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Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil aufgehoben, nach dem eine Fahrradfahrerin für einen Unfall mit in Haftung genommen werden sollte, weil sie keinen Helm getragen hatte. Das Thema ist leidenschaftlich diskutiert worden.

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Debatte um Fahrradhelm: Wer trägt die Risiken beim Fahrradfahren?

Helmpflicht, ja oder nein? Eine Gesellschaft lässt sich nicht widerspruchsfrei organisieren, meint unser Autor Jost Müller-Neuhof. Ob die Gemeinschaft es akzeptiert, dass sich Einzelne auf Kosten aller in Gefahr bringen, muss immer wieder neu ausgehandelt werden.

Es gibt wohl wenig, das so schwierig ist und gleichzeitig so selbstverständlich, wie Verantwortung zu übernehmen. Für sich und andere. Im Ergebnis erwächst daraus ein komplexes Arrangement einer Gesellschaft, die Einzelnen ihre Freiheit und im Ernstfall doch alle füreinander einstehen lässt. Von der Krankenversicherung über die zahllosen privaten Versicherungsoptionen bis zur Rente. Ein Wechselspiel, das Egoismus und Individualität immer wieder neu mit Sorge und Solidarität ausbalanciert.

Eigentlich ein Wunder dass es klappt. Dass alle mitmachen, mitjubeln, mitzahlen, wenn ein Mann bei einem Unfall erst vom Boden verschluckt und dann aus tiefster Erde emporgeseilt wird, in die ihn ureigener Erkenntnisdrang hineingetrieben hat. Wie wir zumindest dulden, wie einige sich auf Gemeinkosten mit Alkohol, Zigaretten, Zucker und Speisefett ins Siechtum konsumieren, während andere ohne Helm im Hochgebirge oder auf städtischen Hauptstraßen ihr Leben riskieren.

Die Verteilung der Risiken des Fahrradfahrens muss ausverhandelt werden

Dennoch hat sich in dieser Woche gezeigt, wie schnell der Konsens instabil werden kann. Dass die Verteilung der Risiken ausverhandelt werden muss, wenn die Zeiten die Umstände verändern. So hatte sich ein einzelnes Oberlandesgericht vorgewagt und eine versicherungstechnische Gretchenfrage an Millionen Deutsche gestellt: Ob ein Radler bei einem Unfall nicht für Schäden selbst dann mitzahlen muss, wenn ihn keine Schuld trifft? Und das nur, weil er auf einen Helm verzichtet hat?

Sabine Lühr-Tranck hat gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig geklagt, das ihr einen Haftungsanteil für eine Kopfverletzung nach einem Fahrradunfall hatte auferlegen wollen, weil sie keinen Helm getragen hatte.
Sabine Lühr-Tranck hat gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig geklagt, das ihr einen Haftungsanteil für eine Kopfverletzung nach einem Fahrradunfall hatte auferlegen wollen, weil sie keinen Helm getragen hatte.

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Mehr als die – ablehnende – Antwort des Bundesgerichtshofs erzählt die Diskussion vor und nach dem Urteil, mit welchen Gewichten auf dem Risikoverteilungsmarkt gewogen werden soll. Am häufigsten war zu hören, das könne wohl nicht sein, es gebe ja keine gesetzliche Pflicht. Wo es kein Gesetz gebe, könne es auch keine Haftung geben. Andere forderten geradezu Paradoxes: Sie hätten nie einen Helm getragen, es sei so angenehm ohne. Aber wenn es endlich ein Gesetz gäbe, würden sie es natürlich sofort tun. Mancher war sich sicher: Statuiert das Gericht die Mithaftung, läuft es auf eine Helmpflicht hinaus. Doch ein Gesetz, das wollen wir nicht! Zumal es doch keine Studie gebe, die seine Nützlichkeit erweise. Schließlich: Müssten nicht auch Fußgänger Schienbeinschützer tragen? Badegäste Schwimmwesten? Flugpassagiere Fallschirme?

Wir antworten mit Prinzipien, Grundsätzen und rufen nach dem Gesetzgeber

Die deutsche Neigung. Wir stehen vor einer Frage und antworten mit Prinzipien, Grundsätzen, dem Ruf nach dem Gesetzgeber. Mit Blick auf die Folgen befürchten wir sodann die Umwertung der Werte. Aber so funktioniert Gemeinschaft nicht. Sie lässt sich nicht widerspruchsfrei organisieren. Zudem haben Gesetze zu ihrer Steuerung Nebenwirkungen wie ein Medikament in der Therapie. Die Politik ist deshalb klug beraten, das Thema Helmpflicht verworfen zu haben, bevor es wieder richtig aufkommen konnte. Eine Helmpflicht bremst den Radverkehr, wo er in Fahrt kommen soll.

Die Verteilung von Haftungsrisiken kennt nur einen Maßstab, den Menschen und das, was man von ihm erwarten darf. Es wird am lebendigen Beispiel im Praxistest entschieden, was wir uns zumuten können und was wir besser lassen. Es gibt keine festen Regeln. Das freche Oberlandesgericht wollte uns mit seinem Helmvorstoß zum Nachdenken anregen. Das hat es geschafft. Gewachsen ist damit die einzige Macht, die das Risiko wirklich beherrschen kann: die Vernunft.

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