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Wie gewohnt: Auch am Mittwoch drehte Beate Zschäpe Zuschauern und Medienvertretern vor Prozessbeginn den Rücken zu.

© dpa

155. Tag im NSU-Prozess: Schweizer hält Münchner Gericht zum Narren

Hans-Ulrich M. ist eine Schlüsselfigur auf dem Weg der Mordwaffe Ceska zum NSU. Mal gibt sich der Schweizer kooperativ, dann wieder nicht. Doch die Richter geben die Suche nach Klarheit nicht auf.

Von Frank Jansen

Mal will er kommen, dann wieder nicht, mal weiß er von nichts, dann nennt er einen Verdächtigen. Im NSU-Verfahren führt der Schweizer Hans-Ulrich M. die deutschen Behörden an der Nase herum. Der Waffennarr ist ein wichtiger Zeuge, weil mutmaßlich er die Pistole Ceska 83 nach Deutschland verkauft hatte, mit der die NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt von 2000 bis 2006 neun Migranten erschossen. Im Juni hatte M. gegenüber einem Opferanwalt aus dem NSU-Prozess geäußert, er wolle bei der Aufklärung helfen und zum Oberlandesgericht München kommen. Doch jetzt ist wieder alles offen.

Nach seinem Gespräch mit M. meldete sich der Nebenklage-Anwalt Turan Ünlücay, der Angehörige des 2006 vom NSU erschossenen Mehmet Kubasik vertritt, bei der Bundesanwaltschaft. Sie beauftragte das Bundeskriminalamt, telefonisch mit dem Schweizer Kontakt aufzunehmen. Bei einem ersten Gespräch im Juli habe M. gesagt, er sei bereit, nach Deutschland zu kommen, sagte am Mittwoch ein BKA-Beamter als Zeuge im Prozess. Allerdings habe M. wegen finanzieller Probleme um einen kostenlosen Rechtsbeistand gebeten. Der BKA-Mann fragte dann die Bundesanwaltschaft, sie sagte zu und versicherte auch, gegen M. werde in Deutschland nicht ermittelt. Kurz darauf rief der Kriminalbeamte  wieder in der Schweiz an. Nun habe M. mitgeteilt, sein Schweizer Anwalt rate ihm ab, nach Deutschland zu fahren, berichtete der BKA-Beamte. In der Bundesrepublik könne man schnell vom Zeugen zum Angeklagten gemacht werden, habe M. gesagt und auf ein Ende des Telefonats gedrängt. Er habe es auch abgelehnt, sich nochmal in der Schweiz befragen zu lassen. So bleibt unklar, ob am Oberlandesgericht München jemals eine der mutmaßlichen Schlüsselfiguren im Fall der Ceska 83 gehört werden kann.

Der Waffenfreak saß in der Schweiz in U-Haft

Bislang liegen nur die Aussagen vor, die M. in seiner Heimat gemacht hat. Gegen den bekennenden Waffenfreak wurde dort auf Bitten der deutschen Strafverfolger wegen der Ceska-Morde ermittelt, M. kam sogar in Untersuchungshaft. Er bestritt jede Verbindung zur Pistole, obwohl er in den Unterlagen eines ehemaligen Schweizer Waffengeschäfts aus dem Jahr 1996 als Käufer eingetragen ist. Auch im Juni gab sich M. ahnungslos, als ihn die Berner Staatsanwaltschaft auf Ersuchen des Münchner Oberlandesgerichts befragte. An dem Termin nahmen auch Vertreter der Bundesanwaltschaft, Verteidiger von Angeklagten im NSU-Prozess sowie Nebenklage-Anwälte wie Turan Ünlücay teil.

Nach der Vernehmung in Thun kam M. überraschend auf Ünlücay zu und erzählte ihm eine mysteriöse Geschichte. Der Schweizer habe behauptet, nicht er, sondern der frühere Betreiber eines Eiscafés in Thüringen habe die Ceska 83 erworben. Das sagte Ünlücay am 22. Oktober im NSU-Prozess. Ünlücay war der erste Opferanwalt, der in der Hauptverhandlung als Zeuge befragt wurde. Sollte Hans-Ulrich M. ihm die Wahrheit gesagt haben, sähe der Weg der Ceska von der Schweiz zu den rechtsextremen Terroristen in Teilen anders aus, als ihn die Bundesanwaltschaft in der Anklage gegen Beate Zschäpe und vier weitere Beschuldigte skizziert.

Carsten S. kaufte die Ceska für 2500 D-Mark

Die Behörde glaubt, Hans-Ulrich M. habe die Pistole 1996 erworben, um sie illegal nach Deutschland zu verkaufen. Irgendwann zwischen 1996 und 2000 soll der Thüringer Enrico T. den befreundeten M. nach der Waffe gefragt haben. Enrico T. soll dann der Mittelsmann bei der Weitergabe der Waffe an den Jenaer Jürgen L. gewesen sein, der sie an Andreas S. verkauft haben soll. Andreas S. war Mitarbeiter eines Geschäfts für rechte Szenetextilien in Jena. Der Mann hat bei der Polizei angegeben, „die Scheiß-Knarre“ habe dann Carsten S. bei ihm für 2500 D-Mark gekauft. Carsten S. ist einer der Angeklagten im NSU-Prozess und hat ein Geständnis abgelegt.

Das Gericht will nun einen weiteren Zeugen befragen

Carsten S., längst aus der rechten Szene ausgestiegen, gab gleich in den ersten Wochen der Hauptverhandlung zu, er habe die Waffe bei Andreas S. abgeholt und nach Chemnitz gebracht, wo sich Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe versteckten. In einem Abbruchhaus habe er Mundlos und Böhnhardt die Ceska 83 mit Schalldämpfer und Munition übergeben. Carsten S. beschuldigte zudem den mitangeklagten Ex-NPD-Funktionär Ralf Wohlleben, die Beschaffung der Pistole für die untergetauchten Neonazis eingefädelt zu haben.

Sollte Hans-Ulrich M. die Ceska gar nicht gekauft haben, sondern der Ex-Betreiber eines Eiscafés, könnten andere Personen mit dubiosem Hintergrund in die Schleusung der Waffe zum NSU eingebunden gewesen sein. Das Oberlandesgericht gibt die Suche nach Klarheit jedenfalls nicht auf. Mittwochnachmittag befragt der Vorsitzende Richter Manfred Götzl den Mann aus dem Eiscafé. Der bullige Rentner wirkt obskur und redet wirr. Er gibt allerdings  zu, bei einer Razzia in seiner früheren Villa in Jena sei eine Waffe gefunden worden. Er will aber nie in der Schweiz gewesen sein oder dort eine Pistole erworben haben. Ein Bekannter von Hans-Ulrich M. habe ihm mal eine Waffe angeboten, das habe er abgelehnt. Der Zeuge vermutet, Hans-Ulrich M. habe ihn belastet, weil er mit der Ex-Freundin des Schweizers mal eine Affäre hatte.

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