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Mollaths Neuer: Adam Ahmed

© picture alliance / dpa

Neuer Mollath-Anwalt: Ein hoffnungsloser Fall - aber nicht zu verlieren

Der Münchner Strafverteidiger Adam Ahmed zieht für Deutschlands bekanntesten Ex-Psychiatriepatienten vor den Bundesgerichtshof. Seine Chancen sind gleich null. Doch er eröffnet damit eine Diskussion, was Freisprüche leisten müssen.

Was ist heutzutage ein Freispruch wert? Nichts, meint Gustl Mollath, wenn er einen nicht rehabilitiert. Also soll der Fall des früheren Psychiatrieinsassen jetzt vor den Bundesgerichtshof (BGH). Seinen Freispruch empfindet er als Makel, weil ihn das Gericht trotz allem als Gewalttäter geschildert hatte. Die Revision wird ein Experiment, das jetzt der Münchner Strafverteidiger Adam Ahmed übernimmt.

Ahmeds Karriere ist, wie die seines Mandanten, ungewöhnlich. Am Anfang eine Lehre als Werkzeugmechaniker, dann Fachabitur, Studium, Promotion. Kaum als Anwalt zugelassen, katapultierte der Mord an Rudolph Moshammer den selbstbewussten Sohn eines Irakers und einer Griechin in die Medien. Prominente Fälle haben es dem Hobby-Fußballer mit seiner Ein-Mann-Kanzlei seitdem angetan. Er verfüge über „einzigartige Kenntnisse und Erfahrung im Umgang mit Medien“, teilt er auf seiner Homepage mit. Seinen nun dank Mollath über Bayern hinausreichenden Ruf begründete er zudem mit Kritik und Klagen zur umstrittenen Sicherungsverwahrung.

Mollath erscheint hier einmal mehr als hoffnungsloser Fall. Juristisch dürfte die Revision schon deshalb scheitern, weil ein Freispruch keine Beschwer im Rechtssinne ist. Denn nach klassischer Lehre muss der Urteilstenor, also die Benennung der Rechtsfolge, den Betroffenen belasten – auf die Urteilsgründe kommt es hier nicht an.

Doch Mollath wäre nicht er selbst, würde er sich dadurch beirren lassen. Zumal sein Lamento auch hier eine diskutable Seite hat: An Freisprüche werden in prominenten Fällen hohe Ansprüche herangetragen. Christian Wulff zum Beispiel wollte damit alle an ihm je laut gewordene Kritik widerlegen lassen, und Jörg Kachelmann leidet erkennbar darunter, dass er nur „in dubio pro reo“ die Freiheit behielt. Ein Freispruch, so die Erwartung, muss die bürgerliche Ehre restaurieren. Was viel verlangt ist von einer Institution, die nur über zwei Kategorien verfügt, eben Unrecht und Recht.

Mollath steht trotz Freispruch als brutaler Gatte dar, der seine Frau prügelte. Eine Beschwer gibt es also. Wer weiß, vielleicht nimmt der BGH seine Akte sogar an. Wenn jemandem das Kunststück zuzutrauen ist, dann Mollath. Halb Mediendeutschland konnte er für sich gewinnen, einen herausragenden Anwalt hunderte Stunden kostenlos arbeiten lassen. Jetzt ist Ahmed dran. Mollath bleibt ein hoffnungsloser Fall, den man nicht verlieren kann.

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