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Medienrats-Vorsitzender Hansjürgen Rosenbauer

© MABB

Neuer Medienstaatsvertrag: Streit um den Medienrat

Berlin und Brandenburg wollen den Medienrat nicht mehr mit Zweidrittel-, nur nur noch mit absoluter Mehrheit wählen lassen. Die Opposition sieht einen "gezielten Angriff auf die Unabhängigkeit der Medien".

Beim Wort Proporz wird schnell aufgehorcht, zumal wenn es um Medienpolitik geht. Konkret im aktuellen Fall: um Wahl und Besetzung des Medienrates. Dieses Entscheidungsgremium der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) soll von den Landesparlamenten nicht mehr mit Zweidrittel-Mehrheit, sondern mit absoluter Mehrheit gewählt werden. Das Zwei-Drittel-Quorum sei im Parlament für die Besetzung von Gremien unüblich und gelte nur für Verfassungsänderungen und die Wahl des Verfassungsgerichtshofes, „damit wird es Rolle und Status des Medienrats nicht gerecht“, sagt Christian Gaebler, Staatssekretär in der Berliner Senatskanzlei, dem Tagesspiegel.

Das leuchtet vielen Kritikern nicht ein. Hansjürgen Rosenbauer, Vorsitzender des Medienrats, war auf Tagesspiegel-Anfrage zu keiner Antwort zu erreichen. In einem Brief, der laut „Märkischer Allgemeiner Zeitung“ an die beiden Landesregierungen gegangen ist, äußerte er sein Unverständnis. Die notwendige breite parlamentarische Unterstützung bei der Wahl der einzelnen Personen habe sich bewährt. Er sehe auch die von beiden Regierungen geplante Erweiterung des Medienrates von sieben auf neun Personen kritisch.

Hinter den Kulissen ist zu hören, dass die neue Regelung mit der AfD zu tun hat. Bei einem Erstarken könnte sie nach der Landtagswahl 2019 in Brandenburg – bei bestehendem Zweidrittel-Quorum – die Wahl von Medienräten blockieren oder gar eigene Ansprüche erheben. Die AfD selber spricht bei der Besetzung des Medienrats von einem Verstoß gegen den Proporz. Es wäre längst an der Zeit, dass die AfD dort vertreten sei.

In eine andere Kerbe schlägt die oppositionelle CDU-Fraktion in Potsdam. Die medienpolitische Sprecherin Saskia Ludwig, bezeichnete das Vorhaben der Landesregierung als gezielten Angriff auf die Unabhängigkeit der Medien. „Es hat gute Gründe, dass Entscheidungen von besonderer demokratischer Tragweite, wie die Wahl von Medienräten oder Verfassungsrichtern, einer Zweidrittelmehrheit bedürfen. Nur so kann die Unabhängigkeit gewährleistet werden. Freie Medien sind ein Garant für unsere Demokratie, auf den wir nicht verzichten können.“ In Zeiten, wo sich Medienvertreter ständigen Zweifeln an ihrer Unabhängigkeit ausgesetzt sehen, sei schon alleine die Überlegung der Landesregierung fatal.

Die Frage ist auch, wie wichtig die Rolle des Medienrates noch ist

Das sehen Potsdamer Staats- wie Berliner Senatskanzlei natürlich anders. Gaebler wundert sich, „dass sich der Vorsitzende des Medienrats ausschließlich mit der Wahl und Zusammensetzung seines Gremiums befasst“, zudem die für den Sommer 2019 geplante Novellierung des Medienstaatsvertrags erweiterte Aufgabenbereiche für die MABB vorsieht, insbesondere die, „aus Gründen der Vielfaltssicherung die technische Infrastruktur und Programmverbreitung nicht-kommerziellen lokalen Rundfunks zu fördern oder lokaljournalistische Angebote zu unterstützen“.

Die Erhöhung der Mitgliederzahl des Medienrates ergebe sich wiederum aus dem Wunsch, das Gremium breiter und vielfältiger aufstellen zu können. „Mit der Erhöhung der Mitgliederzahl des Medienrates von sieben auf neun haben wir Diskussionsbeiträge und Anregungen von Fachleuten aufgenommen“, sagt auch Thomas Kralinski, der für Medien zuständige Staatssekretär in Potsdam. „Sie haben häufiger problematisiert, dass durch Medienkonvergenz und Digitalisierung die Themenbreite der Anstalt größer geworden ist.“

Bei der Wahl der Mitglieder des Medienrates selbst stehe deren Erfahrung und Sachkunde im Vordergrund, so Kralinski weiter. "Das war in den vergangenen mehr als 20 Jahren so und wird auch künftig so sein." Auch bei anderen Gremienbesetzungen gelte in der Regel eine einfache oder absolute Mehrheit, Ausnahme sei die Wahl zum Verfassungsgericht. "Nach meiner Einschätzung kann man auf ein qualifiziertes Quorum umso eher verzichten, je mehr Mitglieder ein Gremium hat. Bei dem jetzt in Aussicht genommenen etwas größeren Kreis muss man über den besten Weg diskutieren."

Noch gibt es dazu keine Beschlusslage. Am Mittwoch tagte der Medienausschuss des Berliner Abgeordnetenhaus. In Sachen Wahlverfahren des Medienrates bestehe durchaus noch Gesprächsbedarf, sagte Anne Helm, für Medienpolitik zuständige Abgeordnete der Linken, dem Tagesspiegel.

Die Frage ist auch, wie wichtig die Rolle des Medienrates noch ist. Das Gremium trifft sich in der Regel einmal im Monat. Themen der Sitzung Ende August waren laut MABB-Website die Vergaben von Radio-Frequenzen oder die Zuweisung von DAB+-Kapazitäten. Zu den Stammaufgaben gehört die Kontrolle des privaten Rundfunks, auch die Förderung von Medienkompetenz, sagt Markus Beckedahl, Mitglied des Medienrates und Chefredakteur von Netzpolitik.org.

Im Frühjahr 2020 endet die fünfjährige Amtszeit der Medienratsmitglieder. Es sieht so aus, dass Beckedahl & Co. dann von den Parlamenten mit dem neuem umstrittenen Quorum gewählt werden müssen, wenn sie denn nominiert werden.

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