zum Hauptinhalt
Angela Merkel.

© Michael Kappeler / POOL / AFP

Update

Rückkehr einiger Grundrechte?: Was nun für Geimpfte und Genesene geplant ist

Der Impfgipfel im Kanzleramt bringt nur vage Hoffnungssignale: Geimpfte können auf die Rückkehr ihrer Grundrechte hoffen. Nächste Woche soll der Plan stehen.

Viele Bürger müssen ihren gelben Papierausweis erst einmal wiederfinden. Er soll zum Freibrief für mehr - alte - Freiheiten werden. Es soll zwar noch einen digitalen Nachweis geben, aber die Corona-Impfung im Impfpass ist ein wichtiger Nachweis, der wieder mehr Grundrechte zurückgeben kann, zum Beispiel beim Friseurtermin und später beim Restaurant- oder Theaterbesuch.

Auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich ihre Erstimpfung mit Astrazeneca in ihren Impfpass eintragen lassen.

Nach knapp drei Stunden Debatte beim Bund-Länder-Impfgipfel konnte Kanzlerin Merkel am Montagabend zwar erste Lockerungen für vollständig Geimpfte verkünden - allerdings noch nicht den großen Freiheitsfahrplan, auf den viele gehofft haben.

Sie betonte in der Pressekonferenz eine für die Debatte zentrale neue Erkenntnis des Robert-Koch-Instituts: Von zweimal Geimpften gehe 14 Tage nach der Impfung keine reelle Infektionsgefahr mehr aus. Das ermöglicht für sie mehr Freiheiten, also die Rückkehr von Grundrechten.

Nach dem Scheitern der letzten großen Bund-Länder-Runde wird nun die Gemeinsamkeit demonstriert, von einer „Hoffnungs-MPK“ spricht Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, auch wenn alle wissen: Wer wann welche Grundrechte zurückbekommt, ist eine hochsensible Frage.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Das wurde daher auch noch nicht final gelöst, um großen Streit wie zuletzt zu vermeiden, wurden die Beschlüsse hierzu vertagt.

Für alle Maßnahmen, die nun per Verordnung kommen sollen, braucht es die Zustimmung und Billigung von Bundestag und Bundesrat.

Laut Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wird die Bundesregierung nächste Woche einen Vorschlag auch zu der Frage der Grundrechtsrückkehr für Geimpfte machen „und der Bundesrat wird dazu am 28. Mai dann final entscheiden“ – so dass die Regeln dann ab Juni gelten sollen. Viele finden das reichlich spät. Und die, sich nicht Impfen lassen wollen oder noch nicht dran sind, fürchten eine Zweiklassengesellschaft.

[Wenn Sie alle aktuellen Entwicklungen zur Coronavirus-Pandemie live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Das sind die zehn wichtigsten Erkenntnisse des Impfgipfels:

1. Impfpriorisierung fällt. Merkel verspricht, dass die bisherige Impfpriorisierung "spätestens ab Juni" aufgehoben werden soll. "Dann kann sich jeder um einem Impftermin bemühen." Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) arbeite zudem intensiv an einem digitalem Impfzertifikat, das, wie von der EU geplant, in Europa einheitlich gelten soll. Söder pochte auf eine möglichst rasche Freigabe der Impfstoffe für alle, aber lief damit auf, da zunächst die sehr große und letzte Prioritätsgruppe III (u.a.60-70-Jährige, Supermarktpersonal, Polizei, Feuerwehr, Menschen mit Vorerkrankungen) geimpft werden soll, um hier schwere Verläufe zu vermeiden.

Zufrieden zeigte sich Merkel mit der zunehmenden Menge an verfügbarem Impfstoff. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte schon im Vorfeld betont: „Wir kriegen jetzt richtig Dampf da rein“.

Als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz war er wie Bayerns Ministerpräsident Söder in Präsenz im Bundeskanzleramt mit dabei, die anderen Regierungschefs waren digital zugeschaltet.

2. Sputnik V kommt vielleicht nicht: Merkel betonte mit Blick auf das Zulassungsverfahren bei der Europäischen Arzneimittelbehörde: „Die Unterlagen reichen noch nicht aus für eine Zulassung.“ Nur wenn die sehr bald komme, mache Bestellung von Sputnik V noch Sinn, denn Deutschland und die EU haben sich inzwischen nach den Fehlern am Anfang reichlich nachbestellt bei den Impfstoffen von Biontech, Moderna, Astrazeneca und Johnson & Johnson.

3. Geimpfte und Genesene nicht gleich Getestete: Bisher verfolgte Öffnungsprojekte wie in Tübingen oder im Saarland setzten auf negative Coronatests als "Eintrittskarte" für Einkäufe oder einen Außengastronomiebesuch. In der Schalte des CDU-Vorstands machte Kanzlerin Merkel vor dem Impfgipfel nach Tagesspiegel-Informationen deutlich, dass Geimpfte auf Dauer anders zu bewerten seien als nur negativ getestete Menschen.

Merkel betonte, die Tests hätten keine 100-prozentige Sicherheit. Deshalb seien Geimpfte und Genesene künftig anders zu sehen, wenn es um Bürgerrechte geht, da von ihnen auch weniger Ansteckungsgefahr ausgeht.

Der Impfpass der Kanzlerin: Sie hat die Erstimpfung mit Astrazeneca bekommen. Sie ist damit aber noch nicht vollständig geimpft.
Der Impfpass der Kanzlerin: Sie hat die Erstimpfung mit Astrazeneca bekommen. Sie ist damit aber noch nicht vollständig geimpft.

© via REUTERS

4. Lockerungen für Geimpfte und Genesene: Merkel betonte nach der Schalte, dass Geimpfte in einem ersten Schritt bei bestimmten Dingen nicht mehr einen negativen Coronatest vorlegen müssen, sondern sie bei Vorlage des Impfpasses davon dann befreit sind. Das betrifft bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 (gemäß § 28b IfSG), das Einkaufen mit Terminvereinbarung zum Beispiel in Ladengeschäften (Click & Meet) und alle anderen Angebote, wie einen Friseurbesuch, auch hier müssen sie keinen Test mehr vorlegen; Bundesländer wie Bayern oder Berlin setzen das bereits um. Davon zu unterscheiden sind die großen Fragen der Grundrechte, also was Geimpfte wieder dürfen, was aus Kontaktbeschränkungen für sie wird, ob es vielleicht Konzerte oder den Besuch im Stadion nur für Geimpfte geben kann. Diese Entscheidungen sollen wie erwähnt bis Ende Mai final stehen.

Das Kanzleramt plant dazu eine Verordnung, was Geimpfte wieder dürfen, die Bundestag und Bundesrat billigen müssen. Zur Gruppe der Geimpften gehören alle, die einen vollständigen Impfschutz „mit von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffen“ haben, also bei den meisten Impfstoffen zwei Impfungen.

Zu dieser Gruppe kommen die Genesenen hinzu, die eine nicht länger als sechs Monate zurückliegende Corona-Infektion durchgemacht haben oder, wenn sie länger als sechs Monate her ist, auch geimpft werden. Hier reicht eine Impfung, um den gleichen Status zu erlangen wie zwei Mal Geimpfte. „Es ist nach aktueller Feststellung des Robert Koch-Instituts davon auszugehen, dass Geimpfte und Genesene ein geringeres Risiko haben, andere Menschen anzustecken, als durch einen Antigentest negativ Getestete“, heißt es in einer Regierungsvorlage.

Da von Geimpften und Genesenen weniger Ansteckungsgefahr ausgehe, sollen Geimpfte und Genesene im weiteren Verlauf bessergestellt werden als Bürger, die nur einen negativen Test haben. Das könnte dann Auswirkungen haben, etwa beim Besuch von Kulturveranstaltungen oder Fußballspielen.

[Mehr zum Thema: Jung, gesund und trotzdem geimpft – die 3 legalen Tricks der Ungeduldigen (T+)]

5. Die schwierige Grundrechtsdebatte: In der Schalte gab es kontroverse Debatten, unter anderem zwischen SPD-Ministerpräsidenten und Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) über die unterschiedliche Behandlung von Geimpften und Ungeimpften. Die Länder-Regierungschefs fürchten Unmut in der Bevölkerung, wenn die einen etwa wieder in Restaurants und Kneipen können, die anderen nicht. Lambrecht betonte, die Gerichte würden die Rückgabe der Grundrechte für Geimpfte aber sicher verlangen.

Söder betonte, es gehe hier auch um ein positives Signal, "dass sich Impfen lohnt".

Allerdings ist diese entscheidende Debatte noch nicht abgeschlossen, Berlins Regierender Bürgermeister Müller brachte das Dilemma am Beispiel der auch in Berlin nun geltenden Ausgangssperre auf den Punkt, während immer mehr Menschen die zweite Impfung bekommen.

Außenminister Heiko Maas (SPD) hatte bereits im Januar vorgeschlagen, Geimpften früher als anderen den Besuch von Restaurants oder Kinos zu erlauben. „Wenn erst mal nur Geimpfte im Restaurant oder Kino sind, können die sich nicht mehr gegenseitig gefährden.“

Das gleiche gilt, wenn bei niedrigeren Inzidenzen etwa die Außengastronomie oder Museen wieder öffnen. Und es wird zu klären sein, ob sich eine Gruppe Geimpfter aus mehreren Haushalten auch unabhängig von den geltenden Einschränkungen etwa zum Skatabend treffen darf. Und bei sinkenden Inzidenzen Restaurants, Stadien, Theater und Kinos eben früher als andere wieder besuchen dürfen.

Die frühere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) betont, dass vollständig geimpfte Bürger sofort alle Freiheits- und Grundrechte zurückbekommen müssen - alles andere sei schlicht verfassungswidrig. Wenn das nicht rasch kommt, sind Beschwerden in Karlsruhe schon programmiert.

6. Urlaubsreisen, Hotels und Gastronomie: Der Urlaub im Sommer hänge davon ab, „wie hoch die Grundinzidenz ist“, sagte Merkel nach den Beratungen. Wenn 50 Prozent geimpft sein und 50 Prozent nicht, bedeutete eine Inzidenz von 100, dass sie tatsächlich bei 200 liege. Wann Hotels wieder öffnen, hänge jetzt vom weiteren Verlauf ab.

Auch wenn das nicht die Voraussetzung für Öffnungen sei, unternahm Merkel einen Vergleich zum Sommer 2020, als die Inzidenzen teils nur noch bei 5 oder 10 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner in sieben Tagen lag. Klar ist, dass es Lockerungen im Flugverkehr gibt.

Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will, dass möglichst rasch Geimpfte keine negativen Tests mehr bei Flugreisen vorlegen müssen und auch die Quarantänepflichten für sie entfallen. Bisher gilt bei Flugreisen bei der Rückkehr nach Deutschland eine Testpflicht, bei der Rückkehr aus Ländern mit hohen Corona-Zahlen müssen sich Reisende in Deutschland in eine Quarantäne begeben.

Ausnahme: „Bei Einreisen aus Virusvarianten-Gebieten können wegen der Gefahr der Einschleppung von gefährlichen Virusvarianten bei Geimpften und Genesenen keine Erleichterungen gewährt werden“, heißt es in der Regierungsvorlage.

Bei Hotels und Gastronomie im Inland ist das meiste noch zu, aber gerade für Sommerurlaube wird das für Familien interessant. Eine Option könnte sein: Eltern, die schon geimpft sind, könnten den Impfpass vorlegen, bei Kindern könnte ein negativer Test notwendig sein.

7. Geringe Impfbereitschaft bei Migranten: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat intern auf die Herausforderung hingewiesen, bei Migranten für mehr Impfbereitschaft zu werben - gerade in sozial schwächeren Stadtteilen wohnen viele Menschen auf sehr beengtem Raum, auch Zahlen etwa aus Köln deuten darauf hin, dass es hier besonders viele Neuinfektionen gibt.

Zudem gibt es in den Wohnblöcken oft viel mehr Kontakte. Besonders unter Russlanddeutschen und unter Einwanderern muslimischen Glaubens wird die Bereitschaft, sich impfen zu lassen, als gering beschrieben.

Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karls Josef Laumann (CDU) wirbt daher dafür, sehr gezielt mit mobilen Impfteams in diese Viertel reinzugehen und zum Beispieel in Turnhallen zu impfen. Ein Problem der Erreichbarkeit gibt es auch bei Obdachlosen, daher soll hier vor allem der neu zugelassene Impfstoff von Johnson & Johnson zum Einsatz kommen, da hier ein Pieks reicht.

[Mehr zum Thema: Fragen und Antworten zum Impfen  - „Wer nach drei Tagen noch Kopfschmerzen hat, sollte zum Arzt“]

8. Regeln für Pflege- und Altenheime: Geplant ist, dass zwei Wochen nach der Zweitimpfung in Alten- und Pflegeheimen die Besuchsmöglichkeiten wieder erweitert und „wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote wieder durchgeführt werden“.

9. Maskenpflicht bleibt noch lange: Jenseits aller Lockerungen, da sind sich Bund und Länder einig, gilt in jedem Fall: Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung und der Mindestabstand von 1,5 Metern werden auch für Geimpfte, Genesene und Getestete noch “für einen längeren Zeitraum“ gelten, da wissenschaftlich nicht hinreichend belegt ist, dass es auch für Geimpfte einen vollständigen Schutz gibt; klar ist aber, dass das Risiko schwerer Verläufe enorm verringert wird.

10. Hoffnungsträger Betriebsärzte: Nach den Hausärzten sollen auch die Betriebsärzte helfen, das Tempo zu steigern, denn gerade am Arbeitsplatz lauern Infektionsrisiken. So hat der Autobauer Daimler eine Online-Registrierung für die Impfung von Beschäftigten gestartet, rund 3000 Impfungen pro Tag soll es hier mit Hilfe der Betriebsärzte geben. Die rund 12.000 Betriebsärzte in Deutschland könnten nach eigenen Angaben im Monat rund fünf Millionen Impfstoffdosen verimpfen.

Das Ziel lautet: "Gemeinschaftsimmunität"

Laut aktuellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) erhielten bundesweit bis Montag knapp 19,5 Millionen Menschen mindestens eine Impfung. Das entspricht einem Bevölkerungsanteil von 23,4 Prozent. Knapp sechs Millionen Menschen (7,2 Prozent der Bevölkerung) sind inzwischen bereits zweimal geimpft.

Das Ziel ist laut Kanzleramt „die Aufhebung aller Schutzmaßnahmen sobald eine Gemeinschaftsimmunität der Bevölkerung erreicht ist“. Die große Hoffnung ist, dass dies bis zum Herbst der Fall sein könnte.

Die neuen und im Detail noch zu erarbeitenden weitergehenden Regelungen für Geimpfte sollen gemäß des gerade in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetzes, Paragraph 28 c, über eine Rechtsverordnung geregelt werden.

Doch welche Rechte genau für Geimpfte und Genesene künftig gelten sollen, und wo sie mehr Freiheitsrechte als andere haben sollen, das ist nun die schwierige politische Detailaufgabe.

Der rechts- und innenpolitische Sprechers der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Volker Ullrich, sagte dem Tagesspiegel, es zeichne sich ab, dass von immunisierten Menschen kaum mehr ein Infektionsrisiko ausgehe. "Wir brauchen schnellstmöglich eine verlässliche Grundlage, um Geimpften und Genesenen wieder mehr Freiheiten einzuräumen: ob für gemeinsame Mittagessen in der Seniorenresidenz, die Trauung im Beisein der Schwiegereltern oder die Teilnahme am kulturellen Leben", so Ullrich. "Wir sollten nun auch die beschlossene Bundesnotbremse so anpassen, dass wir diese Menschengruppen nicht stärker einschränken als unbedingt notwendig.“

Zur Startseite