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Genauer betrachtet: Experten der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption sehen in Deutschland Mängel bei der Transparenz der Parteienfinanzierung und der Korruptionsprävention.

© Getty Images/iStockphoto

Parteienfinanzierung auf dem Prüfstand: Schlechtes Zeugnis für Deutschland

Die Finanzierung von Parteien in Deutschland sei in einigen Punkten zu undurchsichtig, sagen Experten des Europarats. Doch deren Empfehlungen werden seit Jahren nicht umgesetzt. Eine Analyse.

Schlechter hätte das Zeugnis für Deutschland kaum ausfallen können. Von zehn Empfehlungen für mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung habe das Land nur drei vollständig umgesetzt, heißt es in einem neuen Bericht der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (Greco). Die Experten zeigten sich außerdem „besorgt, dass keine weiteren Fortschritte erzielt wurden“ – und das, obwohl die Empfehlungen seit 2009 auf dem Tisch liegen.

Es ist keineswegs das erste Mal, dass Greco die Untätigkeit Deutschlands kritisiert. Schon 2011 hatte das Gremium in einem ersten Bericht genau dieselben Punkte bemängelt. Zwischendurch bescheinigten die Korruptionsexperten den Deutschen mehrmals, bei diesem Thema nicht voranzukommen. Jedes Mal schaffte es die Nachricht, dass Deutschland nicht ausreichend gegen undurchsichtige Parteienfinanzierung vorgehe, für einen Tag in die Schlagzeilen und geriet dann wieder in Vergessenheit.

Schlechtes Vorbild für andere Staaten

Ob sich einzelne Staaten an im Europarat vereinbarte Standards für den Kampf gegen Korruption halten, soll Greco überprüfen. Der 1999 gegründeten Organisation gehören 49 Staaten an, darunter Russland, die Türkei und die USA. Jeder Staat wird von Experten aus anderen Mitgliedstaaten evaluiert, später wird geprüft, ob die Empfehlungen eingehalten wurden. Wenn mit Deutschland nun sogar ein Staat, der zu den Gründern von Greco zählt, über Jahre nichts unternimmt, um in den beanstandeten Punkten nachzubessern – warum sollten Griechenland, Rumänien oder Georgien dann die geforderten Reformen im Kampf gegen Korruption umsetzen? Ein System, in dem die Empfehlungen rechtlich nicht bindend sind, beruht am Ende darauf, dass sich alle freiwillig daran halten.

Doch was haben die Greco-Experten am deutschen System der Parteienfinanzierung im Detail beanstandet? Sie schlagen vor, nach Wahlkämpfen zeitnah deren Finanzierung offenzulegen. In den Rechenschaftsberichten der Parteien, so das Argument der Prüfer, tauchten diese Angaben zwar auf, die Berichte würden aber erst zwei Jahre nach der Bundestagswahl öffentlich gemacht.

Zeitnahe Berichte über Finanzierung von Wahlkämpfen gefordert

Es ist keineswegs so, dass die deutschen Behörden die Empfehlungen aus Straßburg einfach ignoriert hätten. Bei den bis heute beanstandeten Themen war man aber 2011 zu dem Schluss gekommen, dass nichts geändert werden müsse. So schrieben die deutschen Greco-Vertreter damals nach Straßburg zurück, nach Ansicht des Innenausschusses des Bundestages bestehe „kein Handlungsbedarf“. Das deutsche Modell habe die Parteienfinanzierung insgesamt im Blick und nicht nur die Wahlkämpfe. Die Berichte der Parteien seien in der Regel 18 Monate nach Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres öffentlich verfügbar. Außerdem müssten Großspenden ohnehin sofort angegeben und veröffentlicht werden. All das hat die Korruptionsbekämpfer nicht überzeugt, sie blieben dabei, dass die Empfehlung umgesetzt werden solle.

Außerdem bemängelten sie, dass in Deutschland Parteispenden erst ab 50 000 Euro unverzüglich dem Bundestagspräsidenten gemeldet und dann veröffentlicht werden müssen. Die Experten empfahlen, die Grenze zu senken, und verwiesen darauf, dass auf kommunaler Ebene schon mit deutlich geringeren Summen Einfluss auf die Politik genommen werden könnte. Der Innenausschuss kam 2011 zu dem Ergebnis, dass über eine Senkung der Grenze für eine sofortige Veröffentlichung von Parteispenden diskutiert werden könne, dies jedoch eine politische Entscheidung erfordere. Weder die damalige schwarz-gelbe Regierung noch die ab 2013 regierende große Koalition traf eine solche Entscheidung.

Regelungslücke bei Spenden für Abgeordnete?

Problematisch ist aus Sicht der Korruptionsexperten zudem, dass es in Deutschland möglich ist, direkt an Kandidaten im Wahlkampf oder an Abgeordnete zu spenden. Die Bestimmungen, die für die Annahme von Spenden durch Parlamentarier gelten, seien im Vergleich zu den Regeln für Parteien „eher locker“. So müssen Abgeordnete Spenden überhaupt erst ab einer Grenze von 5000 Euro beim Bundestagspräsidenten anzeigen. Die Experten von Greco schlugen vor, Spenden an Parlamentarier entweder zu verbieten oder ihnen eine ähnliche Rechenschaftspflicht aufzuerlegen wie den Parteien. Eine Kommission des Ältestenrates des Bundestages sah jedoch keine Gefahr, dass über Zuwendungen an Abgeordnete die Transparenzregeln für Parteien umgangen werden könnten. Das Expertengremium des Europarates hat dagegen weiter Bedenken, weil für Parteien und Abgeordnete unterschiedliche Transparenzregeln gelten, und weist besonders darauf hin, dass Parlamentarier Barspenden in unbegrenzter Höhe annehmen dürfen, während für Parteien die Grenze bei 1000 Euro liegt.

Mehr Unabhängigkeit wünschen sich die Korruptionsexperten auch in der externen Prüfung der Rechenschaftsberichte der Parteien und schlagen vor, einen zweiten Wirtschaftsprüfer aus einem anderen Unternehmen hinzuzuziehen. Hier kam der Innenausschuss des Bundestages 2011 zu dem Schluss, dass im Parteiengesetz die Prüfung der Rechnungsabschlüsse ausreichend geregelt sei.

Experten bemängeln Aufsicht über Parteienfinanzierung

Bemängelt wird in den Berichten von Greco auch, dass der Bundestagspräsident die gesetzlich vorgeschriebene Aufsicht über die Parteienfinanzierung kaum angemessen wahrnehmen könne. Zum Zeitpunkt der Evaluation 2009 hatte das zuständige Referat der Bundestagsverwaltung nur acht Mitarbeiter, die zudem keine besondere Spezialisierung vorweisen mussten. Die Korruptionsexperten fordern daher, die Stelle, die mit der Aufsicht über die Parteienfinanzierung betraut ist, müsse über ein „ausreichendes Maß an Unabhängigkeit“ verfügen und „mit geeigneten Kontrollinstrumenten, Mitarbeitern und Fachwissen ausgestattet“ sein. So könne beispielsweise der Bundesrechnungshof diese Aufgabe übernehmen.

Nach einer Erhöhung der Zahl der Mitarbeiter von acht auf zehn sah der Innenausschuss bei diesem Thema keinen weiteren Handlungsbedarf – die Experten nahmen das mit großen Bedenken zur Kenntnis und betonten, anders als in anderen Ländern verfüge das mit der Kontrolle beauftragte Referat „noch immer nicht über ausreichend Mitarbeiter und Befugnisse, um die Finanzierung politischer Parteien angemessen zu überwachen“. Ähnliche Mängel konstatierten die Prüfer bei der Aufklärung und Ahndung von Verstößen gegen die Verhaltensregeln für Abgeordnete. Man könne „die Sanktionen, die auf reine Ermahnung durch den Präsidenten des Bundestages und auf die Offenlegung der Verstöße beschränkt sind, nicht als wirksam, angemessen und abschreckend betrachten“.

"Wirksame Kontrolle und Durchsetzung" der Verhaltensregeln fehlt

Ein ebenso schlechtes Zeugnis stellte Greco den Deutschen auch bei der „Korruptionsprävention in Bezug auf Abgeordnete“ aus. Von vier Empfehlungen, die das Europarats-Gremium 2014 aussprach, ist bisher keine vollständig umgesetzt. „Insgesamt wurden kaum konkrete Fortschritte gemacht“, heißt es in einem Bericht von 2017. Es müsse viel mehr getan werden, um die Transparenz im parlamentarischen Verfahren zu stärken.

So fordern die Korruptionsexperten mehr Aufklärung über den Einfluss von Lobbyisten. Dass der Bundestag die Regeln für die Vergabe von Hausausweisen an Interessenvertreter mittlerweile verschärft hat, begrüßten sie zwar, aber dies werde den Bedenken „nur teilweise gerecht“. Außerdem schlugen sie vor, die Offenlegungspflichten für Abgeordnete so zu ergänzen, dass mehr Angaben zu Unternehmensbeteiligungen gemacht werden müssen. Und schließlich forderten sie auch in diesem Bereich eine „wirksame Kontrolle und Durchsetzung“ der Verhaltensregeln des Bundestages. Die Greco-Experten regen dafür die Bildung einer unabhängigen Kommission an, die auch einzelne Fälle untersuchen und Sachverständige und Zeugen befragen könnte.

Von den deutschen Behörden erwartet Greco nun bis Juli beziehungsweise September Angaben über mögliche Fortschritte. „Deutschland ist bestrebt, alle Empfehlungen umzusetzen“, sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums. Zugleich verwies er darauf, dass die noch offenen Punkte in die Zuständigkeit des Bundestages fielen. Damit ist es jetzt Sache der Fraktionen, die Themen Parteienfinanzierung und Korruptionsprävention auf die Tagesordnung zu setzen.

Dieser Text erschien am 6. März 2018 in der "Agenda", einer Publikation des Tagesspiegels, die jeden Dienstag erscheint.

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