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Das Logo vor der Die BMW-Zentrale Anfang Dezember in München.

© Peter Kneffel/dpa

Abgasgrenzwerte bei Diesel-Autos: Umwelthilfe verlangt Auskunft über BMW-Motoren

„Jeder Autofahrer hat Anspruch darauf zu wissen, ob sein Auto eine Abschalteinrichtung hat“, sagt die DUH und fordert Auskunft beim Verkehrsministerium.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am Dienstag beim Bundesverkehrsministerium und beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Auskunft darüber beantragt, welche Abschalteinrichtungen bei Diesel-Pkw dem KBA bekannt sind. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch sagte auf einer Pressekonferenz in Berlin, seine Organisation habe dafür eine Frist von vier Wochen gesetzt, also bis Anfang Januar. „Jeder Autofahrer hat Anspruch darauf zu wissen, ob sein Auto eine Abschalteinrichtung hat“, so Resch zur Begründung.

Der von der DUH mehrfach gemessene BMW 320 d habe nach der einschlägigen EU-Definition „ganz klar“ eine solche Einrichtung zur Abschaltung der Abgasreinigung, sagte Resch. Diese Programmierung der Motorsteuerung sei auch „nicht legal“, weil Fahrten mit einer Motordrehzahl von 3500 Umdrehungen pro Minute und 200 Newtonmetern Drehmoment völlig normal seien. BMW könne sich deshalb nicht darauf berufen, dass damit der Bereich der „üblichen Kundenfahrweise“ verlassen sei. Beim getesteten 320 d war die Abgasrückführung und damit die Abgasreinigung ab 2000 Umdrehungen reduziert und ab 3500 Umdrehungen ganz abgeschaltet worden.

Die Prüfunterlagen hat die DUH dem Verkehrsministerium und dem KBA übergeben. „Sie sollten die Typzulassung überprüfen und gegebenenfalls entziehen, auch für alle anderen Fahrzeuge, die ähnliche Defekte in der Abgasreinigung haben“, sagte Resch. Er forderte, dass alle neun Millionen Diesel-Pkw nach den Normen Euro 5 und 6 auf deutschen Straßen auf Kosten der Hersteller nachgerüstet werden. Eine wirksame Abgasreinigung beim Diesel mit einem SCR-Katalysator würde weniger als 300 Euro Aufpreis pro Auto kosten.

EU-Kommission erwägt Klage gegen Deutschland

Der DUH-Geschäftsführer wies auch darauf hin, dass die EU-Kommission am kommenden Donnerstag darüber entscheiden werde, ob sie gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof klagen werde, weil die Bundesrepublik seit Jahren die EU-Schadstoffgrenzwerte für die Luft in Städten nicht einhalte. Bulgarien und Belgien seien deshalb schon angeklagt worden.

Axel Friedrich, der Abgasexperte der DUH und ehemalige Abteilungsleiter im Umweltbundesamt, erklärte am Dienstag, warum BMW beim 320 d nach seinen Messungen die Abgasrückführung in bestimmten Drehzahlbereichen reduziert oder sogar ganz abgeschaltet habe. Die Ventile dieser Technik setzten sich so schnell zu, dass sie alle 15.000 Kilometer gereinigt werden müssten. Wer das vermeiden wolle, schalte die Rückführung aus. Dadurch sänken die Verschmutzung der Ventile der Abgasrückführung und die Partikelmengen im Rußfilter. „Dann erfüllt das Auto aber nicht mehr die Vorschriften.“ Nach den EU-Vorschriften müssten Pkw aber noch nach 160.000 Kilometern Laufleistung die Schadstoffgrenzwerte einhalten.

Auf der Pressekonferenz der DUH verteilte der Berliner BMW-Lobbyist Klaus Scheuerer eine Stellungnahme des BMW-Entwicklungsvorstands Klaus Fröhlich. Darin heißt es: „Wenn ein Tester bewusst und zielgerichtet untypische Fahrweisen im Randbereich erzwingt, um plakative Emissionswerte zu konstruieren, dann hat das Züge einer gezielten Kampagne.“ Auch Scheuerer konnte aber auf Nachfrage des Tagesspiegels nicht erklären, warum Drehzahlen zwischen 2000 und 3500 Umdrehungen pro Minute „im Randbereich“ sein sollen. Er verwies stattdessen darauf, dass die Tester der DUH mit vier Personen plus Messelektronik im Testwagen säßen. Das sei ein atypisch hohes Gewicht.

Wie die DUH bei ihren Messungen vorgegangen ist, lesen Sie hier.

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