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Die EU-Kommission und Voss sieht die freie Presse in Europa durch die digitalen Umwälzungen und die Geschäftsmodelle von Suchmaschinenbetreibern existenziell bedroht.

© dpa

Umstrittene Upload-Filter: Europaparlament bremst Reform des EU-Urheberrechts

Keine Upload-Filter, kein Leistungsschutzrecht: Die Reform des Urheberrechts ist im Europaparlament überraschend vorerst gebremst worden.

Das Europaparlament hat Plänen zur Reform des EU-Urheberrechts mit den umstrittenen Upload-Filtern vorerst eine Absage erteilt. Die Abgeordneten stimmten am Donnerstag in Straßburg dagegen, dass die Verhandlungen über die aktuelle Gesetzesfassung in die nächste Runde mit den Mitgliedstaaten gehen. Stattdessen wird sich voraussichtlich im September noch einmal das Parlament mit dem Entwurf befassen und Änderungen beschließen. Die Abgeordneten könnten ihn dann auch verwerfen. Am Donnerstag stimmten 318 Abgeordnete gegen den Entwurf und 278 dafür.

Zu den Reformvorschlägen gehört, dass Online-Plattformen wie YouTube künftig schon während des Hochladens der Inhalte prüfen müssen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind. Technisch möglich wäre das mit Upload-Filtern, einer speziellen Software. Ziel ist es dabei, die Plattformen zu zwingen, Lizenzverträge zur Nutzung des geistigen Eigentums abzuschließen und Urheber an Werbeeinnahmen zu beteiligen. Kritiker der Pläne hatten - offenbar erfolgreich - argumentiert: Sogenannte Upload-Filter könnten dafür sorgen, dass künftig beliebten Diensten im Netz die Arbeitsgrundlage genommen werde wie Wikipedia, Dating- und Plattformen zum Austausch von Softwareprogrammen.

Außerdem geht es um die Einführung eines Leistungsschutzrechts (LSR) in der EU. Danach sollen Plattformen wie Google künftig nicht mehr ohne Weiteres Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten anzeigen dürfen. Die Pläne der Kommission und des Verhandlungsführers zum Thema, Axel Voss (CDU), hatten vorgesehen, dass sich die Betreiber der Suchmaschinen vor der Nutzung der journalistischen Inhalte die Genehmigung einholen und für das Nutzungsrecht bezahlen müssen. Es gehe um die Stärkung des Rechts am geistigen Eigentum.

Die EU-Kommission und Voss sehen die freie Presse in Europa durch die digitalen Umwälzungen und die Geschäftsmodelle von Suchmaschinenbetreibern existenziell bedroht. Die zunehmende Macht von Google, Facebook und Twitter gegenüber Verlagen und Nachrichtenagenturen habe zu einem beängstigenden Verlust der Medienvielfalt in der EU geführt. Voss geht es auch um die Sicherung journalistischer Standards und Qualität: „Europa ist bedroht durch immer mehr Falschinformationen, die in der digitalen Welt verbreitet werden.“

Kritiker sehen in den Plänen eine Gefahr für das freie Internet. Sie dürften sich nun erst mal durch die Entscheidung des EU-Parlaments bestätigt fühlen.

Die EU-Kommission hatte die Reform 2016 vorgeschlagen, um das Urheberrecht an die Entwicklungen im Internet anzupassen. Der Rechtsausschuss des Parlamentes erarbeitete dazu unter Berichterstatter Axel Voss (CDU) eine Position. Diese hätte die Basis für Verhandlungen mit dem Ministerrat bilden können, der die EU-Regierungen vertritt. Das Parlament entschied sich aber nun dagegen, diese Verhandlungen direkt aufzunehmen.

Voss hatte zuvor noch einmal klargemacht, warum die Reform nötig sei. „Wir reden hier von den großen US-Plattformen wie Google und Facebook, die seit Jahren Riesengewinne einfahren, und das auf Kosten der europäischen Kreativen“, sagte der CDU-Abgeordnete. „Was spricht dagegen, dass wir eine faire Vergütung für Journalisten, Verlage und Künstler wollen?“ Zunächst einmal das Votum des EU-Parlaments.

Die Verlegerverbände BDZV und VDZ bedauern, dass das EU-Parlament nicht dem Vorschlag seines Rechtsausschusses für eine Modernisierung des Urheberrechts in der digitalen Welt gefolgt ist und nun erst im September über Neuregelungen beschließen will. In den letzten Tagen vor der Abstimmung, heißt es in einer Mitteilung der Verbände, hatten viele Abgeordnete erkennen lassen, dass sie dieses wichtige Thema noch einmal ausführlich im Plenum beraten wollten.

Man setze aber weiter auf das grundsätzliche Interesse der Mitglieder des Europäischen Parlamentes an einem robusten Schutz der Vielfalt professioneller Presseangebote in Deutschland und Europa. „Ohne ein eigenes Schutzrecht der Presse können die Netzgiganten weiterhin digitale Produkte der Zeitungen und Zeitschriften für kommerzielle Zwecke nutzen, ohne hierfür zu zahlen. Damit wird Investitionen und Innovationen im Bereich professioneller journalistischer Angebote in der digitalen Welt eine wesentliche Grundlage entzogen. Das entspricht sicher nicht den Wünschen der Bürger und Parlamente in ganz Europa“, sagten Sprecher der Verbände.

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