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Ein Hinweisschild mit Bundesadler deutet auf das Bundesverfassungsgericht hin.

© Uli Deck/dpa

Bundesverfassungsgericht bestätigt AfD-Klage: Gesetz zu paritätischen Wahllisten in Thüringen bleibt nichtig

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hatte das Gesetz zu paritätischen Wahllisten gekippt. Nun bestätigte das Bundesverfassungsgericht dieses Urteil.

Parteien darf in Thüringen per Gesetz weiterhin nicht vorgeschrieben werden, ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen.

Eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Gerichtsentscheidung, die das Paritätsgesetz in dem Bundesland für nichtig erklärt hatte, wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, hieß es.

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Das Gesetz war im Juli 2019 vom Thüringer Landtag mit den Stimmen von Linken, SPD und Grünen beschlossen worden. Die AfD zog dagegen vor den Verfassungsgerichtshof in Weimar, der das Gesetz wieder kippte. Daraufhin wandten sich Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter der Politik in Thüringen an das Bundesverfassungsgericht.

Ihre Verfassungsbeschwerde sei allerdings nicht gut genug begründet, entschied dieses nun. Eine mögliche Verletzung von Grundrechten werde nicht ausreichend dargelegt.

Im Februar 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht bereits eine Klage von Frauen zurückgewiesen, die eine paritätische Besetzung von Wahllisten für den Bundestag gesetzlich regeln lassen wollten. (dpa,AFP)

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