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Religion: Christlicher Fundamentalismus ist nicht besser als islamischer

Wir brauchen einen Staat, der beides schützt: Die Freiheit der Religion - und die Freiheit vor der Religion.

Manche Ideen tauchen so schnell wieder unter, wie sie aufgetaucht sind. Man sollte sie trotzdem nicht sofort vergessen, wenn sie, und sei es irrlichternd, ein Element der gegenwärtigen Lage grell beleuchten. Dies gilt nun auch für das „Konvertitenregister“, von dem der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion Bosbach fantasiert hatte. Natürlich war dies ein abwegiger Gedanke – und nicht nur aus verfassungsrechtlicher Sicht. Die Sache würde schon daran scheitern, dass eine Konversion etwa zum Islam nicht einmal zu der einzigen Eintragung in staatlichen Akten führt, die es in Religionssachen gibt: nämlich zur Feststellung der Kirchensteuerpflicht in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Diesen Status soll der Islam derzeit gerade nicht bekommen. Also alles Quatsch?

Ja – und nein. Das Problem, das sich in dieser Burleske anmeldet, ist, dass die Religion – obwohl ihre Freiheit im Grundgesetz geschützt ist – durchaus zum Problem für den freiheitlichen Staat werden kann. Schon für die Vergangenheit, gerade auch für die christliche, galt der Doppelsatz: Nie kann die Freiheit die Religion beschädigen, sehr wohl aber die Religion die Freiheit. Nun sehen wir: Dieser Satz kann auch für die Zukunft gelten – auch hier nicht nur für islamischen, sondern durchaus auch für christlichen Fundamentalismus. Zählt man etwa die Attentate und Gewaltakte, die in den USA aus christlich deklarierter Motivation in den letzten ein, zwei Jahrzehnten verübt worden sind (nicht nur gegen Abtreibungskliniken und -ärzte), so kann man durchaus zu dem Ergebnis kommen, dass dieser religiöse Terrorismus es in der Summe mit dem 9/11-Anschlag aufnehmen kann.

Wenn aber religiöser Extremismus in jeder Form zum Problem werden kann, dann muss man auch die zwei möglichen Seiten eines Konversionsaktes im Auge behalten. Der Übertritt kann einerseits der Ausdruck religiöser Toleranz und Reife sein, er kann aber auch die Folge eines krisenhaften Bedürfnisses sein, sich radikal in einer auf das Jenseits orientierten Gemeinschaft ein-, ja nachgerade unterzuordnen – was übrigens auch in einer „Konversion“ innerhalb der bisherigen Religion möglich ist, etwa in der Hinwendung zu extrem „evangelikalen“ Sekten oder zum Opus Dei (dieses Bedürfnis richtet sich nicht selten auch gegen eine als diffus empfundene Säkularität und Liberalität). Selbst in Deutschland registrieren wir solche Probleme, etwa wenn christlich-fundamentalistische Elternpaare ihre Kinder der staatlichen Schulpflicht entziehen oder verlangen, an unseren staatlichen Schulen müsse der Kreationismus gelehrt werden.

In den letzten Jahrzehnten des vorigen Jahrhunderts haben wir uns darauf eingestellt, dass die Religion im Zuge der Säkularisierung eine stetig abnehmende Ressource sei. Aus einem sozusagen vernünftig-resignativen Bedauern ist die berühmte „Böckenförde-Formel“ entstanden, wonach der moderne Staat auf (religiöse) Voraussetzungen angewiesen ist, für die er nicht mehr garantieren kann; dies sei das Risiko, das er um der Freiheit willen eingegangen ist. Inzwischen erkennen wir das Doppelgesicht der Religion deutlicher: Sie kann gemeinschaftsfreundlich und freiheitsförderlich sein – aber auch das Gegenteil. Deshalb wollen wir weder einen Kirchenstaat noch eine Staatskirche – so viel zum Rückblick auf die Vergangenheit.

Wir brauchen aber auch künftig einen weltanschaulich neutralen Staat, der in den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Verfassung seine Prärogativen vor jeder Religion, seinen Vorrang gegenüber jeder selbstherrlichen Berufung auf ein Jenseits entschieden durchsetzt. Wir brauchen also einen Staat, der beides schützt: die Freiheit der Religion – und die Freiheit vor der Religion.

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