zum Hauptinhalt
„Sichere Brutstätte für Extremisten“, nennt Theresa May das Internet. Sicher ist: Terrororganisationen wie der „Islamische Staat“ nutzen es für ihre Propaganda.

© dpa

Nach Facebook nun Google: KI-Einsatz gegen den Terror

Google will Extremisten auf Youtube mit Künstlicher Intelligenz bekämpfen. Aber auch Organisation wie Jugendschutz.net werden den Internetkonzern bei der Suche nach Terror-Inhalten unterstützen.

Die Worte von Theresa May sind gehört worden. Nach mehreren Terroranschlägen in kurzem Abstand hatte die britische Regierungschefin angekündigt, das Internet – „eine sichere Brutstätte für Extremisten“ – künftig stärker zu regulieren. Am vergangenen Wochenende reagierte der Internet-Gigant Google: In einem Beitrag der „Financial Times“ versprach Chefjurist Kent Walker, dem Terror auf den eigenen Seiten noch stärker die Stirn zu bieten. Ebenso wie Facebook setzt Google dabei auch auf künstliche Intelligenz. Damit sollen unter anderem bei Youtube automatisch mehr Videos mit terroristischen Inhalten aufgespürt werden, teilte Walker über die Wirtschaftszeitung mit. Um dieses Ziel zu erreichen, werde Google mehr Entwickler abstellen, die die Entwicklung selbstlernender Maschinen vorantreiben.

Doch nicht nur die Technik wird aufgerüstet. Zugleich setzt Google beim Entdecken anstößiger oder rechtswidriger Inhalte ebenso wie Facebook verstärkt auf externe Experten. Das „Trusted Flagger“-Programm besteht aus Einzelpersonen oder Organisationen, denen Google diese Aufgabe zutraut. Zu den 63 vorhandenen Mitgliedern sollen 50 weitere hinzukommen, die Inhalte melden können.

Nicht auf Großbritannien beschränkt

Die Google–Initiative ist nicht auf Großbritannien beschränkt. In Deutschland hat sich der Konzern der Unterstützung durch Jugendschutz.net und der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) versichert. Auch hier stehen Facebook, Twitter und Google/Youtube unter Druck: Der umstrittene Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes von Bundesjustizminister Heiko Maas zur Eindämmung solcher Inhalte sieht empfindliche Strafen vor. „Google, Youtube und andere Internet-Firmen arbeiteten zwar schon seit Jahren daran, solche Inhalte zu finden und zu löschen – aber die unbequeme Wahrheit ist, dass wir als Industrie eingestehen müssen, dass noch mehr getan werden muss. Jetzt.“, erklärte Walker.

Jugendschutz.net betont auf Anfrage des Tagesspiegels, dass die Organisation nicht im Auftrag von Google oder eines anderen Unternehmens arbeitet, sondern gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. „Die Teilnahme am ,Trusted Flagging-Programm‘ bedeutet lediglich, dass wir als eine von verschiedenen vertrauenswürdigen Organisationen einen besonderen Mechanismus nutzen können, um Verstöße zu melden, einen sogenannten ,Fast-Track-Mechanismus‘.“ Die Meldungen werden dabei priorisiert behandelt, da sie aufgrund der inhaltlichen Expertise der Organisationen als besonders verlässlich angesehen werden.

Zu den neuen Maßnahmen gehört auch eine Zwischenlösung für umstrittene Videos. Statt zu löschen soll es unter anderem für radikal religiöse oder politisch extreme Inhalte die Möglichkeit geben, Warnhinweise vorzuschalten. Zudem will Google potenzielle Terroristen mit entsprechenden Kampagnen aktiv zum Umdenken bewegen.

Urheberrecht: ARD und ZDF entscheiden im Einzelfall

In Deutschland wird derweil nicht nur über Hass und Terror unter anderem auf Youtube diskutiert, sondern auch darüber, wie die Videoplattform mit TV-Inhalten umgehen soll. Anlass war eine Gerichtsentscheidung aus Leipzig, die einem Youtuber untersagte, eine TV-Doku via Youtube zu veröffentlichen. Er hatte dies damit begründet, dass er als Gebührenzahler Miteigentümer an den dazu nötigen Rechten sei. Dies hat das Gericht verneint und zudem Youtube dazu aufgefordert, strikt gegen solche Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG Dok) hatte speziell ARD und ZDF aufgefordert, hier mehr zu tun.

Youtube will zunächst prüfen, ob es gegen die Entscheidung in Berufung gehen will. Grundsätzlich würden Videos unverzüglich gesperrt, wenn der Rechteinhaber Youtube über eine Urheberrechtsverletzung in Kenntnis setzt, so die Plattform. „So auch in diesem Fall. Die Besonderheit lag in diesem Fall darin, dass der Uploader nach Sperrung des Videos eine Gegendarstellung eingereicht hat. In diesem Falle sieht das System vor, dass die beiden Parteien untereinander regeln, wer im Recht ist“, teilte das Unternehmen dem Tagesspiegel mit.

„Das Urteil bestätigt in erfreulicher Weise die Verantwortlichkeit des Plattformbetreibers, gegen Urheberrechtsverstöße vorzugehen“, meint das ZDF. Bereits heute gehe der Sender in angemessener Weise – soweit dies Drittrechte und personelle und sachliche Möglichkeiten erlauben – gegen Urheberrechtsverstöße vor – auch mit Hilfe automatisierter Verfahren. Sind Drittrechte betroffen, geht auch die ARD so vor, ansonsten entscheidet jeder Sender selbst. Gleichwohl hat das Urteil von Leipzig eine Diskussion unter den ARD-Juristen angestoßen.

Zur Startseite