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Mario K. bleibt bis auf weiteres in der Justizvollzugsanstallt Cottbus-Dissenchen.

© dpa

Lesermeinung zum Maskenmann-Prozess: War der Tagesspiegel nicht objektiv genug ?

Die Berichterstattung über den Maskenmann-Prozess war nicht objektiv, meint unser Leser Peter Klum, Vorsitzender Richter am Kammergericht i.R.

Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut und vom Grundgesetz geschützt (Art.5 GG). Sie dient zu Recht der Kontrolle der Legislative, Exekutive und auch der Judikative. Dieses unverzichtbare Recht muss allerdings auch verantwortungsvoll ausgeübt werden.

Ich meine, dass der Tagesspiegel in seiner Berichterstattung über den sogenannten „Maskenmann-Prozess“ dieser Verantwortung zumindest teilweise nicht gerecht geworden ist und sich dem Vorwurf einer zweifelhaften Einflussnahme auf ein laufendes Gerichtsverfahren ausgesetzt hat. Die an hervorgehobener Stelle (Seite 1, 3) platzierten Artikel lesen sich teilweise wie Plädoyers der Verteidigung und lassen nicht erkennen, ob die Redakteure den Inhalt der Hauptverhandlung (das sind sämtliche Verhandlungstermine mit allen Zeugenaussagen und Sachverständigenfeststellungen) umfassend zur Kenntnis genommen und objektiv gewürdigt haben.

Die Privatsphäre muss gewahrt bleiben

Es ist aber nicht Aufgabe der Presse, sich zum Sachwalter der Verteidigung zu machen. Dazu passt, dass der Vorsitzende der entscheidenden Strafkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) nach Erlass des Urteils im Tagesspiegel mehrfach mit großem Bild und vollen Namen dargestellt wurde, auf der Internet-Seite des Tagesspiegels seine Mitgliedschaft in einer Partei mitgeteilt wurde (warum eigentlich?), sein Wohnort genannt wurde (besteht hierfür wirklich ein öffentliches Interesse?) und der Eindruck erweckt wurde, er habe den vom ihm (richtigerweise: der Großen Strafkammer) Verurteilten bei der mündlichen Urteilsbegründung nicht in die Augen sehen können.

Richter müssen eine intensive Berichterstattung über die von ihnen geleiteten Prozesse aushalten und sich der Kritik an ihren Entscheidungen stellen. Sie haben (anders als der Angeklagte) nicht das Recht, ihr Gesicht hinter irgendwelchen Akten zu verbergen oder der Presse wie im „NSU-Prozess“ den Rücken zuzukehren. Umso mehr verdienen sie eine sachliche und objektive Berichterstattung durch die Medien. Schade, dass der Tagesspiegel dies offenbar anders sieht.

Liebe Leserinnen und Leser, an dieser Stelle veröffentlichen wir ab sofort eine Auswahl Ihrer Leserartikel. Wir freuen uns über sachliche Beiträge. Bitte beachten Sie hierzu unsere Richtlinien. Ihre Texte schicken Sie bitte an: debatten@tagesspiegel.de.

Peter Klum

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