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Gang der Dinge. Ein Streit um ein Zimmer zwischen Personalrat und Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel landete sogar vor Gericht.

© Torsten Hampel

Organisierte Verantwortungslosigkeit: Was Berlin lähmt

In Berlin steht sich die Verwaltung oft selbst im Weg – wie der Streit um Raum 240 im Bezirksamt Mitte exemplarisch zeigt. Ein Lehrstück.

Es ist der 28. November im Jahr 2017, als ein Berliner Bezirksbürgermeister die Geduld verliert. Er weiß da noch nicht, dass er dafür bezahlen wird, mit derselben Währung, die ihm gerade ausgegangen ist: seine Langmut. In einem schriftlichen Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts steht: Stephan von Dassel, Bürgermeister von Mitte, betrat im Beisein einer Mitarbeiterin „mittels eines Generalschlüssels" einen Raum des Personalrats, also der Interessenvertretung der Beschäftigten im Bezirksamt, „und legte dort Beteiligungsvorgänge ab. Darüber informierte er nachträglich per E-Post.“ Zehn Tage später ging der Personalrat vor Gericht.

Es folgte eine fast eineinhalb Jahre andauernde Auseinandersetzung darüber, ob dieser Bürgermeister das hätte tun dürfen – und bald ging es vor allem um die Frage, wer im Bezirksamt künftig dieses Zimmer überhaupt benutzen darf: Der Bürgermeister will es haben, der Personalrat will es behalten. Beide beklagen Raumnot. Kurz nachdem ein Jahr später die Verwaltungsgerichtsverhandlung dazu beginnt und der Richter erfährt, dass das dringend benötigte Zimmer – so dringend, dass es diese Auseinandersetzung vor diesem Gericht überhaupt gibt –, dass dieses Zimmer also seit dem Beginn des Streits verschlossen und unbenutzt ist, ist auch seine Geduld zu Ende.

Die Stadt der organisierten Verantwortungslosigkeit

Zwei Parteien, ein Streit um ein Zimmer, von dem beide behaupten, nicht darauf verzichten zu können. Ein Zimmer, das genau deswegen leersteht. In einem Berliner Bezirk mit 380.000 Einwohnern, in dem gerade ein Schloss entsteht und die Bundesregierung ansässig ist, wo im Ortsteil Tiergarten Zwangsprostitution und am Alexanderplatz Gewaltkriminalität vorzufinden sind. Und in dem im Jahr 2017 in Frage stand, ob die Bürger zur Bundestagswahl gehen können, weil der Bezirksamts-Personalrat der Sonntagsarbeit der dafür nötigen Schulhausmeister nicht zustimmte.

Das alles ereignet sich in einer Stadt, in der es zudem die Spezialität der organisierten Verantwortungslosigkeit gibt, wo Verwaltungen von Landesregierung und Stadtbezirken viel Mühe darauf verwenden, ihre jeweiligen Zuständigkeiten so präzise untereinander aufzuteilen, dass Mitarbeiter regelmäßig selber nicht mehr wissen, wer sich um was zu kümmern hat und dann nahezu zwangsläufig in Lethargie versinken oder überarbeitet sind. Und dann steht in Mitte ein Zimmer leer.

Als es zur Verhandlung kommt, geht der Streit ins zweite Jahr

Raum 240, verborgen hinter einer schwarzgerahmten, hellgrauen Tür im Westflügel des Bezirksrathauses, Dienstgebäude Mathilde-Jacob-Platz 1 in 10551 Berlin-Moabit. Es ist eines von 336 Dienstzimmern in diesem Haus. Als es endlich zur Gerichtsverhandlung kommt, geht der Streit darüber in sein zweites Jahr.

Wir fangen hier nicht an, für Sie eine Raumplanung zu machen

Richter am Verwaltungsgericht

Es ist nur ein Beispiel das zeigt, was passieren kann, wenn eine öffentliche Verwaltung im Bestreben, die bestmögliche Arbeit unter den bestmöglichen Umständen zu machen, kaum noch zu Kompromissen fähig ist. Am Ende beschäftigt man sich mit sich selbst.

Im Nachbarbezirk Friedrichshain-Kreuzberg ignoriert die Bezirksverwaltung Entscheidungen des Bezirksparlaments bezüglich provisorischer Stadtmöbel in einer Vergnügungsstraße – die teuer, umstritten und für Straßenbewohner nervtötend sind. Sie schürt damit einen Streit, der längst beendet sein könnte, bloß um recht zu haben. Recht haben wollen macht Arbeit.

Auch die Justiz verliert die Geduld

In Tempelhof-Schöneberg lässt der zuständige Verwaltungschef eine Schuldirektorin allein, die wegen handgreiflich werdender Väter, wegen Müttern, die den Unterricht stören und wegen Vandalismus eine Wachschutzfirma engagiert hat. Er fordert sie dann auch noch zur Rechenschaft auf, sie soll mal ihre vorhergehenden, ans Amt adressierten Warnungen dokumentieren. Er macht ihr Arbeit. Um nach monatelanger Untätigkeit sein Gesicht zu wahren.

Die Tatsache, dass auch die Geduld der Justiz endlich sein kann, wird den Streitenden von Mitte im Saal 1103 des Berliner Verwaltungsgerichts kurz nach elf nahegebracht. Es ist ein Freitagvormittag, der Richter schaut in die aufmerksamen Gesichter der Menschen, die ihm gegenübersitzen, auf den Tischen vor ihnen aufgestellte Klappkarten weisen sie als „Kläger/in“ und „Beklagte/r“ aus. Der Richter sagt: „Wir fangen hier nicht an, für Sie eine Raumplanung zu machen.“

Da hatte er gerade erfahren, dass der dringend benötigte Raum 240 seit einem Jahr verschlossen ist, „es hat den Anschein, der Raum ist unangetastet“, hat ihm die Beklagtenseite gesagt. Über der Türklinke klebt ein Zettel: „Achtung Neuer Schließzylinder Personalrat“.

"Das scheint eine Kreativität zu verlangen, zu der Sie nicht bereit sind"

Der Richter sagt, dass ein Gericht wie dieses dazu da ist, wenn möglich und nötig Verfehlungen aufzuklären und Recht zu sprechen. Er sagt, wozu das Gericht nicht da ist: den Berufen der Streitenden nachzugehen. Der Anwalt der „Kläger/in“, der Personalvertretung, sagt: Die Parteien haben eine Zeit nicht miteinander geredet.

Hinter dem „Beklagte/r“-Schild sitzt die Leiterin des Rechtsamts im Rathaus. Sie sagt: „Die Situation ist verfahren.“

Der Richter sagt: „Ein bisschen müssen die Beteiligten schon mitmachen. Aber das scheint eine Kreativität zu verlangen, zu der Sie nicht bereit sind.“

Etwas Ungerührtes liegt in den Gesichtern der so Belehrten. Keine der beiden Parteien wird laut im Laufe der Verhandlung, niemand ist gereizt, empört oder wütend. Sie haben einen Ruf hier am Verwaltungsgericht. Richter, auch welche, die nie über sie verhandelt haben, wissen: Die sind öfter hier. Einer sagt „Streithansel“.

Sachen bleiben liegen, können nicht entschieden werden

Gestritten wird um Personalsachen, um Einstellungen und Kündigungen und die Gründe dafür, um höhere Entlohnung, Beförderungen, Krankschreibungen und die Konsequenzen daraus, es geht um Dienstpläne und Arbeitszeiten und um die Beschaffenheit der Dienstkleidung der Mitarbeiter des Ordnungsamts. Es geht um zum Teil über mehr als ein Jahrzehnt aufgelaufene und nicht ausbezahlte Überstunden von Schulhausmeistern und eine damit infrage stehende Bundestagswahl. Und manchmal eben auch um Büroräume wie Nummer 240.

Raum und Zeit. Dienstzimmer 240 konnte über Monate von keiner der beiden Streitparteien benutzt werden.
Raum und Zeit. Dienstzimmer 240 konnte über Monate von keiner der beiden Streitparteien benutzt werden.

© Torsten Hampel

Der Raum ist auf demselben Gang wie das Büro des Bürgermeisters Stephan von Dassel gelegen. Dassel muss da öfter hin. Er muss dem Personalrat Akten vorlegen, deren Eingang muss dann bestätigt werden, dann beginnen Fristen, die dem Personalrat eingeräumt werden müssen, um sich zum Akteninhalt verhalten zu können. Diese Mitbestimmung ist kein Selbstzweck, sie ist von den arbeitenden Menschen dieses Landes und deren Altvorderen mühsam und aus guten Gründen erstritten worden. Ist jedoch vom Personalrat niemand da, dann geht das nicht. Dann bleiben Sachen liegen, können nicht entschieden werden.

Etwas vergleichsweise Kleines wie die Übernahme eines Auszubildenden, eine Stellenbesetzung zum Beispiel. Was sich anschließend aber ausweiten kann zu etwas Großem, weil auf dieser unbesetzten Stelle naturgemäß nicht gearbeitet wird. Und dann draußen, vorm Rathaus, in der Stadt Berlin, wieder etwas unerledigt bleibt.

Kaum jemand will offen reden

Wer etwas darüber herausfinden will, wie es dazu kam, dass nun ausgerechnet Raum 240 die Stadt bremst, hat ein Problem.

Vieles von dem, um das es im Verhältnis eines Bürgermeisters und einer Personalvertretung eines Bezirksamtes geht, muss unerwähnt bleiben. Ein Rechtsanwalt des Personalrats – nach Erklärungen befragt – beruft sich auf seine anwaltliche Schweigepflicht. Zwei andere laden zum Gespräch, bitten aber um Verständnis, nicht konkret werden zu können. Einstige, und damit unbefangenere, Personalratsmitglieder um Auskunft zu bitten, scheitert.

Man ist also auf das Wohlwollen – und vielleicht auch auf die Streitlust – der Beteiligten angewiesen. In diesem Fall: auf das Wohlwollen eines einzigen auskunftsbereiten der 15 Personalratsmitglieder des Bezirksamts Mitte. Und auf das des Bürgermeisters.

Wir haben uns auch nicht nur mit Ruhm bekleckert

Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel

Dassel sagt: „Ich habe da immer wieder geklopft, der war nie belegt. Nicht morgens, nicht mittags, nicht abends.“ Der Personalrat bestreitet das. „Einmal war Licht, bis tief in die Nacht“, sagt Dassel. „Da hat mir der Hausmeister bestätigt, dass er um 22 Uhr geklopft hat, aufgeschlossen und dann das Licht ausgemacht hat.“ Und einmal ist Dassel dann eben selbst reingegangen. An jenem 28. November.

Und plötzlich war das Türschloss verklebt

Eineinhalb Monate später, am 18. Januar 2018, teilte er dem Personalrat mit, Raum 240 stünde dem Gremium fortan nicht mehr zur Verfügung. Ein Personalratsmitglied tauschte den Zylinder des Türschlosses aus, wichtige Unterlagen seien im Zimmer gewesen, niemand Unbefugtes solle Zugriff darauf haben. Dassel ließ den Schließzylinder wieder entfernen, ersetzte ihn durch einen neuen. Nun kam der Personalrat nicht mehr rein. Dassel machte dem Personalrat den Vorschlag, die Unterlagen herauszuholen. Der ging nicht darauf ein. Und dann war plötzlich das Schloss verklebt. Im Gerichtsverfahren sagt die Frau vom Bezirksamts-Rechtsamt: „Ich war noch mal da, da ist immer noch Klebstoff am Schloss, es gab da ja einen Vorfall mit einer Heizpistole. Und es gab da einen Verdacht, aber das Verfahren wurde eingestellt.“

Der Richter schließt die Anhörung um 11.31 Uhr.

Mittemann. Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel.
Mittemann. Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel.

© Mike Wolff

Aus dem Personalvertretungsgesetz des Landes Berlin, Paragraf 40, Absatz 1: „Die durch die Tätigkeit des Personalrats entstehenden Kosten trägt die Verwaltung.“ Das Amt in Mitte zahlt die Gerichtskosten, die Anwaltshonorare. Im vergangenen November zahlte es auch 1055 Euro für einen mehrtägigen Kursbesuch eines Personalratsmitglieds. „Personalvertretungsgesetz Berlin: Recht haben – Recht durchsetzen“.

Zwischen Wut und Triumph

Stephan von Dassel sagt: „Mein Eindruck ist, dass der Personalrat sich ziemlich viel mit sich selbst beschäftigt – bis zu gegenseitigen Beleidigungen, die dann zu Abwahlanträgen innerhalb des Gremiums führen.“ Das ist ein wohlabgewogener Satz, der nächste auch. „Die einzige Klammer, die dieser Personalrat hat: der böse Dienststellenleiter.“ Also er.

Das klingt wütend und triumphierend oder beleidigt, ist aber ruhig und leise und bei vollem Bewusstsein gesagt. Dassel wirkt nachdenklich, er kritisiert sich oft selbst, er sagt zum Streit um die Schulhausmeister vor zwei Jahren: „Bei der damaligen Auseinandersetzung haben wir uns auch nicht nur mit Ruhm bekleckert.“ Er sagt: „Ich bin weit davon entfernt zu sagen, wir machen alles richtig. Und davon, dass es keine Punkte gäbe, bei denen der Personalrat Recht hat und es auch bekommen muss.“

Drei weitere Verfahren laufen

Als er das sagt, laufen neben dem Streit um Raum 240 drei weitere Verwaltungsgerichtsverfahren. Und es gibt eine Auseinandersetzung zwischen ihm und dem Personalrat darüber, ob die „Dienststelle“ – also das Rathaus – 800 Euro für zwei Fälle bezahlen soll, in denen sich der Personalrat anwaltlich hat beraten lassen.

Im Urteil des Gerichtes steht: „Der Beteiligte“ – Dassel also, als Dienstherr – „wird verpflichtet, dem Antragsteller den Raum 240 zur Verfügung zu stellen.“ Der Personalrat hat sein Zimmer zurück. In diesen Tagen verlässt er es wieder. Er bekommt dafür ein anderes, drei Stockwerke höher.

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