylbewerber werden zum Transport zum Flughafen abgeholt (Archiv).

© Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa

Abschiebung, Einreise, Abschiebung: Tausende Asylbewerber wurden schon mehrmals abgeschoben

Der Fall des zurückgekehrten Clan-Mitglieds Miri sorgte für Aufsehen. Doch er ist kein Einzelfall – Hunderte Asylbewerber kehren mehrfach zurück.

Tausende in Deutschland lebende Asylbewerber sind einem Bericht der „Welt am Sonntag“ zufolge schon mehrmals abgeschoben worden oder freiwillig ausgereist. Zum Stichtag 30. Oktober hätten sich 4916 Asylbewerber in Deutschland aufgehalten, die seit 2012 schon zwei Mal eingereist waren, dann jeweils abgeschoben wurden oder freiwillig ausreisten - und inzwischen wieder einreisten und ihren dritten Antrag stellten, schrieb die Zeitung unter Berufung auf ihr vorliegende Angaben der Bundesregierung. Bei 1023 aktuell im Land lebenden Asylbewerbern sei es schon der vierte Anlauf, 294 von ihnen seien sogar schon bei Versuch Nummer fünf oder mehr angelangt.

Allerdings handelt es bei den mehrfach Wiedereingereisten nur um einen kleinen Teil aller Schutzsuchenden. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kamen zwischen 2010 und 2018 insgesamt 1,78 Millionen Schutzsuchende nach Deutschland.

Zahlen zu abgelehnten Asylbewerbern

  • Seit 2012 sind 28.283 Asylbewerber zurückgekehrt, deren Asylantrag abgelehnt wurde
  • Davon sind 22.050 Asylbewerber erstmalig zurückgekehrt – das heißt, sie versuchen zum zweiten Mal einen Asylantrag zu stellen
  • Am 30. Oktober 2019 lebten in Deutschland 4916 Asylbewerber, die ihren dritten Antrag stellen
  • In Deutschland gibt es 1023 Asylbewerber, die zum vierten Mal Asyl beantragen
  • 294 Asylbewerber versuchten es zum fünften Mal oder haben sogar noch mehr Asylanträge hinter sich
  • „Welt am Sonntag“: Unter den 28.283 Rückkehrern sind keine Personen, deren Auftenthalt als „unbekannt“ vermerkt ist
  • Kriminelle Rückkehrer wie Miri werden von den Behörden den 28.283 Asylbewerbern nicht zugerechnet

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte vor drei Wochen nach der Rückkehr des abgeschobenen Straftäters Miri aus dem Libanon nach Deutschland einen Referentenentwurf seines Hauses angekündigt, der es ermöglichen soll, Ausländer mit einer Wiedereinreisesperre für die gesamte Dauer ihres erneuten Asylprüfverfahrens in Haft zu nehmen. Bisher ist dies nur für wenige Monate möglich, oft erfolgt gar keine Festnahme. Andrea Lindholz (CSU), Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, sagte der Zeitung: „Jeder Verstoß gegen ein geltendes Einreiseverbot, das nach Abschiebungen grundsätzlich verhängt wird, muss künftig unmittelbar in der Haft enden.“

Wie die „Welt am Sonntag“ schreibt, gäbe es auch weiterhin Handlungsbedarf bei den kurzen Fristen der Wiedereinreisesperren. Denn wer in sein Herkunftsland abgeschoben wurde, kann in der Regel nach ein bis drei Jahren wieder einreisen. Bei Abschiebungen nach der Dublin-Verordnung können Betroffenen meist nach einem halben Jahr wieder in die entsprechenden europäischen Länder einreisen.

Der Fall des nach einer Abschiebung im Sommer mithilfe von Schleppern zurückgekehrten Clanchefs hatte in Deutschland die Öffentlichkeit empört. In Bremen stellte Miri Ende Oktober einen Asylantrag, der abgelehnt wurde. Dass dem Intensivtäter im Libanon Gefahr drohe, glaubten ihm die Behörden nicht. Er selbst beteuerte dies allerdings in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“. In der Nacht zum Donnerstag landete Miri erneut in Beirut. (dpa, Tsp)

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