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Viele der Vorschläge für den neuen Medienstaatsvertrag beschäftigten sich mit dem Rundfunkbegriff an sich.

© REUTERS

Neuer Medienstaatsvertrag: Im Land der 1200 Ideen

Bis zum 30. September konnten die Deutschen ihre Vorschläge für eine neue Rundfunkordnung online abgeben. Immerhin 1200 Zusendungen hat es gegeben.

Zahlreiche Zuschauer und Zuhörer haben im Internet Vorschläge für den neuen Medienstaatsvertrag gemacht. „Ich bin positiv überrascht. Wir haben rund 1200 Online-Eingaben erhalten“, sagte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. Die meisten Eingaben – rund 450 – drehten sich um den Rundfunkbegriff und um Vorschläge für eine Deregulierung beim Thema Streaming.

Bei etwa 320 Eingaben ging es um die Plattform-Regulierung – die Sicherung der Vielfalt auf Medienplattformen – und den Umgang mit Suchmaschinen und sozialen Netzwerken. Zudem gab es Wünsche für das Programm von ARD und ZDF. Rheinland-Pfalz, das die Rundfunkpolitik der Länder koordiniert, hatte die Bürger zum Mitmachen aufgerufen.

Der Entwurf zur Reform des Rundfunkstaatsvertrags enthält Vorschläge zum Rundfunkbegriff, zur Plattformregulierung und zur Regulierung für sogenannte Intermediäre wie Social-Media-Plattformen, Suchmaschinen und Videoportale. Interessierte Bürger, Rundfunkanstalten, Verbände und Unternehmen konnten bis zum 30. September auf der Website der Rundfunkkommission Stellung zu dem Entwurf nehmen.

Experten fürchten, die Novelle sei bereits überholt

Nach Ansicht von Experten ist der geplante Staatsvertrag lange vor seiner Verabschiedung möglicherweise schon wieder veraltet. Beispielsweise seien bei den bisherigen Planungen Sprachassistenten nicht berücksichtigt worden, sagte Wolfgang Kreißig, Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg, am Donnerstag beim „Mainz Media Forum“. Der Frankfurter Rechtswissenschaftler Roland Broemel warnte vor vorschnellen Maßnahmen zur Regulierung im Netz. Die Politik müsse zunächst die Wirkungsweise von Algorithmen und ihre Effekte prüfen und dann entscheiden, ob diese Thema für staatliche Regulierung werden sollen. dpa/epd/sag

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