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Das Wetter - auch für Großstädter ein Dauerthema

© Foto: Kay Nietfeld/dpa /picture alliance

Vorhersage unklar: Dämpfer für Warnwetter-App des Deutschen Wetterdienstes

Die amtliche Warnwetter-App benachteiligt private Wettbewerber. Der Streit wirft eine Frage auf: Warum sind die Daten nicht für alle verfügbar? Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Gefahren drohen derzeit von allen Seiten, weniger aber von oben. Für Sonntag meldet die Warnwetter-App des Deutschen Wetterdienstes (DWD) „keine markanten Wettererscheinungen“. Montag und Dienstag: „Sehr wahrscheinlich keine markant zu bewarnenden Wettergefahren.“

Markant bewarnt wurde dagegen der Wetterdienst selbst, von höchster Stelle. Der für Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die App nicht kostenlos und werbefrei angeboten werden darf (I ZR 126/18). Der Dienst tat mehr als nur zu bewarnen. Er lieferte allerlei Wissenswertes über das aktuelle Wettergeschehen. Darüber ärgerten sich private Anbieter von Wetternachrichten und klagten.

Der Wetterdienst muss eine Vergütung verlangen. So steht es im Gesetz

Schlussendlich mit Erfolg. Der DWD ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Für die Behörde gibt es ein eigenes Gesetz. Demnach soll sich der DWD möglichst selbst finanzieren. Für seine Leistungen hat er eine Vergütung zu verlangen. Amtliche Warnungen sollen dagegen kostenfrei sein, ebenso übrigens wie Meldungen über radioaktive Spuren in der Atmosphäre.

Damit war die App schlecht vereinbar. Ursprünglich wollte die Regierung dem DWD deshalb ausdrücklich erlauben, weitere Daten kostenfrei zugänglich zu machen. Das hätte das Geschäftsmodell der Privaten jedoch grundlegend infrage gestellt. Sie protestierten. So kam es zu der Ausnahmeregelung für Warnungen.

Der DWD ist, wenn man so will, ein Nachrichtendienst des Bundes. Eine Hauptaufgabe ist, Informationen zu beschaffen und auszuwerten. Nur das ausgeforschte Objekt ist ein anderes. Nicht wie beim Bundesnachrichtendienst das Ausland oder beim Verfassungsschutz der Verfassungsfeind. Sondern es sind schlicht Wetter und Klima. Informationen, die allen nützen und die alle gebrauchen können. Von der Konkurrenz wäre der DWD schwer zu schlagen. Er betreibt das dichteste und größte meteorologische Messnetz in Deutschland. Seine Supercomputer rechnen in Petaflops. Die Privaten müssen diese Daten kaufen, um ihre Geschäfte machen zu können.

Die Daten sollen eine Dienstleistung sein - für die Allgemeinheit

Die Digitalisierung bringt auch solche Koexistenzen unter Druck. Denn warum sollte eine Behörde Daten verkaufen, die allen nützen und die auf digitalem Weg leicht zu verbreiten wären? Daten zumal, die eine „Dienstleistung für die Allgemeinheit“ erbringen sollen, wie es im DWD-Gesetz heißt? Konsequent wäre es, das staatliche Wettergeschäft entweder zu privatisieren oder aber, wofür gute Gründe sprächen, staatlich zu halten und dann mit allen Informationen für alle zu öffnen. Das BGH-Urteil kann daher nur einen Zwischenschritt markieren. Was aus dem Wetterdienst mal werden soll, ist unbekannt. Es ist wie mit dem Wetter: Langfristige Prognosen sind unseriös.

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