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Troll werden Online-Nutzer genannt, die versteckt hinter ihren Pseudonymen andere Leser bloß provozieren und Debatten zum Entgleisen bringen wollen.

© REUTERS

Update

Neue Richtlinien: Presserat erweitert Online-Kodex

60 Prozent der knapp 2000 Beschwerden beim Deutschen Presserat beziehen sich für das Jahr 2014 auf Online-Beiträge. Mit seinen neuen Richtlinien will die Selbstkontrolleinrichtung den Entwicklungen der Online-Medien Rechnung tragen.

Was in der gedruckten Zeitung richtig ist, muss auch für deren Online-Ausgabe gelten. Auf diese Formel lassen sich die neuen Richtlinien bringen, die der Deutsche Presserat für die Online-Medien beschlossen hat. So hat das Selbstkontrollorgan am Mittwoch unter anderem beschlossen, dass die Presse die Verantwortung für Online-Beiträge trägt, die von Nutzern zugeliefert werden. In der neuen Richtlinie 2.7 heißt es, dass solche Inhalte mit User-Generated-Content klar erkennbar sein müssen. Sollte es in den Beiträgen gegen die Presseethik verstoßen werden, müssen diese von der Redaktion beseitigt werden, wenn sie davon Kenntnis erhält. Um solche Beiträge handelt es sich beispielsweise bei Nutzerkommentaren zu Online-Beiträgen. Im 1956 gegründeten Deutschen Presserat sind die Verlegerverbände BDZV und VDZ und die Journalistenorganisationen DJV und dju vertreten. Von den knapp 2000 Beschwerden, die im vergangenen Jahr beim Presserat eingingen, haben sich 60 Prozent auf Online-Artikel bezogen. (Bei den zuerst in diesem Beitrag genannten 90 Prozent handelte es sich um eine fehlerhafte Auskunft des Presserates, die dieser später korrigierte, Anmerk. d. Red.).

"Es wurden neue presseethische Fragestellungen aufgeworfen."

Die neuen Richtlinien waren nach den Worten von Presseratssprecher Tilmann Kurse notwendig geworden, um den neuen Entwicklungen im Online-Bereich Rechnung zu tragen. . „Die Überarbeitung des Pressekodex war notwendig, da durch spezifische Erscheinungs- und Veröffentlichungsformen in Online-Medien neue presseethische Fragestellungen aufgeworfen werden“, sagte Kruse. Einen speziellen Online-Pressekodex wird es allerdings nicht geben. Aus Sicht des Presserates handelt es sich bei den Webseiten der Zeitungen um einen neuen Vertriebskanal mit neuen Möglichkeiten, für den jeweils an konkreten Punkten neue Richtlinien notwendig werden.
Eine weitere Änderung des Pressecodex betrifft die Veröffentlichung von Leserbriefen. Demnach ist es statthaft, dass unter Pseudonym veröffentlichte Online-Nutzerbeiträge, also insbesondere Kommentare von Nutzern, auch als Leserbriefe in der gedruckten Ausgabe veröffentlicht werden können. Voraussetzung ist, dass auf die Quelle hingewiesen wird.

Der Presserat hat sich zudem mit dem Thema Richtigstellungen beschäftigt. Demnach muss eine Richtigstellung bei einer Online-Veröffentlichung mit dem ursprünglichen Beitrag verbunden werden. Erfolg sie in dem zugrunde liegenden Beitrag selbst, muss die Richtigstellung entsprechend gekennzeichnet werden.

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