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Gut zu wissen - und gut zu haben: Angela Merkel blättert im Grundgesetz.

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70 Jahre Verfassung: Das Grundgesetz schärft die politischen Sinne

Lob und Preis einem Gesetzestext - doch der Erfolg der Bundesrepublik hat mit Prozessen zu tun, die nicht in Karlsruhe entschieden werden. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Zum 70. Jahrestag des Grundgesetzes sieht es so aus, als erfasse ein selten gewordenes Konsensgefühl die Republik: Einen tollen Text haben wir da, Dokument eines Urvertrauens in demokratische Kräfte, staatliche Verantwortung und individuellen Schutz; ein Vademecum der politischen Tugend. Die Verfassung verbessern? Das geht kaum.

Vielleicht ist es gerade diese Einigkeit, die bedenklich stimmt. Der Erfolg dieses Grundgesetzes hat manches mit seinen Vorgaben, doch einiges mehr mit den Entwicklungen zu tun, die das Land seitdem durchlaufen hat; dem Ausbau eines sozialverträglichen Kapitalismusmodells, das Wohlstandsteilhabe ermöglicht; der fortwährenden Selbstbesinnung im Gedenken an die Schrecken der Nazizeit; dem Eingehen internationaler Bündnisse und Handelsbeziehungen bei gleichzeitiger außenpolitischer Zurücknahme als ehemaliger Weltbrandstifter. Und nicht zuletzt der parteigebundenen Rekrutierung politischer Führungskräfte, die es erschwert, dass Hasardeure an den Schalthebeln der Macht spielen können.

Wer Recht hat oder bekommt, ist nicht so wichtig

All dies ist, ohne das Geschick der Verfassungsverfasser in Abrede zu stellen, auch eine Mischung aus Glücksfällen und Gemeinschaftsleistungen. Wer sich auf das Recht berief, wer Recht hatte oder Recht bekam, zumal vor Gericht, spielte für die Binnenkonflikte der Vergangenheit eine untergeordnete Rolle. Wer gegen die Wiederbewaffnung war, wird heute anerkennen, dass ein europäisches Deutschland schlecht eine entmilitarisierte Zone sein kann. Wer die Wiedervereinigung wollte, bekam sie nicht trotz, sondern womöglich wegen der Ostpolitik. Und Atomkraftgegner und Klimaretter wissen längst, dass E-Mobilität nicht auf Bäumen wächst. Wenn das Grundgesetz etwas erreicht hat, dann ein Bewusstsein, dass in einer Demokratie jeder Fortschritt Kompromisse verlangt.

Die Rolle des Rechts ist dennoch kaum zu unterschätzen. Sie liegt aber gerade nicht in seinem autoritären Charakter, der viel gerühmt wird, wenn das Bundesverfassungsgericht Parlament und Regierung mal wieder eine „Klatsche“ verpasst und Gesetze für nichtig erklärt. Es ist im Gegenteil das Dialogische, dass die Rechtsprechung aus Karlsruhe als Gewinn erscheinen lässt. Hier werden nicht allein Grenzen aufgezeigt, sondern Möglichkeiten. Denn wenn aus rechtlichen Gründen etwas nicht geht, schärft dies die Sinne für Alternativen. Das vernehmbare Stöhnen in der Exekutive über manches Urteil drückt nur den Unwillen aus, sich erneut und vielleicht mit originelleren Gedanken an die Arbeit zu machen; oft ist das Ergebnis dann besser als zuvor. Der Dialog mit dem Recht ist eine Voraussetzung für Demokratie wie der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern.

Der wirkmächtigste Gedanke: die Gleichheit

Das wirkmächtigste Beispiel für diesen Prozess, in dem es kein Ende und kein Urteil gibt, ist der in Artikel drei ausgeformte Gleichheitsgedanke. Was früher als Freiheit galt, etwa Frauen von Berufen auszuschließen, kann heute eine Diskriminierung sein. Und wer früher diskriminiert wurde, wie schwule Männer oder nichteheliche Kinder, darf frei sein. Konflikte gibt es weiterhin. Doch Emanzipation ist etwas, das weit mehr betreffen kann als Geschlechter und andere Identitäten. Nun geht es womöglich darum, sich von einer gewissen Verfassungsgläubigkeit zu emanzipieren. Nirgendwo im Grundgesetz steht, wie es weitergeht. Die Politik muss ihre Wege selber suchen. Aber sie hat einen guten Begleiter.

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