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Meinung: Empörendes Gerichtsurteil: Auf des Schicksals Schneide

Manchmal gibt es Nachrichten, die liest man und schlägt die Hände über dem Kopf zusammen. Die ganz normale Menschlichkeit lässt einen schaudern.

Manchmal gibt es Nachrichten, die liest man und schlägt die Hände über dem Kopf zusammen. Die ganz normale Menschlichkeit lässt einen schaudern. Kann es wirklich sein, dass Eltern vor Gericht ziehen, um zu beweisen, dass das Leben ihres Kindes unwert ist? Das kann doch wohl nicht wahr sein. Ist es aber.

Nach 17 Jahren und mehreren gerichtlichen Instanzen hat das oberste französische Gericht den Eltern des 17-jährigen Nicolas Perruche Recht gegeben, dass Nicolas das Recht gehabt hätte, nie geboren zu werden. Zum ersten Mal in der Geschichte sprach ein französisches Gericht einem Menschen Schadensersatz für seine Geburt zu. Der Junge ist geistig stark behindert, taub und fast blind. Zu der Schädigung kam es, weil die Mutter, Josette Perruche, während der Schwangerschaft an Röteln erkrankt war. Sollte die Gesundheit ihres Kindes dadurch beeinträchtigt sein, wollte die Mutter die Abtreibung. Die Ärzte beruhigten sie jedoch - selbst nach drei Laboranalysen waren keine Schäden am Kind zu erkennen. Am 13. Januar 1983 kam Nicolas zur Welt. Schwer behindert, eine Folge der Rötelerkrankung.. Perruches klagten gegen Arzt und Labor.

Das Gericht sprach den Eltern im Laufe der jahrelangen Auseinandersetzungen zwar Schadenersatzzahlungen zu, aber die Perruches gaben sich damit nicht zufrieden und klagten weiter. Es ging ihnen ausdrücklich um das Recht ihres Kindes - das Recht, nicht geboren worden zu sein. Und darin gab ihnen das Gericht nun Recht.

Eltern lassen, aus nachvollziehbaren finanziellen Erwägungen, das Leben ihres Kindes als unwert einstufen. Darüber regen wir uns auf. Dass sie trotz Diagnosefehler, trotz 17 schwerbehinderten Lebensjahren möglicherweise nicht so viel Liebe zu ihrem Kind entwickelt haben, dass sie sich über seine Geburt letztlich doch freuen. Jedoch: Wer ehrlich ist, müsste zugeben, dass er sich eine solche Situation zwar vorstellen kann, dass er sie sich aber nicht vorstellen will.

Und genau hier fängt die Unehrlichkeit unserer Empörung an: In Frankreich wie in Deutschland gibt es das Recht, eine Schwangerschaft zu beenden, wenn das Kind so stark behindert ist, dass es die physische oder die psychische Gesundheit der Mutter beeinträchtigt. Das ist eine weite Definition und führt in der Praxis oft dazu, dass ein behindertes Kind abgetrieben wird. Der Staat und die Gesellschaft - also wir - haben schon längst die Erlaubnis dazu gegeben, dass jede Mutter über den Wert ihres Ungeborenen entscheiden kann. Solange das Kind noch ungeboren und unsichtbar ist.

Kein Mensch möchte behindert sein, und keine Mutter wünscht ihrem Kind eine Behinderung. Das ist verständlich, die medizinische Indikation ist die logische moderne Schlussfolgerung. Dass die Entscheidung für eine medizinische Indikation dennoch nie leicht fällt, ist ebenso verständlich.

Was am Fall Perruche so erschüttert? Dass uns hier unsere eigene, gewollte Unbarmherzigkeit vor Augen geführt wird. Eine Mutter bleibt auch im Angesicht ihres Kindes bei ihrer Entscheidung gegen das Kind. Sie rebelliert gegen das, was landläufig Schicksal genannt wird. Und beraubt uns damit der Illusion, dass wir uns mit unserem Schicksal noch arrangieren können. Eine Tatsache, mit der wir schon lange leben, die wir nur nicht wahr haben wollen.

Denn immerhin arrangieren wir uns ja mit einem Rest-Schicksal. Dem Rest, der in den Genen liegt, den man trotz Fruchtwasseruntersuchung und Ultraschall nicht entdecken kann. Doch das tut Josette Perruche nicht, denn für sie ist ihr Kind kein Schicksal. Für sie ist es die Folge eines technischen Fehlers, eines falschen Laborergebnisses. Und da jeder Fehler einen Schuldigen hat, hat auch Josette Perruche einen Schuldigen, gegen den sie klagt, um aus dem Schicksal einen Unfall zu machen.

Und in Zukunft werden diese Unfälle noch zunehmen. Denn je mehr Technik bei einer Geburt im Spiel sind, um den ungewollten Zufall in seine Schranken zu weisen, desto mehr Fehler wird es auch geben. In Frankreich ist mit der Präimplantationsdiagnostik, der Genanalyse am künstlich befruchteten Embryo, der Anfang schon gemacht. In Deutschland wird dieses Rest-Schicksal im Moment noch geschützt.

Kerstin Kohlenberg

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