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Eine Intensiv-Pflegerin versorgt einen schwer an Corona erkrankten Patienten.

© dpa/Boris Roessler

Abbruch der Beatmung: Triage-Gesetzesvorschlag beinhaltet medizinischen Tabubruch

Bei knappen Ressourcen während der Pandemie soll es künftig möglich sein, eine Behandlung abzubrechen. Strafrechtler werten ein solches Vorgehen als Totschlag.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter Führung des SPD-Politikers und Arztes Karl Lauterbach ist im Fall einer pandemiebedingten Triage offenbar zu einem medizinethischen Tabubruch bereit: Bei knappen intensivmedizinischen Ressourcen soll es künftig möglich sein, eine bereits begonnene Behandlung abzubrechen zugunsten eines Patienten mit höherer Überlebenschance. Das geht aus einem Gesetzesvorschlag des BMG für den Schutz behinderter Menschen in einer Triage-Situation hervor, der Tagesspiegel Background vorliegt.

Nach Angaben eines BMG-Sprechers befindet sich der Entwurf derzeit in der Ressortabstimmung und soll sodann von den Ampelfraktionen als Gesetz in den Bundestag eingebracht werden. Ärzte dürften demnach einem bereits beatmeten Patienten das Gerät unter Umständen wieder wegnehmen. Nach herrschender Meinung unter Strafrechtlern ist ein solches Vorgehen („Ex-Post-Triage“) unzulässig und wird als Totschlag gewertet.

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Die Entscheidung über den Behandlungsabbruch – und damit über Leben und Tod - sollen drei voneinander unabhängige Intensivmediziner treffen dürfen.

Wörtlich heißt es dazu in dem Entwurf: „Bei bereits zugeteilten pandemiebedingt nicht ausreichend vorhandenen überlebenswichtigen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten ist eine Zuteilungsentscheidung (…) von drei mehrjährigen intensivmedizinisch erfahrenen praktizierenden (…) Fachärzten mit der Zusatzausbildung Intensivmedizin einvernehmlich zu treffen, die den Patienten (…) unabhängig voneinander begutachtet haben.“

Die Krankenhäuser sollen zudem „verpflichtet“ werden, „die Zuständigkeiten und Entscheidungsabläufe (…) in einer Verfahrensanweisung festzulegen und deren Einhaltung sicherzustellen“.

Grundsätzlich darf laut dem Entwurf bei der Zuteilung knapper medizinischer Ressourcen niemand aus „Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden“.

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Mit dem Gesetzesvorhaben reagiert das BMG auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von Ende Dezember. Die Richter hatten dem Gesetzgeber damals aufgegeben, „unverzüglich“ Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen bei der pandemiebedingten Triage zu treffen. Andernfalls sei zu befürchten, dass diese bei der Zuteilung intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt würden. Ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz. Geklagt hatten mehrere Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen.

[Lesen Sie dazu bei Tagesspiegel Plus: Warum das Verfassungsgericht Triage-Vorgaben fordert (T+)]

Deren Prozessvertreter, der Hamburger Rechtsanwalt Oliver Tolmein, zeigte sich gestern erschüttert über die politische Umsetzung der Arbeitsanweisung aus Karlsruhe: „Das ist eine Karikatur des Schutzes vor Benachteiligung, um den es in der Verfassungsbeschwerde ging“, sagte er. Die Regelung der Ex-Post-Triage verdeutliche „die schwerwiegenden ethischen Mängel des gesamten Entwurfes“. Rechts- und Verfahrensschutz seien erst gar nicht geregelt worden.

Bislang hatte sich das BMG auf gesetzliche Vorgaben im Fall einer „Ex-Ante-Triage“ beschränken wollen. Dabei müssen Ärzte entscheiden, welchen Patienten sie retten, wenn gleichzeitig mehrere in die Klinik kommen, aber nicht genügend Geräte für alle zur Verfügung stehen.

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Auch hier sollen Intensivmediziner vor allem nach dem Kriterium der Erfolgsaussicht entscheiden; nach Vorstellung des BMG soll es genügen, wenn zwei voneinander unabhängige Ärzte dies beurteilen und zu einem gemeinsamen Schluss kommen. Einem bereits Behandelten die Therapie wieder wegzunehmen, galt indes - auch mit Blick auf das Strafrecht – bislang als Tabu.

Auf Druck des FDP-Justizministers Marco Buschmann

Nach Informationen von Tagesspiegel Background wurde die umstrittene Regelung nun auf Druck des FDP-Justizministers Marco Buschmann aufgenommen, der andernfalls eine Regelungslücke befürchtet haben soll.

In der Begründung zu dem Gesetzentwurf heißt es denn auch: „Infolgedessen dient die umfassende Regelung der Triage auch der Rechtssicherheit für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, die auch in dieser Akutsituation, in der Entscheidungen zwangsläufig getroffen werden müssen, nicht zusätzlich strafrechtlichen Unwägbarkeiten ausgesetzt sein sollen.“

Zudem hätte „eine Beschränkung des Anwendungsbereichs allein auf Zuteilungsentscheidungen, die Patientinnen oder Patienten betreffen, die noch nicht behandelt werden (Ex-Ante-Triage) die Gefahr des Entstehens einer Regelungslücke“ beinhaltet.

Dem Umstand, dass die Ex-Post-Triage nach herrschender Meinung unter Strafrechtlern verboten und als Totschlag zu werten ist, begegnet der Entwurf auf recht eigenwillige Weise: In der Begründung wird nur solche Juristen rekurriert, die eine Minderheitenmeinung des Fachs vertreten und die Ex-Post-Triage für zulässig halten.

Weshalb sich der Gesundheitsminister, ein Professor der Medizin, einen juristisch umstrittenen Passus, der zudem mit dem ärztlichen Berufsethos bricht, in den eigenen Gesetzentwurf diktieren ließ, blieb gestern offen.

Heike Haarhoff

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