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Im kommenden Jahr muss sich entscheiden, wie sich der Rundfunkbeitrag ab 2021 entwickelt.

© Jens Kalaene/ZB/dpa

Gebührenforderung von ARD und ZDF: Strotzend selbstbewusst ins neue Jahr

Kurz vor Jahresschluss pochen ARD und ZDF noch einmal auf höhere Gebühren. Sicher ist: 2019 wird sich entscheiden, wie sich der Rundfunkbeitrag entwickelt. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Kurt Sagatz

Fast sah es so aus, als ob ZDF-Intendant Thomas Bellut der Debatte um die künftige Ausgestaltung der Rundfunkgebühr im Alleingang eine neue Richtung geben wollte. Kurz vor Jahresende machte der Chef des Zweiten Deutschen Fernsehens eine Rechnung auf, wonach die Umlage für ARD, ZDF und Deutschlandradio bereits jetzt höher ausfällt als 17,50 Euro monatlich. Berücksichtige man die Rücklagen aus den höheren Einnahmen seit der Umstellung der Gebühr, liege der Betrag schon heute bei 18,35 Euro. Womit Bellut freilich auch ausdrückt, dass in der neuen Gebührenperiode ab 2021 keinesfalls weniger, sondern mehr Geld benötigt werde, um die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen.

Dass der Vorsitzende der ARD, BR-Intendant Ulrich Wilhelm, erst am Freitag ins gleiche Horn blies, hatte einzig damit zu tun, dass die Nachrichtenagentur dpa ihr Interview mit dem ARD-Chef einen Tag nach der Bellut-Äußerung veröffentlichte. Dafür setzte der ARD-Vorsitzende sogar noch einen drauf: Sollten die Ministerpräsidenten der Bundesländer den Plänen für eine automatische Anpassung der Rundfunkgebühr nach der jeweiligen Inflationsrate nicht zustimmen, werde die ARD notfalls bis vors Verfassungsgericht ziehen, drohte er an.

Index-Modell vs. Beitragsstabilität

Sicher ist: Im Jahr 2019 entscheidet sich, welche Richtung die Rundfunkgebühr nimmt. Die Sender pochen auf das Indexmodell und werden dabei von einigen mächtigen Bundesländern – unter anderem Bayern und Baden-Württemberg – unterstützt. Dagegen steht die Forderung anderer Länder nach Gebührenstabilität. Doch deren Position wird schwächer. Die Senderchefs strotzen vor Selbstbewusstsein. Zunächst hatte das Bundesverfassungsgericht die Umstellung des Rundfunkbeitrages auf die Haushaltsabgabe im Wesentlichen bestätigt, später urteilte der Europäische Gerichtshof im Sinne der Sender und ihrer Unterstützer. Mit der Karlsruhe-Drohung hat Wilhelm nun den Spieß sogar umgedreht.

Der juristische Druck mag von den Sendern genommen sein, der politische wird weiterhin benötigt, unter anderem, um der Forderung nach weiteren Sparanstrengungen von ARD und ZDF Nachdruck zu verleihen. Der Medienkonsum verändert sich dramatisch, ein öffentlich-rechtliches Weiter-so darf es nicht geben. Der Wunsch nach automatischem Inflationsausgleich mag verständlich sein, die selbstgefälligen Äußerungen von Bellut und Wilhelm zeigen jedoch, wie wichtig ein Korrektiv ist – und sei es durch Verhandlungen über die neue Beitragshöhe. Kurt Sagatz

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