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Anschlag auf die Diskothek "La Belle" in West-Berlin am 5. April 1986.

© dpa

Attentäter als Flüchtling: Gaddafis Mann in Deutschland

Er war am Anschlag auf die Diskothek "La Belle" beteiligt und bekam dafür zwölf Jahre Haft. Kaum entlassen, wurde Musbah Eter von Deutschland als Flüchtling anerkannt. Dieser Status wurde ihm jetzt aberkannt. Aber wie konnte es überhaupt dazu kommen?

Von Fatina Keilani

In der Nacht zum 5. April 1986 flog die West-Berliner Diskothek „La Belle“ in die Luft. Es gab drei Tote und fast 300 Verletzte. Das Lokal wurde vor allem von Amerikanern besucht, der Anschlag ging auf das Konto Libyens. Zu den Verurteilten gehörte Musbah Abulgasem Eter; er bekam zwölf Jahre Haft. 2004 verurteilt, wurde er 2008 schon wieder entlassen – und von Deutschland als Flüchtling anerkannt. Es wurde angenommen, dass er bei einer Rückkehr nach Libyen mit Unannehmlichkeiten zu rechnen hätte. Als er vor kurzem seinen Aufenthaltstitel verlängern wollte, legte er einen druckfrischen libyschen Pass vor.

Die Ausländerbehörde stellte fest, dass die Flüchtlingseigenschaft durch die Passannahme erloschen war. Den Pass anzunehmen bedeute, dass Eter seinem Heimatland wieder vertraue. Eter klagte – und verlor. Das Urteil des Verwaltungsgerichts wurde am Donnerstag veröffentlicht. Damit wurde der Öffentlichkeit überhaupt erst bekannt, dass der Mann als Flüchtling anerkannt worden war.

Wie konnte das passieren? Voraussetzung für die Anerkennung ist zunächst, dass der Ausländer in seinem Heimatland Verfolgung befürchten muss – schon dies erscheint fragwürdig, denn die Attentäter handelten ja im Auftrag Libyens, und 2008 war Gaddafi noch an der Macht. Erst mit dem Umsturz 2011 und dem Tod Gaddafis hat sich die politische Lage in Libyen grundlegend geändert. Doch selbst wenn Eter in Libyen Repressalien zu befürchten gehabt hätte, stünde der Anerkennung Paragraph 60 Absatz 8 Aufenthaltsgesetz entgegen. Darin heißt es sinngemäß, wer zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt wurde, verdient keinen Schutz. Zwölf Jahre sind eindeutig mehr als drei, sogar viel mehr.

Es war wohl eine Prognoseentscheidung. Dabei geht es um die Abwägung zwischen Flüchtlingsschutz und Gefährdung der Allgemeinheit. Eine im Bundesgebiet begangene Straftat, die zu einer rechtskräftigen Verurteilung von mindestens drei Jahren führt, steht dem Flüchtlingsschutz dann entgegen, wenn der Ausländer zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag weiterhin eine Gefahr für die Sicherheit Deutschlands oder der Allgemeinheit darstellt. Neueres europäisches Recht ermöglicht es aber auch, den Flüchtlingsschutz ohne diese Voraussetzungen zu versagen.

Es wäre interessant gewesen zu wissen, was die anerkennende Behörde sich gedacht hat, denn die Anerkennung eines solchen Mannes als Flüchtling erscheint alles andere als zwingend. Doch wie es oft ist: Die interessanten Fragen bleiben offen. Der Bescheid, in dem Eter als Flüchtling anerkannt wird, enthält keine Begründung. Begründungen liefert die deutsche Behörde nur dann, wenn sie in Rechte eingreift. Gewährt sie Günstiges, erklärt sie nichts. Das hat jetzt das Gericht erledigt. Eter ist ausreisepflichtig.

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