zum Hauptinhalt

Meinung: Kein Mitleid - aber Hilfe

Lebenslänglich. Besondere Schwere der Schuld.

Lebenslänglich. Besondere Schwere der Schuld. Der Mörder der zwölfjährigen Ulrike kommt frühestens nach 20 Jahren frei. Ist damit die Tat gesühnt? Die Gesellschaft hat ein Recht darauf, vor solchen Tätern geschützt zu werden. Aber selbst das härteste Urteil kann den Schmerz der Eltern über den Verlust eines Kindes nicht lindern. Die Eltern haben im Prozess das Sterben ihrer Tochter ein zweites Mal erlitten. Sie haben die Tortur auf sich genommen, die Beobachtungen der Zeugen, die verharmlosenden Aussagen des Täters und die furchtbaren Berichte des Sachverständigen anzuhören, als bewussten Abschied von ihrer Tochter. Und um den Mann bestraft zu sehen, der ihnen mit brutaler Gefühllosigkeit ihr Kind genommen hat.

Das Gericht hat den Täter als voll schuldfähig eingestuft. Er wird seine Haftstrafe in einer normalen Strafanstalt verbringen müssen. Weggeschlossen, schikaniert von seinen Mitgefangenen, ohne Perspektive, so wie er bis zum Mord ein zielloses Leben geführt hat. Aber auch ein Straftäter, selbst einer, der vor Gericht kaum Reue zeigte und sich selbst mehr leid tut als sein Opfer, hat Anspruch auf Hilfe. Im Maßregelvollzug gäbe es Therapieangebote, in einer Haftanstalt fehlen sie weitgehend. Stefan J. wird mindestens 45 Jahre alt sein, wenn er die Zelle als freier Mann verlassen kann. Als besserer Mensch? Nur geringe Wiederholungsgefahr - glaubt der Gutachter.

Prinzip Hoffnung. Stefan J. soll eine zweite Chance bekommen, auch wenn er - und das ist unabweisbar furchtbar - Ulrike jede Chance genommen hat, ihr Leben zu leben. Doch seine Minderwertigkeitsgefühle, das Ergebnis einer verkorksten Jugend ohne Liebe, wird er dann immer noch mit sich herumschleppen. Auch wer als voll schuldfähig eingestuft wird, kann Hilfe brauchen. Auf einer Anhörung in Berlin haben Experten kürzlich Handlungsbedarf angemahnt. Viele Täter würden freiwillig Angebote in Anspruch nehmen, wenn es sie gäbe oder auch in den Maßregelvollzug wechseln. Nicht allein deswegen, weil der Strafvollzug dort lockerer wäre, sondern aus Einsicht in die eigenen Probleme.

Die Bitterkeit über den Mörder ihrer Tochter wird die Eltern nie verlassen, auch nicht die Frage, ob die Tat zu verhindern gewesen wäre. Stefan J. hatte während der Bewährung ein Auto gestohlen. Wäre er in Haft genommen worden, dann könnte Ulrike noch leben. Aber ein Autodieb ist noch kein Mörder. Die Justiz hat nicht korrekt gehandelt. Aber das Risiko gehört zu einer freiheitlichen Gesellschaft. Es ist für die Eltern von Ulrike dennoch fast übermenschlich schwer, dies akzeptieren zu müssen.

Zur Startseite